Mario Moeller bearbeitet seit fast 20 Jahren Steuerbescheide und ist stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). Foto: Augen-Blick
Mario Moeller bearbeitet seit fast 20 Jahren Steuerbescheide und ist stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). Foto: Augen-Blick

„Die Arbeit ist nicht mehr zu schaffen“

Berlins Finanzämter versinken in der Aktenflut. Steuerbescheide werden teilweise erst nach einem halben Jahr erteilt.

Berlin. In den Berliner Finanzämtern herrscht chronischer Personalmangel. Derzeit fehlen bereits rund 1000 Mitarbeiter. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) beklagt eine Überlastung der Beamten und Steuerausfälle in Millionenhöhe.

Mario Moeller weiß, was es heißt, wenn der Aktenberg immer höher wird und eine Besserung nicht in Sicht ist. Fast 20 Jahre bearbeitet er Steuerbescheide im Neuköllner Finanzamt. Inzwischen vertritt er in der Deutschen Steuer-Gewerkschaft seine Kollegen als stellvertretender Vorsitzender. „Die Arbeit ist nicht mehr zu schaffen“, sagt Moeller. „Die Kollegen schieben einen Berg von Überstunden vor sich her, manche verzichten sogar auf ihre Mittagspause.“ Doch der Berg unerledigter Fälle werde eher größer als kleiner. Die Beratung von Bürgern sei unter diesen Umständen kaum noch möglich. Bei Finanzbeamten besonders gefürchtet: die vielen Novellierungen des Steuerrechts zum Jahresende. Trotz des Einsatzes von Computern sei die Bearbeitung der Fälle nicht einfacher geworden.

Längere Ausfälle überbrücken

„Die Personalnot ist teilweise zu spüren“, räumt der Präsident der Steuerberaterkammer Berlin, Roland Kleemann, ein. „Das betrifft vor allem Finanzämter, die längere Ausfälle durch Krankheit oder Schwangerschaft überbrücken müssen.“ Normalerweise dauere es drei bis vier Wochen, bis die Behörden einen Steuerbescheid erteilen. Vorausgesetzt, die Unterlagen sind komplett. „Wenn jedoch das Personal knapp ist, kann sich der Steuerbescheid um bis zu sechs Monate verzögern.“

Abhilfe in den Finanzämtern ist nicht in Sicht, der Nachwuchs fehlt. „Es wurden in den vergangenen Jahren zu wenig neue Mitarbeiter ausgebildet“, sagt Moeller. Das bedeutet, selbst wenn in den kommenden Jahren mehr Stellen geschaffen würden, gebe es nicht genügend junge Kräfte, um diese Stellen zu besetzen. Erste Auswirkungen seien bereits jetzt zu spüren. „Bis zum Herbst gehen etliche Finanzbeamte in den Ruhestand“, so Moeller. „Neue Kollegen sind aber frühestens im September und Oktober zu bekommen.“ Im Herbst beenden die neuen Finanzexperten ihre Ausbildung. Bis dahin müssten die Finanzämter mit noch weniger Personal auskommen.

Viele unbesetzte Stellen

Laut einer Personalbedarfsberechnung sollten 6968 statt aktuell 6008 Stellen in den Ämtern besetzt sein. So arbeiten im Neuköllner Finanzamt 307 Kollegen statt der vorgesehenen 377. Das sind 70 Stellen weniger. In Prenzlauer Berg fehlen gar 77 Kollegen. In Berlins kleinstem Finanzamt Wedding sind von 170 Planstellen nur 139 besetzt. Die meisten Bezirksfinanzämter haben zwischen 30 und 40 unbesetzte Stellen.
 
Durch fehlende Steuerprüfer gingen dem Land jedes Jahr Steuereinnahmen bis zu einer halben Milliarde Euro verloren, kritisiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Statt 809 Betriebsprüfer arbeiteten derzeit nur 668 in Berlin. Jeder Betriebsprüfer erziele aber ein durchschnittliches Ergebnis von 531.000 Euro pro Jahr, sodass dem Land hochgerechnet rund 75 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verloren gingen. Ähnlich sei die Situation bei den Sonderprüfern für die Umsatzsteuer. Statt 198 Prüfer werden in Berlin nur 141 eingesetzt. Ein Sonderprüfer erziele ein Ergebnis von etwa 888.000 Euro jährlich. „Das macht hochgerechnet einen Einnahmeverlust für das Land von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr aus“, rechnet Klaus-Dieter Gössel von der Fachkommission Steuerverwaltung bei ver.di vor. „Jeder Finanzbeamte im Außendienst erwirtschaftet erheblich mehr, als er kostet. Es wäre sinnvoll, mehr Leute einzustellen“, so Gössel.

Mehr Einnahmen bedeuten weniger Zuschüsse

Allerdings bedeuten mehr Einnahmen der Landeskasse weniger Zuschüsse durch den Länderfinanzausgleich. Demzufolge lohnt sich „rein rechnerisch“ der Aufwand nicht. Genau anders herum verhält es sich bei Ausgaben. So entlastet jeder Euro, der beispielsweise durch Prüfungen bei Hartz-IV-Empfängern eingespart wird, die Landeskasse. Für das Land Berlin ist es also wünschenswert, hinter jedem Cent bei den Ausgaben hinterher zu sein. Das Eintreiben größerer Millionenbeträge bei Steuerzahlern bringe dagegen kaum etwas ein. „Aus diesen Gründen sind fast alle Bundesländer wenig motiviert, die Steuerverwaltung zu verstärken“, bedauert Moeller.

