Wirtin und Raucherin Barbara Palm hat aus ihrer Kneipe „Heide 11“ kurzfristig einen Raucher-Club gemacht.
Wirtin und Raucherin Barbara Palm hat aus ihrer Kneipe „Heide 11“ kurzfristig einen Raucher-Club gemacht.
Besucher werden auf Hinweisschildern vor der Tür informiert und erhalten einen Mitgliedsausweis.
Besucher werden auf Hinweisschildern vor der Tür informiert und erhalten einen Mitgliedsausweis.
Die "Heide 11" ist heute ein "Raucher-Club". Fotos: Eckert
Die "Heide 11" ist heute ein "Raucher-Club". Fotos: Eckert

"Das gemütliche Beisammensein entfällt"

Seitdem Kneipen qualmfrei sein müssen, klagen Wirte über weniger Umsatz. Ob Raucher-Clubs zulässig sind, wird noch geprüft.

Berlin. Seit Anfang des Jahres gilt in Berlin das Nichtraucherschutzgesetz. In Behörden, Schulen und Kitas darf nicht mehr geraucht werden. Der Senat hat Gaststätten eine Übergangszeit bis zum 1. Juli zugestanden. Viele kleinere Lokale suchen jetzt nach Möglichkeiten, um die Raucher als Kundschaft zu halten.

Big Ben, Westminsters Glocke in London, ertönt. Barbara Palm öffnet die Tür und lässt den Gast in ihr „Wohnzimmer“ an der Hasenheide. Das ist zwar alles noch etwas ungewohnt für die resolute 53-jährige Wirtin, aber sie ist sich sicher: Aus ihrer Kiezkneipe wird kein Nichtraucherlokal – 95 Prozent ihrer Stammgäste sind Raucher.

Monatelang hat sie sich mit dem Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz beschäftigt, um, wie sie sagt, ihre Existenz auch nach dem Inkrafttreten zu sichern. Dazu kam ein Anrufmarathon durch die Ämter. „Die Umwandlung in einen Raucher-Club ist das Ergebnis“, erzählt die blonde Gastwirtin voller Tatendrang. Ihre Gäste erhalten an der Tür einen Mitgliedsausweis – gratis.

Inzwischen hat es sich Rentnerin Helga (74) an einem Tisch gemütlich gemacht, bestellt Kaffee und wartet auf Freundin Ursula (66). Früher waren die beiden Arbeitskolleginnen. Helga kommt extra aus der Skalitzer Straße. Das macht die Nichtraucherin schon seit 15 Jahren, „weil es mir hier gefällt und ich die Leute kenne“. Auch Ursula raucht nicht, aber in ein Nichtraucherlokal zieht es keine der Frauen. „Da trifft man doch keine Freunde mehr und ist nur einsam.“ So wie in der Markthalle an der Eisenbahnstraße, wo ihre Bekannten wegen des Rauchverbots jetzt nicht mehr auftauchen. Die Frauen sind sich einig: „Das Gesetz macht die Kleinen kaputt.“ Dem Raucher-Club sind sie daher nur zu gern beigetreten. Ebenso wie die beiden Herren am Tresen, die dort ihre Mittagspause verbringen – natürlich mit einem Zigarettchen.

Familiärer Umgang

 Seit 25 Jahren kümmert sich Barbara Palm um die Alt-Berliner Gaststätte. „Das Geschäft ist mein Leben“, sagt sie. Eigentlich war die Lübeckerin 1978 nur für 14 Tage in Berlin zu Besuch. Sie traf ihre große Liebe und blieb. Mit ihrem Mann hat sie damals die „Heide 11“ von einer „Kaschemme ohne Tische und Stühle“ in eine Kiezkneipe verwandelt. Ihre Hochzeit hat sie dort gefeiert, ebenso wie ihre besten Freundinnen. Die enge Bindung zu den Stammgästen beruht auf Gegenseitigkeit. „Sie haben mir geholfen, schwere Zeiten zu überleben, wie zum Beispiel den Tod meines Mannes, und ich kümmere mich um meine Gäste.“ Meldet sich jemand mal länger nicht, wird zu Hause nachgefragt, ob alles in Ordnung ist. Mit ihrem Raucher-Club fühlt sich Barbara Palm nun auf der sicheren Seite, „weil ich so gegen kein Gesetz verstoße“.

Das sieht Regina Kneiding ganz anders und betont: „Raucher-Clubs sind auch nicht erlaubt.“ Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit bemängelt daran den wechselnden Mitgliederstamm – weil jeder hineinkomme, seien es keine Clubs mehr. Etwas hilflos klingt es, wenn sie darauf hinweist, dass das Berliner Nichtraucherschutzgesetz ein Kompromiss sei, bei dem „alles gegeneinander abgewogen worden“ sei, auch die Situation der Eckkneipen und kleinen Gaststätten.

„Absolute Nichtrauchergaststätten wollte keiner in Berlin. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten“, führt sie als Beweis für den guten Willen der Politiker ins Feld. Der Haken: „Das Gesetz erlaubt nicht, dass in den Raucherräumen bedient wird – zum Schutz der Mitarbeiter.“  Kneiding ist vom Erfolg des Gesetzes überzeugt: Die große Mehrheit der Bevölkerung finde es gut. „Bisher gab es fast 30 Beschwerden von Bürgern, die sich durch Raucher in einer Gaststätte gestört fühlten.“ Jetzt gehen die bezirklichen Ordnungsämter den Beschwerden nach.

