Marta Böning im „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).  Foto: Augen-Blick
Marta Böning im „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Foto: Augen-Blick
Auf Berlins Baustellen werden künftig zunehmend mehr Arbeiter aus Osteuropa werkeln. Foto: Augen-Blick
Auf Berlins Baustellen werden künftig zunehmend mehr Arbeiter aus Osteuropa werkeln. Foto: Augen-Blick

Angst vor Billig-Arbeitskräften?

Ab 1. Mai gilt die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit. Berlin und Brandenburg rechnen mit rund 35.000 Zuwanderern.

Berlin. Die Ängste vor einem Heer billiger Arbeitskräfte aus dem Osten sind groß. Schon längst gibt es eklatante Fälle von Ausbeutung. Aber die neuen Regelungen sollen auch die Flucht in illegale Verhältnisse – wie etwa die vorgetäuschte Selbstständigkeit – überflüssig machen. Experten mahnen zu Gelassenheit.

Es sind Geschichten von der dunklen Seite der Gesellschaft. Geschichten, über die wir wenig erfahren, über die wir aber vielleicht auch gar nichts wissen wollen. Über Menschen, die betrogen und gedemütigt worden und nun ganz unten angelangt sind. Über Menschen wie jenen armseligen, verängstigten Trupp von 20 rumänischen Bauarbeitern, der in einem Lichterfelder Pleite-Hotel campierte, seit einem halben Jahr fast ohne Lohn, der bei fünf Euro die Stunde gelegen hätte, abzüglich Unterkunft und Verpflegung. Die Männer dachten, sie würden Geld verdienen, aber jeder von ihnen wurde von einem windigen Subunternehmen noch um 200 Euro für einen noch windigeren Gewerbeschein gebracht. Sie dachten, sie wären legal in Deutschland, aber sie waren es nicht. Seit einigen Wochen sind sie wieder zurück in ihrer fernen Heimat, man hat sich mithilfe der Gewerkschaft außergerichtlich auf eine Abschlagszahlung geeinigt. Und man hat ihnen zu erklären versucht, dass nicht sie sich kriminell erhalten haben, sondern das Subunternehmen. Dass sie die Opfer waren und die anderen die Täter.

Fälle von Ausbeutung

„Sie wurden nach Strich und Faden ausgebeutet“, sagt Bettina Wagner. Es sind Fälle wie diese, die bei ihr und ihrer Kollegin Marta Böning landen. Die beiden beraten im Haus des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) an der Schöneberger Keithstraße Arbeitnehmer aus Osteuropa, die sich hilfesuchend an sie wenden. Oft ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sind die Arbeitnehmer schon halb in die moderne Sklaverei gerutscht.

In naher Zukunft könnte ihre oft bitter notwendige Tätigkeit noch häufiger in Anspruch genommen werden. Ab 1. Mai entfallen Übergangsbestimmungen, die seit sieben Jahren die Rechte von Arbeitnehmern und von Arbeitnehmer entsendenden Firmen aus den EU-8-Ländern einschränken. Betroffen sind Estland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn; für Bulgarien und Rumänien laufen die Beschränkungen erst 2014 aus. Im Wesentlichen sahen die Vereinbarungen für die osteuropäischen Arbeitnehmer eine zeitliche Begrenzung ihrer Tätigkeit in Deutschland auf drei Monate vor; für die osteuropäischen Firmen, die einheimische Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, galten bestimmte Kontingente („Werkvertragsverfahren“). Ende April wird all dies hinfällig. Dann besteht die uneingeschränkte Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit. Dann wächst Europa noch enger zusammen.

Lange hat sich Deutschland dagegen gewehrt. Die Regierung hielt auf diesem Gebiet Schutzwälle gegen die vollständige innereuropäische Liberalisierung für notwendig. Tatsächlich fürchten viele Menschen, dass – speziell in bestimmten Branchen – billige ausländische Arbeitskräfte die einheimischen verdrängen oder das Lohnniveau senken. Eine Flut soll losbrechen, eine Welle heranrollen. Die Angst – teilweise auch geschürt – ist groß.

Klarer Vorteil

„Wir wissen nicht, was passiert“, gibt Ilona Klein vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe zu. „Die Entwicklung in den nächsten Monaten ist schwer abzuschätzen.“ Besonders die in Polen ansässigen Betriebe, die nun bald ohne Limit ihre Arbeiter auf deutsche Baustellen schicken dürfen, machen dem Verband zu schaffen. 24 Monate lang brauchen diese Firmen nur jene Sozialabgaben zu entrichten, die in Polen anfallen: ein klarer Wettbewerbsvorteil. Zwar sind sie in bestimmten Brachen (etwa im Baugewerbe) verpflichtet, wenigstens die Mindestlöhne zu zahlen, die ein deutscher Arbeiter für die gleiche Tätigkeit erhalten würde, doch sei die Kontrolle „extrem schwierig“, von Löhnen hinab bis zu 2,50 Euro ist die Rede. Auch künftig müsse man mit so genannten. „Ein-Mann-Betrieben“ rechnen, in denen sich die zu ihren eigenen Arbeitgebern mutierten Arbeiter selbst ausbeuten und sich zu illegalen Baustellenkolonnen zusammenschließen, etwa im Fliesenlegergewerbe, für das, um es selbstständig auszuüben, nicht einmal mehr ein Meisterbrief verlangt wird. Die Folge auch hier: Lohndrückerei.