Nur lohnende Fälle

Auf der Kippe stehe so der Gleichheitsgrundsatz, nach dem jeder Bürger oder Steuerzahler gleich zu behandeln sei. Im Zuge der Effektivitätsmaximierung überprüfen die Finanzämter zudem zunehmend „lohnende Fälle“, kritisiert Moeller. Das bestätigte kürzlich der Berliner Finanzstaatssekretär Christian Sundermann vor dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Es sei ein von „Bundesfinanzhof sowie den Landesrechnungshöfen anerkannter Grundsatz, dass auch die Steuerverwaltung wirtschaftliche Aspekte zu beachten habe und ihre Ressourcen auf fiskalisch bedeutsame und risikobehaftete Steuerfälle ausrichten dürfe“. Zudem bestritt Sundermann die These der Gewerkschaften, mit mehr Personal ließen sich mehr Steuern einnehmen.

Moeller: „Das bedeutet letztendlich, Betriebsprüfungen, bei denen wenig oder gar keine größeren Einnahmen zu erwarten sind, fallen aus.“ Viele Kleinstbetriebe in der Stadt werden so gut wie gar nicht kontrolliert. Etwa alle 100 Jahre erscheint in solchen Firmen ein Steuerprüfer. Auch Mittel- und Kleinbetriebe hätten gute Chancen, über längere Zeiträume niemanden vom Finanzamt in der Firma zu sehen. Überprüfungen finden höchstens alle 15 bis 30 Jahre statt.

Irrtümliche Privatausgaben

Jedoch passiere es gerade in kleineren Betrieben, dass Privatausgaben irrtümlich als Betriebsausgaben abgerechnet würden. Ein Thema sei beispielsweise die unterschiedliche Besteuerung von Lebensmitteln. „Torte und Gebäck beim Konditor zum Mitnehmen gekauft, wird mit sieben Prozent besteuert. Für das gleiche Gebäck, im Café verzehrt, muss der Bäcker dagegen 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten“, nennt Moeller ein Beispiel aus dem Bereich Betriebsprüfung, bei dem es häufig zu Unstimmigkeiten käme. Ähnlich sehe es in Restaurants oder anderen Handwerksbetrieben aus.

Marianne Rittner

 

Steuerrecht ist reformbedürftig

Überwältigende Mehrheit unserer Leser für Vereinfachung.

Berlin. Das Steuerrecht ist viel zu kompliziert. Das sehen viele Menschen so.

„Das deutsche Steuerrecht ist reformbedürftig“, sagt die Steuerreferentin der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), Antje Maschke. Es gebe eine Vielzahl von Regelungen wie die Verlustverrechnung für das Krisenjahr 2009 oder Kostenbesteuerung, die Unternehmen unnötig belasten. Unsere Leser plädieren mit überwältigender Mehrheit (99 Prozent) für einfachere Steuergesetze.

„Finanzsenator Ulrich Nußbaum unterstützt alle Maßnahmen, um Steuergesetze einfacher zu gestalten“, sagt sein Sprecher Philip Husemann von der Senatsfinanzverwaltung. Bereits vor einem Jahr legte die Finanzministerkonferenz ein 14-Punkte-Programm zu Vereinfachung des Steuerrechts vor. „Diese Vorschläge sind in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen“, so Husemann.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Steuervereinfachung wird derzeit im Bundestag beraten. Er umfasst inzwischen 36 Änderungen. „Er soll am 8. Juli dem Bundesrat vorgelegt werden“, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.


Berlins Steuereinnahmenn
Berlin hat 2010 mit 10,48 Milliarden Euro so viele Steuern eingenommen wie nie zuvor. Mit 2,86 Milliarden Euro bildet die Umsatzsteuer den größten Posten bei dem Anteil Berlins an den Gemeinschaftssteuern. An zweiter Stelle kommt die Lohnsteuer mit 1,9 Milliarden Euro. Dritter Steuerbringerposten ist die Einfuhrumsatzsteuer. Sie brachte 2010 Einnahmen in Höhe von insgesamt 819 Millionen Euro. Reine Landessteuern sind unter anderem die Vermögenssteuer (126,6 Millionen Euro), die Erbschaftssteuer (176 Millionen Euro), die Biersteuer (15 Millionen Euro), die Renn- und Lotteriesteuer (51 Millionen Euro) oder die Grunderwerbssteuer (394 Millionen Euro).
Bei den Gemeindesteuern brachte die Gewerbesteuer die meisten Einnahmen: 1,23 Milliarden Euro. Die Vergnügungssteuer schlug mit 17,2 Millionen Euro zu Buche, die Hundesteuer mit 10,6 Millionen Euro. Der dritte Topf für die Landeskasse speist sich aus dem Gemeindeanteil an der Gemeinschaftssteuer. Er umfasst Teile der Umsatz-, Lohn- und Einkommens- sowie die Zinsabschlagssteuer. 2010 flossen aus diesem Anteil 1,06 Milliarden Euro in die Landeskasse.

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