

Frank S. wurde von seiner Lebensgefährtin verlassen. Der ALG-II-Empfänger kümmerte sich sofort um eine billigere Wohnung und das Jobcenter Tempehof-Schöneberg bewilligte auch eine Mietkostenübernahme für die neue Wohnung, sodass er umziehen konnte.
Doch damit begann ein neues Problem. Das Jobcenter prüfte die finanzielle Verwertbarkeit einer Versicherung von Frank S. Denn davon hing ab, inwieweit er überhaupt Anspruch auf ALG-II hat. Dies führte zu einem zweimonatigen Zahlungsverzug gegenüber seinem Vermieter und zum drohenden Verlust der neuen Wohnung.
In dieser Situation wandte er sich an die Kummer-Nummer, um die Wohnung nicht zu verlieren. Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann bat das Jobcenter um Prüfung, ob nicht wenigstens ein vorläufiger Leistungsbescheid unter Anrechnung der Versicherung erstellt werden könne, damit keine weiteren Mietschulden auflaufen. Inzwischen stellte das Jobcenter jedoch fest, dass die entsprechende Versicherung verwertbar ist und Frank S. keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II hat, bis die Versicherung aufgebraucht ist.
Das reichte dem CDU-Abgeordneten aber nicht als Antwort aus. Die Verwertung der Versicherung wäre nicht von heute auf morgen möglich. Frank S. benötigte aber umgehend Geld zum Leben und zur Mietzahlung. Darum fragte Hoffmann erneut nach, ob als Überbrückung bis zur Auszahlung der Versicherung eine Unterstützung möglich sei – auch als Darlehen. Das Jobcenter entschied neu und gewährte ein Darlehen über das ALG II und die Mietkosten, das sofort an ihn überwiesen wurde.
Die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Berliner Woche macht zurzeit Sommerpause. Bei Problemen mit Ämtern und Behörden erreichen Sie die Kummer-Nummer erstmals wieder am Dienstag, 31. August.
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Die 30-seitige Kummer-Nummer-Broschüre „Der Leitfaden“ enthält unter anderem die wichtigsten Rufnummern und Adressen von Berliner Ämtern und Behörden. Sie kann auch unter Tel. 23 25 28 37 (Di und Do 14-16 Uhr) angefordert oder hier heruntergeladen werden werden.
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