

Bald wird in Berlin gewählt – doch die Frage nach Herabsetzung des Wahlalters auf 16 tangiert nur wenige Jugendliche.
Berlin. Am 18. September sind die Berliner aufgerufen, das Abgeordnetenhaus und somit den Senat sowie die einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen und damit die Bezirksämter mit Stadträten und Bürgermeistern zu wählen. Im Vorfeld gab es erneut Debatten, 16- und 17-Jährige auch für die Landeswahlen zuzulassen. Bei den Kommunalwahlen in den Bezirken sind sie seit 2006 wahlberechtigt.
„Bin gespannt, wie es ist“
Eine Gruppe von Jugendlichen steht in der Nähe einer Bushaltestelle am Ernst-Reuter-Platz in Charlottenburg. Nicht weit entfernt geht es hinab zur U-Bahn. Um die Ecke gibt es ein Schulzentrum. Die Jugendlichen sind auf dem Heimweg. Den Senat wählen mit 16? Eher Schulterzucken bei den Jugendlichen. „Ich darf sowieso nicht“, sagt die 15 Jahre alte Nadine aus Schöneberg. Für ihren Klassenkameraden Max (16) aus Tiergarten sind die Kommunalwahlen eine Premiere: „Bin gespannt, wie es ist.“
Bringt es etwas, seine Stimme abzugeben? In der Gruppe wird diskutiert, aber nicht erregt oder engagiert. Eher sachlich und unaufgeregt. Die Wahl als Station beim Erwachsenwerden: Kommunion, Konfirmation oder Jugendfeier – nun die Wahl. Anschließend Schulabschluss, Führerschein, Ausbildung und die erste eigene Wohnung. Alles Stationen, die zu absolvieren sind. Wählen?! Jeder Kuss mit dem neuen Partner, jedes Konzert, jeder krasse neue Film im Kino scheint aufregender, als ausgerechnet „wählen zu gehen“. Die gedämpfte Begeisterung für das neue Recht der unter 18-Jährigen zeigt sich an der unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligung. Bei den Bezirkswahlen 2006 gab es mehr als 40.000 Jüngstwähler. Nur 45,6 Prozent gingen an die Urnen, während der Durchschnitt aller Altersgruppen bei 55,8 Prozent lag. So wird die Wahlalterdebatte auch eher von Erwachsenen geführt.
Zu mündigen Bürgern erziehen
Beispielsweise von den Funktionären der Jugendverbände, von Jugendprojekten und anderen Jugendorganisationen, die im Berliner „Netzwerk Wahlalter 16“ zusammengeschlossen sind und das Thema vorangetrieben haben. Tenor: Wer mündige Bürger erziehen will, muss Jugendlichen auch Verantwortung zubilligen. Die Wahlmündigkeit ab 16 auf Landesebene befürworten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Im Prinzip. Die Berliner CDU und FDP wollen beim Wahlrecht mit 18 bleiben, sind aber für Diskussionen offen, wie von Parteioberen verlautet. Sie verweisen auf die Möglichkeit für interessierte und engagierte Jugendliche, in den Schüler- und Jugendorganisationen der Parteien mitzuarbeiten.
Die gerade 17 Jahre alt gewordene Sylvia Jürgensen aus Mitte will nicht einsehen, warum sie im Bezirk mitwählen darf, bei den wesendlich bedeutenderen Abgeordnetenhauswahlen jedoch ausgeschlossen ist. „Das ist wie Wähler zweiter Klasse, Wähler light. Bei Jugendeinrichtungen wird gekürzt, auch in der Schule, bei der Ausbildung, und an den Unis. Da leidet unsere Altersgruppe, da wissen wir Jugendlichen besser, was nötig ist und was nicht.“ Auch die Friedens- und die Umweltpolitik liegen ihr am Herzen: „Wir Jugendliche müssen doch länger auf dieser Welt leben. Das sehen meine Freunde genauso.“
Rot-Rot enthält sich
Einen Schlussstrich unter die Wahlalter-Debatte zog vorerst das Abgeordnetenhaus selbst. Am 12. Mai scheiterte ein von den Grünen eingebrachter Gesetzentwurf. 23 Jastimmen der Grünen standen 46 Neinstimmen der CDU und FDP gegenüber. Das dominierende rot-rote Regierungslager verhinderte mit 72 Enthaltungen die mögliche und entscheidende Zweidrittelmehrheit. Wegen des nahen Wahldatums, wie es hieß.
