


Hartz IV: Allein 26.000 Klagen in diesem Jahr – neuer Höchststand in Berlin erreicht.
Berlin. Die Klagen gegen Hartz IV ebben nicht ab. Sie erreichen in diesem Jahr mit mehr als 26.000 neuen Verfahren beim Berliner Sozialgericht einen neuen Höchststand.
Insgesamt wird bis Ende des Jahres mit etwa 80.000 Klagen gegen Bescheide der Berliner Jobcenter gerechnet. Mehr als jede zweite Klage hatte bisher Erfolg. Im September bezogen 57.368 Berliner Arbeitslosengeld II. Das ist fast jeder siebte Hauptstädter.
Auch Peter Beyer ist Hartz-IV-Empfänger. Der Berufskraftfahrer zog gegen die Kündigung seines letzten Arbeitgebers vor Gericht. Seitdem gilt er in der Branche offenbar als „schwarzes Schaf“, findet keinen neuen Job. Inzwischen hat er gelernt, mit 359 Euro mehr schlecht als recht über die Runden zu kommen. „Wenn das Geld aber am Ende des Monats jedoch fehlt, gibt es Tage, an denen ich notgedrungen faste.“
Ehrenamtlicher Einsatz
Dabei hat er genug Arbeit. Ehrenamtlich hilft er anderen Hartz-IV-Empfängern, berät im Kiezladen Marzahn und geht auch mit ins Jobcenter. Er erinnert sich an eine junge Frau, die ihn um Hilfe bat. Sie war in der Ausbildung, als ihre Firma pleite machte. „Das Jobcenter behauptete jedoch einfach, sie hätte ihre Lehre gekündigt.“ Er ging mit zum Jobcenter, sah sich plötzlich fünf Mitarbeitern gegenüber, die weiterhin darauf bestanden, die junge Frau hätte ihre Lehre geschmissen. Erst als er die Jobcenter-Mitarbeiter bewegen konnte, genauer in die Akten zu sehen, stellte sich heraus, dass die junge Frau nicht gekündigt hatte. „Zwei Tage später hatte sie einen neuen Ausbildungsvertrag“, erinnert sich der 56-Jährige. Das war eine Erfolgsstory zu Beginn seiner Beratertätigkeit.
Für Peter Beyer ist es unverständlich, „mit welcher Arroganz die Berater Hilfesuchende teilweise abkanzeln“. „Es mangelt meist an der Beratung. Wer nicht Bescheid weiß, läuft Gefahr, Leistungen nicht zu erhalten, die ihm zustehen“, so Beyer. Die äußerst kompliziert formulierten Anträge und Bescheide und oftmals nicht ausreichend geschultes Personal sind zwei Hauptgründe für die Klageflut. Vielfach finden sich in den Bescheiden der Jobcenter Formfehler. So werden Hilfeempfänger nicht auf rechtliche Konsequenzen hingewiesen, ihnen falsche Fristen gesetzt. „Bisher wurden zwei Drittel der Sanktionen wegen solcher Formfehler wieder aufgehoben“, resümiert die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma. Bei den meisten Klagen gehe es um die Kosten für die Wohnung. An zweiter Stelle steht die Berechnung des Einkommens.
Gesetze mit Mängeln
Ein Ergebnis, das sich auch in Workshops aller beteiligten Behörden im Herbst widerspiegelte. Dazu kämen ungenaue Gesetzestexte. „Die Gesetze sind mit erheblichen Mängel behaftet“, attestierte Sozialstaatssekretärin Kerstin Liebich (Die Linke) dem Reformwerk aus der Schröder-Ära. Sie erhofft sich Besserung durch die Justizministerkonferenz. „Sie will unklare Textpassagen beseitigen.“
Die Bundesagentur für Arbeit setzt derweil auf sogenannte „Bescheid-Erklärer“. „Das Jobcenter Mitte hat bereits solche Mitarbeiter, die Hilfeempfängern die Bescheide erklären“, sagt Jens Regg, Regionalleiter der Bundesagentur für Arbeit. Inzwischen habe sich auch die personelle Situation in den Jobcentern gebessert. War im vergangenen Jahr etwa jeder fünfte Sachbearbeiter nur kurzfristig angestellt, ist die Quote der vorübergehend Beschäftigten auf etwa 13 Prozent gesunken. Damit hat die Bundesagentur auf ständige Klagen reagiert, die Mitarbeiter seien inkompetent, wechselten ständig und seien nicht zu erreichen. Derzeit beschäftigt die Bundesagentur 5673 Mitarbeiter in den Jobzentren, davon 771 mit befristeten Verträgen. 2008 waren es noch 1193.
