Alexander Semljanski baut in der Tempelhofer Autowerkstatt „Contessa“ bei einem Transporter einen Rußpartikelfilter ein. Foto: Augen-Blick
Alexander Semljanski baut in der Tempelhofer Autowerkstatt „Contessa“ bei einem Transporter einen Rußpartikelfilter ein. Foto: Augen-Blick

Im neuen Jahr gelten härtere Regeln

Fahrzeuge dürfen nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone. Doch viele Dieselwagen können nicht rechtzeitig umgerüstet werden.

Berlin. Am 1. Januar wird die Zufahrt zur Innenstadt erneut eingeschränkt. Dann dürfen nur noch Autos mit einer grünen Plakette hinein. Dieses Mal trifft die Regelung etwa 90.000 Dieselfahrzeuge, darunter 30.000 Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen.

Doch für einige Fahrzeugmodelle sind derzeit noch keine Partikelfilter erhältlich. Grund: Die Auslieferung erfolgte nicht rechtzeitig. Mehr als 3000 Berliner haben daher Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt. „Wir warten seit September auf zwölf Partikelfilter“, sagt Lutz Pötsch von der Autowerkstatt Sternwarte an der Lehderstraße in Weißensee. Bisher hatte die Werkstatt gut zu tun, um Dieselfahrzeuge umzurüsten. „Wir kommen teilweise nicht voran, weil die Hersteller die Teile nicht liefern.“

Stärkerer Andrang


Wer seinen Wagen nicht rechtzeitig umrüsten kann, benötigt eine Ausnahmegenehmigung, wenn er weiterhin zwischen Frankfurter Allee und Kaiserdamm sowie zwischen Prenzlauer Allee und Innsbrucker Platz verkehren will. „Wir verzeichnen einen stärkeren Andrang als bei der Einführung der Umweltzone 2008“, sagt die Umweltstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Martina Schmiedhofer (Bündnis 90/Die Grünen). Bisher seien 300 Anträge für eine Ausnahmegenehmigung eingegangen.

In Mitte waren es bis Mitte Dezember sogar 1300 Anträge. „Täglich kommen weitere 100 dazu“, sagt der Gruppenleiter Umweltzone Ulrich Werner. „Wegen der Antragsflut werden wir bis Ende des Jahres nicht alle Anträge bearbeiten können.“ Seine Behörde befasst sich zudem mit den Anfragen aus den übrigen Bundesländern. „Inzwischen geht jeder zweite Antrag auf nicht rechtzeitig erfolgte Umrüstung zurück“, so Werner. Ebenfalls hoch sei der Anteil der Firmen, die für ihre Autos die sogenannte „Fuhrparkregelung“ in Anspruch nehmen.

Betriebe mit mehreren Fahrzeugen können Ausnahmegenehmigungen erhalten, wenn der überwiegende Teil ihrer Wagen den neuen Normen entspricht. Etwa jeder dritte Antrag wurde aus wirtschaftlichen Gründen gestellt. In der Tempelhofer Werkstatt Contessa steht täglich ein Dieselfahrzeug auf der Hebebühne und erhält einen neuen Filter. Wer diesen erst im November bestellt hat, bekomme den Einbau nicht mehr vor Ende des Jahres geregelt, heißt es in der Werkstatt. Ärgerlich für Kunden mit einem Diesel-Pkw, denn ihnen entgeht damit der staatliche Zuschuss für die Umrüstung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zahlt diesen Haltern nur dann einen Zuschuss von 330 Euro, wenn der Rußpartikelfilter bis zum 31. Dezember 2009 eingebaut ist. „Die Produzenten haben teilweise zu spät reagiert“, sagt Coni Walter, der gerade an einem Transporter die Schrauben lockert. Bei Lastwagen dauere der Einbau zwei Tage, weil neben dem Filter auch neue Elektronik installiert werden muss.