Dabei sollten die neuen Freizügigkeiten auch den Effekt haben, Arbeitsverhältnisse aus den rechtlich tiefgrauen Bereichen herauszuführen. Wer aus Osteuropa freien und unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt habe, brauche nicht mehr in die Scheinselbstständigkeit zu flüchten. Zudem zahle er in die deutschen Sozialsysteme ein – und könne sie gegebenenfalls natürlich auch nutzen. So der Hintergedanke, so die Theorie. Wie sich allerdings die Praxis gestalten wird, bleibt abzuwarten.

Für Berlin und Brandenburg prognostiziert die hiesige Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit in den kommenden vier bis fünf Jahren eine Zuwanderung von 30.000 bis 35.000 Arbeitssuchenden aus dem Osten, in erster Linie aus Polen. Das wäre etwa das Vierfache der heutigen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbewegung. Die Berechnung wird allerdings ausdrücklich als vage bezeichnet.

Wenig Aufregung

Angst vor Polen, Tschechen, Ungarn? Bei der Industrie- und Handelskammer Berlin-Brandenburg (IHK) hat man ganz andere Sorgen. Auf dem Feld der qualifizierten Arbeitskräfte werde sich die Berliner Wirtschaft anstrengen müssen, um überhaupt gute Mitarbeiter aus dem Osten aufzutreiben, heißt es dort. Facharbeiter dürften schließlich auch in Polen bald händeringend gesucht werden. Eine „Willkommenskultur“ fordert IHK-Sprecher Bernhard Schodrowski daher, der das ganze Thema lieber „unideologisch“ angehen würde. Nüchtern haben auch die befragten Mitglieder der IHK auf die zu erwartenden Effekte der zum 1. Mai greifenden Gesetzesänderungen reagiert. 76 Prozent von ihnen glauben, alles bleibe beim Alten, 15 Prozent sehen positive, neun Prozent negative Wirkungen voraus. Weniger Aufregung war selten.

Sogar auf der linken Seite des politischen Spektrums zeigt man sich wenig beunruhigt. Harald Wolf, Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen und Spitzenkandidat der Partei Die Linken für die kommende Abgeordnetenhauswahl, sieht „keinen gigantischen Run von Arbeitskräften“ auf Berlin zukommen, etwaige Befürchtungen seien „überzogen“. Entscheidend sei aber die Einhaltung bestimmter, die Arbeitnehmer schützender Rahmenbedingungen, vor allem des Mindestlohns und des Schutzes bei Leiharbeit. „Wir brauchen Regeln“, so Wolf, „nicht dauernd Deregulierungen.“ Wichtig sei die Kontrolle der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Vor allem aber bräuchte es gerade unter den neuen Bedingungen einen flächendeckenden Mindestlohn.

Eines aber ist sicher: Der 1. Mai trägt den veränderten Bedingungen einer globalisierten Welt Rechnung. Gewinner und Verlierer werden sich neu sortieren.

Kai Ritzmann

Die Angst ist groß

DGB rät Arbeitnehmern: „Bestimmungen zu Mindestlöhnen studieren“

Berlin. Die Angst ist groß, dass die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für osteuropäische Arbeitnehmer unliebsame Folgen haben könnte.

Eine überwältigende Mehrheit von 95 Prozent unserer Leser hat auf die Leserbarometerfrage „Fürchten Sie, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes die Löhne drückt?“ mit Ja geantwortet. Nur fünf Prozent beantworteten die Frage mit Nein. Die darin zum Ausdruck kommende Beklemmung steht in Widerspruch zu Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgebern, die eher Gelassenheit demonstrieren. All jenen aber, denen prekäre Arbeitsverhältnisse drohen, steht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Rat und Tat zur Seite.

Empfohlen wird, schon vor Antritt der Arbeit die tariflichen Regelungen zu studieren, besonders die Bestimmungen zu Mindestlöhnen und Höchstarbeitszeiten. Obwohl es in Deutschland keinen flächendeckenden Mindestlohn gibt, gelten für bestimmte Branchen (zum Beispiel Abfallwirtschaft, Bauhaupt- und Nebengewerbe, Gebäudereinigung, Wäschereidienstleistung, Pflegebranche) spezielle Mindestzahlungen. Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis, das Anlass zu Beschwerden gibt, sei es wichtig, so Heiko Glawe vom DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Dokumente, betriebliche Ansprechpartner, Arbeitsvertrag, Nachweise über die geleisteten Tätigkeiten und eventuell Zeugen vorzuweisen.

 


Schutz vor Ausbeutung
Für Arbeitnehmer, die von ihren in Osteuropa angesiedelten Firmen nach Deutschland entsandt werden, gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des Heimatlandes. Jedoch müssen die zwingenden Normen des deutschen Arbeitsschutzes (zum Beispiel Höchstarbeitszeit, Mindesturlaubzeiten, Sicherheitsvorkehrungen) beachtet werden. Für bestimmte Branchen – beispielsweise Bauhaupt- und -nebengewerbe, Gebäudereinigung und Pflege – gelten besondere Mindestlöhne, einen flächendeckenden Mindestlohn aber gibt es nicht. Auskünfte und Hilfe gibt es beim „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ des DGB, Keithstraße 1-3, Tel. 21240145 sowie im Internet unter www.postedwork.dgb.de.

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