



Schärfere Gesetze konnten das Verkehrschaos beim Wintereinbruch nicht verhindern. Mieterverein fordert Notfallplan.
Berlin. Mit strengeren Vorschriften wollte das Abgeordnetenhaus das Winterchaos verhindern. Jedoch bliebt beim ersten Schnee Anfang Dezember fast alles beim Alten: glatte Straßen, Ausfälle und Verspätungen bei Bus und Bahn, ungenügend gefegte Bürgersteige und Bushaltestellen. Die erste Bewährungsprobe hat die Neuregelung des Winterdienstes nicht bestanden.
In der Nacht hat es reichlich geschneit. Mit einem Schneeschieber schippt Dorothea Gotsmann den knöcheltiefen Neuschnee auf die Seite. Die Hauseigentümerin ist verärgert: „Der Winterdienst ist nicht gekommen.“ Daher griff sie selbst zur Schaufel und befreite den Bürgersteig an der Wilmersdorfer Schaperstraße vom Schnee. Vergebens warteten etliche Hauseigentümer, die einen Räumdienst engagiert hatten, auf ihre Schneefeger. Pünktlich zum meteorologischen Winteranfang fielen in der Hauptstadt etwa zehn Zentimeter, und die weiße Pracht begrub alles unter sich. Chaotische Zustände wie Anfang dieses Jahres, als sich die Straßen der Hauptstadt wochenlang in unbegehbare Eisbahnen verwandelt hatten, sollte es nie wieder geben. Ein Rückblick: Allein im Marzahner Unfallkrankenhaus mussten in den ersten sieben Wochen des Jahres fast 10.000 Patienten mit Brüchen behandelt werden. Drei Menschen starben an den Folgen von Stürzen. Das Abgeordnetenhaus beschloss Mitte November eine Verschärfung beim Winterdienst. Wichtigste Neuerung ist die Eisbeseitigung.
Dafür müssen Immobilienbesitzer jetzt sorgen. Zwar können sie, anders als ursprünglich vorgesehen, ihre Haftungspflicht weiterhin an die Schneeräumdienste übertragen. Aber sie sind zur Kontrolle verpflichtet, ob ihr Grundstück ordnungsgemäß geräumt wird. Falls nicht, müssen sie Abhilfe schaffen. Weiterhin verfügte der Gesetzgeber, dass die Berliner Stadtreinigung (BSR) große Plätze und Fußgängerzone wie den Alexanderplatz oder die Wilmersdorfer Straße, Haltestellen und einen Teil der Radwege räumt. Der erste Schnee zeigte jedoch, dass die Räumung durch neue Gesetze nicht auf Vordermann zu bringen ist.
Hohe Schneeberge
So mussten Busfahrgäste sich durch aufgetürmte Schneeberge kämpfen. Die Haltestelle an der Ecke Moll- und Otto-Braun-Straße in Mitte beispielsweise war geräumt, aber an der Bordsteinkante gab es wegen des aufgehäuften Schnees nur begrenzt Zugang zum Bus. Eine Mutter mit Kinderwagen ärgert sich: „So komme ich nicht in den Bus hinein.“ Der Gehweg rund um den gesamten Block war am frühen Vormittag noch schneeweiß. Ähnlich sah es rund um das Rathaus Schöneberg aus. „Es ist nicht geräumt worden“, schimpft eine Anwohnerin, die sich zur Bushaltestelle am John-F.-Kennedy-Platz durchkämpft. Während die Bürgersteige vor den Läden der Prenzlauer Promenade größtenteils gefegt waren, verwandelten sich die vielfach platt getretenen Pfade in den Nebenstraßen im Laufe des Tages in Rutschbahnen.
Eher dürftig waren die freigeschaufelten Mini-Trampelpfade an Tauentzienstraße und Kurfürstendamm. Eine Berlinerin wundert sich: „Die Geschäftsinhaber sollten doch wenigstens die Wege vor ihren Läden fegen, damit die Kunden überhaupt zu ihnen kommen können.“ Vorbildlich dagegen der Bürgersteig vor dem KaDeWe – blitzblank bis zur Bordsteinkante. Immerhin waren deutlich mehr Gehwege in der Innenstadt geräumt als Anfang des Jahres. Fast überall ein Manko: Splitt oder Sand wurde nur in homöopathischen Dosen aufgebracht. Viele Klagen gab es auch, weil Gehwege vor Ämtern, Schulen oder Kitas nicht geräumt waren.