Doch nicht allein die Lieferanten sind schuld. Etliche Halter hofften offenbar darauf, dass sie um die Umrüstung herumkommen. Mehrere Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) zogen vor das Berliner Verwaltungsgericht. Sie wollten die Verschärfung der Berliner Umweltzone nicht hinnehmen, da diese aus ihrer Sicht keinen Einfluss auf die Feinstaubbelastung habe und somit nicht zur Luftverbesserung beitrage.

Klage abgewiesen

Kurz vor Weihnachten wies das Verwaltungsgericht die Klage jedoch ab. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz konnte sich mit ihren Argumenten durchsetzen. Denn mit der Einrichtung der Umweltzone 2008 habe sich der Anteil der Rußpartikel in der Luft um 24 Prozent verringert, der Anteil von Stickoxid um 14 Prozent. Da die zweite Stufe der Umweltzone alle Dieselfahrzeuge trifft, ist mit einer weiteren Senkung der Werte im kommenden Jahr zu rechnen. Annette Rauterberg-Wulff von der Senatsumweltverwaltung: „Wir gehen davon aus, dass sich der Anteil der Stickoxide um weitere zehn Prozent reduziert.“ Dies sei wichtig, damit der Senat bei der Europäischen Union eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Richtlinien über Luftqualität beantragen könne. Denn in Berlin herrscht an mehr als 35 Tagen dicke Luft, weil die Feinstaubbelastung zu hoch ist. Der Straßenverkehr verursache etwa 40 Prozent des Feinstaubs und 80 Prozent der Stickstoffoxide. Beides gefährde die Gesundheit. Der Senat sei daher gezwungen, die Emissionen des Verkehrs zu reduzieren, so Rauterberg-Wulff.

Die Luftreinhaltungspläne und die Verschärfung der Umweltzone sind seit Langem bekannt. Für einige Tausend Nutzfahrzeuge sowie Taxen kommt am 1. Januar trotzdem das Aus. „Wir haben Taxen, die nicht nachrüstbar sind, und es gibt etliche Kollegen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen neuen Wagen leisten können“, weist der Vizechef des Berliner Taxiverbandes, Uwe Gawehn, auf die Auswirkungen hin. Er bedauert, dass der Senat für solche Fälle generell keine Ausnahmen zulassen wolle. Zumal 800 der 7000 Taxen auf Berlins Straßen inzwischen mit umweltfreundlichem Erdgas unterwegs seien.

Auch die Industrie- und Handelskammer sieht der Verschärfung mit Sorge entgegen. Denn für etliche Mitglieder sei nach Einschätzung der IHK die Umrüstung derzeit nicht finanzierbar. In der Stadt waren 2009 etwa 10.000 Nutzfahrzeuge mit einer roten Plakette registriert, 24.500 mit einer gelben. Betriebe, die sich aus wirtschaftlichen Gründen eine Umrüstung nicht leisten können, müssen künftig draußen bleiben. Ziel des Berliner Senats ist es, ab 2012 – mit wenigen Ausnahmen wie für Einsatzfahrzeuge – keinen Wagen mehr in die Innenstadt fahren zu lassen, der die strengeren Abgasnormen für die Umweltzone nicht erfüllt.

Marianne Rittner



Weitere Neuerungen im nächsten Jahr
Von 2010 an gelten neue Steuergesetze. Krankenversicherungsbeiträge werden bei der Steuererklärung stärker berücksichtigt, und der Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende wird auf 8004 Euro und für Ehepaare auf 16.009 Euro im Jahr angehoben. Bis zu dieser Höhe sind Einkommen steuerfrei. Das Kindergeld wird von 164 Euro auf 184 Euro angehoben. Auch wird es ab November 2010 nur noch elektronische Personalausweise geben. Fingerabdrücke sind beim neuen Ausweis freiwillig. Wie beim Reisepass wird ein biometrisches Lichtbild digital auf einem Chip im Ausweis gespeichert. Erstmals können Bürger ihren Personalausweis dann auch als Internet-Ausweis oder mit einer „elektronischen Signatur“ programmieren lassen.


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