


Auf U-Bahnhöfen werden immer häufiger gefälschte und bereits entwertete Tickets angeboten. Wer sie kauft, macht sich strafbar.
Berlin. Auf Berlins U-Bahnhöfen bieten illegale Händler neben gebrauchten Fahrscheinen oftmals auch gefälschte Tickets an. Beides ist strafbar, ebenso wie der Kauf dieser Fahrscheine.
Sie sind auf vielen U-Bahnhöfen der Stadt zu finden und bieten ihre „Schnäppchen“ an: gebrauchte oder auch gefälschte Fahrscheine zum halben Preis. Drucker Peter Wildscheit kennt sich aus. Der Mann aus Mitte gesteht, gerne mal verbilligt zu fahren, wenn es sich „so ergibt“. Und das passiert recht häufig.
„Meist sind mehrere Verkäufer auf dem Bahnhof, wie zum Beispiel neulich am Mehringdamm“, berichtet er. Zwei hätten die aussteigenden Fahrgäste nach ihren Fahrscheinen gefragt, ein anderer habe neben dem Ticket-Automaten gestanden und die geschenkten Scheine günstig angeboten. Für Wildscheit ist das nicht mehr als ein Kavaliersdelikt.
Hohe Geldstrafen
Auf dem U-Bahnhof Gneisenaustraße freut sich indes die arbeitslose Marie-Luise (48) über ihr gerade erstandenes Billigticket. Sie hat 1,10 Euro beim Kauf ihres Einzelfahrscheins gespart. „Mich hat ein junger Mann angesprochen und gefragt, ob ich ein gebrauchtes Ticket für einen Euro statt für 2,10 Euro kaufen möchte. Es sei auf jeden Fall noch eine Stunde gültig.“ Da habe sie zugegriffen, weil ihr jeder Euro wichtig sei. Dass sie sich damit strafbar macht, weiß Marie-Luise nicht. „Und selbst wenn, es ist mir ziemlich egal“, sagt sie trotzig. Aber genau das sollte es nicht sein. Denn richtig hart wird es, wenn die Kontrolleure entdecken, dass der Schein gefälscht ist. „Dann ist man wegen Schwarzfahren und Urkundenfälschung dran“, erklärt Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Für den Fahrgast wäre es nicht nur peinlich, von einem der Kontrolleure aus dem Zug geholt zu werden, auch werde die Polizei gerufen und eine Anzeige aufgenommen.
Martin Steltner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, klärt über mögliche Strafen auf: Bei Ersttätern sei neben den 40 Euro für das Schwarzfahren meist auch eine Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen üblich – also etwa zwei Netto-Monatsgehälter. Die tatsächliche Höhe richte sich nach dem Einkommen. Strafmaximum können, so Steltner, fünf Jahre Gefängnis sein. Am Ende entscheide der Richter, was er von Fall zu Fall für angemessen halte.
Geschulte Kontrolleure
Nach Erkenntnis der BVG wechselten die illegalen Fahrscheinverkäufer immer wieder ihre Standorte. „Die wandern rum; mal sind sie da, mal dort“, sagt Petra Reetz. Geschäfte mit Tickets werden unter anderem auf den U-Bahnhöfen Rathaus Neukölln, Schlesisches Tor, Gneisenaustraße und Alexanderplatz gemacht. Dabei, so Reetz, fielen allerdings meist die falschen Leute auf die Fälschungen rein. „Besonders betroffen sind ältere Menschen, Touristen, die sich nicht auskennen, und Hartz IV-Empfänger.“
Mehr als 1000 gefälschte Tickets im Wert von etwa 32.000 Euro wurden 2009 laut Reetz von der BVG aus dem Verkehr gezogen. Die BVG-Sprecherin verweist auf die gute Schulung der Kontrolleure, deren scharfen Augen kaum eine Fälschung entginge.
Zwar sei es schwierig, die Fälscher und die Verkäufer der Fälschungen zu überführen, aber auch da hat die Polizei Erfolge zu verbuchen. So wie im vergangenen Jahr, als in der Wohnung eines Mannes in Spandau von den Beamten 59 gefälschte Monatskarten gefunden wurden. Bei Bahnhofskontrollen durch uniformierte BVG-Mitarbeiter verschwinden die Verkäufer allerdings in Sekundenschnelle. 100 bis 200 Euro Gewinn hat ein „guter“ Verkäufer nach Schätzungen der BVG pro Tag. Das seien oft Obdachlose, Drogenabhängige oder auch Arbeitslose.
Laut Polizei sind es „sowohl Deutsche als auch Ausländer“, die als tatverdächtige Verkäufer ermittelt werden. Hersteller und Verkäufer seien, so die Polizei, meist nicht identisch.
Ob es sich um organisierte Gruppen handelt, sei unklar. Die BVG hegt jedoch den Verdacht, „dass sich inzwischen schon eine kleine organisierte Ticket-Mafia gebildet hat“. Die Fälschungen sind für den Laien so gut wie nicht erkennbar; angeboten werden neben Einzelfahrscheinen gern auch Tages- und Wochenkarten. Um die Fahrgäste zu informieren und vor Fälschungen zu warnen, bringen die Berliner Verkehrsbetriebe jetzt bis zum Jahresende an allen Ticket-Automaten auf ihren 175 U-Bahnhöfen entsprechende Hinweisschilder in deutscher und englischer Sprache an.
Auch ein S-Bahn-Sprecher warnt eindringlich vor dem Kauf entwerteter Billig-Fahrscheine. „Entwertete Scheine sind nicht übertragbar. Auf der sicheren Seite ist man in offiziellen Verkaufsstellen, am Schalter und im Kundenzentrum.“ Denn für Arbeitslose, Schüler und Rentner gebe es, so der S-Bahn-Sprecher, genügend adäquate, verbilligte Angebote. Der Handel und das Fahren mit entwerteten Fahrscheinen seien ebenso kriminell wie der mit gefälschten Tickets. Damit erschleiche sich der Kunde die Beförderungsleistung und sei ein Schwarzfahrer.
Daher raten BVG, S-Bahn, Polizei und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unisono: „Finger weg vom Billig-Ticket.“ „Am Ende kann das sehr, sehr teuer werden“, so VBB-Pressesprecherin Elke Krokowski. BVG-Sprecherin Reetz weiß: „Fahrkartenfälschungen gibt es schon so lange, wie es Fahrkarten gibt.“ Das Problem sei in allen Großstädten aktuell, wie zum Beispiel in Paris oder London.
Gabi Zylla
| BVG-Tarife und Bestimmungen |
| Laut Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelten normale Einzelfahrscheine in Berlin zwei Stunden und kosten 2,10 Euro (Tarif AB). In dieser Zeit muss zum Beispiel der BVG-Kunde in Richtung auf das Fahrziel fahren. Dabei darf er aber beliebig umsteigen. Nicht erlaubt sind Fahrten in Richtung Ausgangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Für diese Rückfahrt muss ein neuer Fahrschein gekauft werden. Der Kauf eines entwerteten und/ oder gefälschten Tickets ist verboten. Das ist auch in der Hausordnung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) festgeschrieben. Auf ihrer Internetseite www.bvg.de warnt die BVG ebenso wie mit Hinweisen in den U-Bahnhöfen vor dem Kauf von schon entwerteten Fahrscheinen, denn das ist strafbar und wird, wenn es sich noch dazu um eine Fälschung handelt, zur Anzeige gebracht. |