 Aber noch läuft die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Juli. Bis dahin gibt es nur Ermahnungen, Bußgeld wird nicht erhoben. Und so wird in vielen Kiezkneipen einfach weitergeraucht. „Bis zum Sommer werde ich mir etwas einfallen lassen müssen, wie es weiterlaufen soll“, grübelt Wirt Egon (Name geändert) in seinem Schöneberger Ecklokal, während er sich eine Zigarette anzündet. Um ihn scharen sich die Stammgäste und machen Witze; die meisten sind Raucher.

Weniger witzig sehen das einige Betreiber von Speisegaststätten. „Im Essbereich nicht zu rauchen ist okay, auch der abgetrennte Raucherraum. Unmöglich ist jedoch das Servierverbot im Raucherteil.“ Mark (Name geändert) ist sauer: Viele Gäste halten sich jetzt nur noch kurz zum Essen in seiner Tempelhofer Gaststätte auf und gehen dann sofort wieder. „Das gemütliche Beisammensein danach entfällt“, so sein erstes Fazit.

„Da bin ich gespannt, was uns die nächsten Monatsabrechnungen bringen.“ Sehr glücklich sieht er dabei nicht aus. Dazu komme, so Mark, dass seine Service-Kräfte und er selbst rauchen und nun immer vor die Tür gehen müssen, da es keinen Raucherraum gibt.

Eckkneipen in Gefahr


„Ein zwangsmäßiger Schutz der Angestellten ist nicht in Ordnung“, meint auch Klaus-Dieter Richter vom Hotel- und Gaststättenverband Berlin. Er ist Nichtraucher, hat selbst eine Speisegaststätte und findet das Nichtraucherschutzgesetz prinzipiell gut, ebenso wie der Verband, den er vertritt. Aber bei der Berliner Gesetzes-Variante stehen Richter dann doch die Haare zu Berge. „Berlin ist so ziemlich das einzige Bundesland, wo in den Raucherbereichen nicht bedient werden darf“, stellt er fest. Das sei ja fast schon ein Gewerbeverbot.

Existenzielle Probleme sieht Richter bei Lokalen mit nur einem Raum wie den Berliner Eckkneipen. „Da ist kaum zu erwarten, dass die fernbleibenden Raucher durch Nichtraucher abgelöst werden. Die gehen doch auch weiterhin in keine Eckkneipe.“ Daher sei zu vermuten, dass es einige dieser Gaststätten schon im März nicht mehr geben werde, sollten sie sich an das Rauchverbot halten. Weder Vereine, noch geschlossene Gesellschaften oder inhabergeführte Betriebe sollen laut Senatswillen das Rauchverbot umgehen können. Auch Raucher-Clubs sieht Richter als einen „Drahtseilakt“. Das müsse rechtlich noch geklärt werden.

Für Richter ist klar: „Da muss sich in einigen Punkten noch was ändern – zum Beispiel die Bedingungen für inhabergeführte Geschäfte und kleinere Lokale.“ Am liebsten wäre ihm dabei eine bundeseinheitliche Regelung. Aber vorerst konzentriert sich der Hotel- und Gaststättenverband auf weitere Gespräche mit dem Senat, um noch einige Änderungen zu erreichen. Noch eins drauf setzt Rechtsanwalt Dirk Streifler. „Meiner Meinung nach ist das Service-Verbot im Raucherbereich eine arbeitsrechtliche Regulierung, für die der Bund zuständig ist. Solche Regelungen dürfen in das Berliner Gesetz nicht hinein.“ Er prognostiziert 30 bis 50 Prozent weniger Umsatz in den Kiezkneipen.

Demnächst gibt es viel Arbeit für die Richter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hat doch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot eingelegt, um so für Rechtsklarheit zu sorgen.

Gabi Zylla


Raucher ziehen sich zurück
Im Gegensatz zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz gibt es in anderen Bundesländern und bei den europäischen Nachbarn wesentlich moderatere Gaststätten-Regelungen zum Schutz gegen das Passivrauchen. Hier einige Beispiele.
Bis auf Berlin und Nordrhein-Westfalen darf in Raucherräumen deutschlandweit bedient werden. Zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und Baden-Württemberg darf in Festzelten geraucht werden. Im Saarland können inhabergeführte Gaststätten ihr Lokal zur Rauchergaststätte erklären. In Hamburg darf in nicht öffentlich zugänglichen Vereinsheimen gequalmt werden. Laut Internet-Lexikon Wikipedia erlauben Dänemark und Portugal das Rauchen in kleinen Lokalen – die Dänen in Einraumgaststätten bis zu 40 Quadratmetern, die Portugiesen bis zu 100 Quadratmetern. Die irischen Raucher ziehen sich in „geschlossene Gesellschaften“ zurück, da dort geraucht werden darf. Auf Mallorca wird in Lokalen geraucht, in denen keine Speisen angeboten werden.
Die Tschechen überlassen die Entscheidung, ob geraucht werden darf, dem Betreiber der Gaststätte. Und in Ungarn reicht ein Schild „Raucherausschank“ aus, um Nichtraucher zu warnen. Die Engländer haben sich inzwischen auf die Gründung von Smoker’s Clubs spezialisiert. zy

 

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