Eckhart Beleites, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), bringt die Verärgerung auf den Punkt: „Grundstückseigentümern wird sogar mit einer Strafe von 10.000 Euro gedroht, fall sie nicht beräumen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn die Stadt an vielen Stellen den Winterdienst offenbar vorsätzlich unterlässt, wie will sie es denn dann von den Bürgern verlangen? Sind denn Gesetze nur dazu da, um den Bürger zu gängeln?“
Auto- und Busfahrer quälten sich überall im Schritttempo voran. Kaum eine Hauptstraße war frei. Die Folge: Busse fuhren unregelmäßig oder fielen aus. „Bei so niedrigen Temperaturen wirkt das Tausalz nur langsam“ erklärt BSR-Sprecherin Sabine Thümler. Aber auch bei der S-Bahn kam es wieder zu Störungen: Züge fuhren verspätet oder gar nicht. Trotz der Pannen zu Beginn des Winters ist die Senatsumweltverwaltung überzeugt, dass es nicht mehr so schlimm wird wie Anfang des Jahres. „Der Winterdienst wird künftig besser klappen“, gibt sich die Sprecherin der Behörde, Regina Kneiding, zuversichtlich. Die Ordnungsämter der Bezirke sind für die Kontrolle zuständig und nehmen Beschwerden an.
Kritik an dem zu spät verabschiedeten Gesetz kommt von mehreren Seiten. Dieter Blümmel, Sprecher von Haus & Grund, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, gehen die Gesetzesänderungen nicht weit genug. „Eigentlich ist das Land Berlin für die Schneebeseitigung zuständig. Denn die Gehwege sind Landeseigentum.“ Die Stadt habe diese Verantwortung nur vor langer Zeit auf die Grundstückbesitzer übertragen. Blümmel ärgert vor allem, dass die Novellierung so spät beschlossen wurde. „Die Räumfirmen verlangen teilweise bis zu 300 Prozent mehr Geld.“ Das müssten dann letztendlich die Mieter bezahlen. Da nicht jeder Winter so viel Schnee bringe, plädiert der Eigentümerbund für einen Notfallplan. „Der käme dann zum Tragen, wenn es tatsächlich wieder viel Eis und Schnee gibt“, so Blümmel.
Für so einen Notfallplan kann sich auch der Berliner Mieterverein (BMV) erwärmen. „Wenn sehr viel Schnee fällt, sollte ein solcher Plan da sein“, sagt BMV-Sprecher, Reiner Wild. „Wir begrüßen es aber, dass Eis nun beseitigt werden muss, wenn Streuen nicht mehr reicht. Eisglatte Wege sind ein großes Risiko.“ Die Situation Anfang des Jahres sei dramatisch gewesen und „nicht zu akzeptieren.“
Hauptproblem: Eis
Den späten Zeitpunkt, zu dem die Gesetzesänderung greifen, kritisiert auch Katja Heers, Vorsitzende des Berliner Verbandes Gewerblicher Schneeräumbetriebe (BVS). „Hauptproblem ist die Eisbeseitigung.“ Dazu seien Eisfräser nötig. Diese Baumaschinen habe aber niemand, und die Anschaffung sei teuer. „Wir können auch nicht kurzfristig 100.000 Kräfte für einen Tag einstellen“, so Heers. Die seien in etwa nötig, um überall in der Stadt Eis zu beseitigen. „Weil das völlig abwegig ist, wäre es angebracht, wenigstens in Notsituationen auch das Salzen von Gehwegen in geringen Dosen zu erlauben.“ Das würden auch viele Eigenheimbesitzer am Stadtrand begrüßen. Es ist aber weiterhin verboten.
Marianne Rittner
| Wichtigste Änderungen im Straßenreinigungsgesetz |
| Die ordnungsgemäße Reinigung der Straßen umfasst die Schneeräumung, das Streuen sowie die Beseitigung von Eis. Die Gehwege sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen zu beräumen sowie bei Glätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Gehwege der Hauptverkehrsstraßen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind in einer Mindestbreite von 1,5 Metern zu räumen. Für die übrigen beträgt die Mindestbreite ein Meter. Auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen sowie besondere Gefahrenstellen beseitigen. Mit Kehrmaschinen befahrbare ausgebaute und ausgewiesene Radwege sind vom Schnee zu räumen. Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Kommt ein Anlieger seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nach, kann die Behörde eine Ersatzvornahme anordnen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Straßen, Gehwege oder Fußgängerbereiche nicht ordnungsmäßig reinigt. So etwas kann mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 10.000 Euro geahndet werden. |