Zu wenig und zu schlecht ausgebildetes Personal attestiert auch Frank Steger vom Berliner Arbeitslosenzentrum der evangelischen Kirchenkreise in Berlin den Jobcentern. Die größte Kritik erfährt aber das Gesetz als solches bei ihm: „Es verstößt gegen die Würde des Menschen und schränkt die Bürgerrechte der Betroffenen ein.“ So sei die Beweislast umgekehrt worden. „Die Hartz-IV-Empfänger müssen beweisen, dass die Behörde Fehler macht“, kritisiert Steger. Genauso schlimm seien die Teile des Gesetzes, die offenbar verfassungswidrig sind. So wird das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden, wie hoch der Regelsatz für Kinder sein soll. Steger: „Grundlage für die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV waren die geringsten Einkommen von etwa 20 Prozent der Bevölkerung, die sich überwiegend aus Rentnerhaushalten zusammensetzen.“ Im Gegensatz zu jungen Familien müssten Rentner mit einem gut ausgestatteten Haushalt jedoch weniger Neuanschaffungen tätigen. „Bei Kindern sieht es noch mal anders aus. In der Wachstumsphase benötigen Kinder meist alle halbe Jahre neue Schuhe.“ Ältere Menschen könnten Schuhe durchaus mehrere Jahre tragen. Die Beratungsstelle in der Zehlendorfer Kirchstraße hilft jährlich 2000 bis 3000 Ratsuchenden und tourt darüber hinaus in den Sommermonaten mit einem Beratungsbus durch Berlin.
Neben der baldigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen liegt seit 2007 die Weisung vor, dass Bundes- und Landesaufgaben wieder getrennt werden müssen. Mit der Änderung zum 1. Januar 2011 erwarten Experten eine neue Klageflut. Bisher zahlt die Bundesanstalt für Arbeit das Geld für den Lebensunterhalt und für die Unterkunft. „Künftig sollen die Kosten für die Unterkunft wieder von den Kommunen bearbeitet werden. Hartz-IV-Empfänger müssen sich dann mit zwei Ämtern herumschlagen“, sagt Markus Wahle von der Beratungsstelle im Charlottenburger Gewerkschaftshaus. Er befürchtet deshalb, dass ab 2011 die Anzahl der Klagen erheblich zunehmen werde. Da das Einkommen Grundlage für die Bewilligung der Leistungen ist, führten Fehler künftig zu zwei Verfahren. Auch die neue Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) schlägt Alarm: Die Trennung der Aufgaben bei den Jobcentern bezeichnet sie als Pfusch und eine „unerträgliche Zumutung für Hartz-IV-Empfänger“.
Marianne Rittner
| Länger als ein Jahr arbeitslos |
| Arbeitslosengeld II – die offizielle Bezeichnung für Hartz IV – erhalten Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Die Leistungen bestehen zum einen aus dem Regelsatz zur Deckung der Ausgaben für Lebensmittel, Kosmetikartikel, Bekleidung, Telefon, Reparaturen und Fahrtkosten. Der Regelsatz beträgt 359 Euro monatlich für den Haushaltsvorstand, 323 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner. Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren sind 215 Euro vorgesehen, von sechs bis 13 Jahren 251 Euro, Kinder über 14 Jahre erhalten 287 Euro. Dazu kommt die Übernahme der Miete und Heizkosten, soweit diese angemessen sind. Größe der Wohnung und Höhe der Miete dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Da diese nicht generell festgelegt sind, gibt es wegen der Wohnung die meisten Klagen. Beratung für Hartz-IV-Empfänger bieten zahlreiche Institutionen an. Eine Liste mit Beratungsstellen findet sich unter anderem auf den Internetseiten www.berliner-arbeitslosenzentrum.de oder www.fehlt-ihnen-etwas.de. |
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