„Nach unseren bisherigen Erfahrungen entsprechen in Deutschland die Voten der unter 18-Jährigen dem Mehrheitstrend, wobei die Wahlbeteiligung unter dem Durchschnitt liegt“, bilanziert Geert Baasen aus dem Büro der Berliner Landeswahlleiterin. Dies hätten auch die vergangenen Wahlen 2006 in Berlin ergeben, bei denen junge Menschen ab 16 Jahren für die Bezirkswahlen votieren durften. Diese Altersgruppe war kürzlich erstmals auch bei den Senatswahlen in Bremen zugelassen. Auch dort das gleiche Bild: unterdurchschnittliche Beteiligung, Stimmabgabe folgte dem Mehrheitstrend. Ein ganz anderes Bild ergab sich bei den jüngsten Wahlen zum Nationalrat (Bundesparlament) in Österreich. Dort stimmten die jüngsten Wähler nicht mit dem allgemeinen Trend, sondern in großer Zahl für radikale Parteien aller Couleur, die meisten im populistischen rechten Spektrum. Österreich hatte bereits 2007 als erstes Land der Europäischen Union das Alter für alle Wahlen auf 16 Jahre gesenkt.
Briefwahl beantragen
78 Wahlkreise und 1736 Stimmbezirke – teils leicht verändert – wird es bei den kommenden Landes- und Kommunalwahlen geben. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, aus welchen Gründen auch immer, kann die Briefwahl beantragen. Dies ist formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Anschrift und mit einer Unterschrift beim Bürgeramt oder bei den Bezirkswahlämtern möglich. Auch werden noch Wahlhelfer gesucht. Informationen zur Berliner Wahl und das Amt des Wahlhelfers unter www.wahlen-berlin.de oder unter Tel. 90213631.
Matthias Berner

Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht erwünscht.
Berlin. Über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses sollten auch künftig nur Wähler ab dem 18. Lebensjahr entscheiden dürfen.
Dies ist die Ansicht der Mehrheit unserer Leser (94 Prozent). Nur sechs Prozent sprachen sich für eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre aus. „Aktuelle Geschehnisse oder Diskussionen können mitunter stark die Volksmeinung beeinflussen“, meint Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Dies werde am Beispiel des jüngsten Atomunfalls in Japan deutlich, durch den es in Deutschland zu einer breiten Ablehnung der Atomenergie gekommen sei. Ähnlich könnte auch das Votum unserer Leser durch eine Abstimmung im Berliner Landesparlament beeinflusst worden sein. Dort hatten kürzlich die Grünen einen Antrag für das Wahlrecht ab 16 eingebracht.
Bei der Abstimmung Mitte Mai gab es jedoch 46 Neinstimmen von CDU und FDP. Von den Grünen gab es 23 Jastimmen. Der Antrag scheiterte letztlich an den 72 Enthaltungen von SPD und Linkspartei, die jedoch eigentlich erklärte Befürworter der Wahl ab 16 sind.
mab
| Wahlrecht |
| Nach dem Grundgesetz sind die Wahlen zu allen Volksvertretungen (Artikel 38) allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das Wahlrecht in Deutschland ist eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. In der Demokratie nach heutigem Verständnis geht laut Grundgesetz „alle Macht“ vom Volke aus. Dabei sind aktives und passives Wahlrecht von zentraler Bedeutung. Generell wird heute zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht unterschieden. Beispiel: Beim Verhältniswahlrecht zählen landesweit sämtliche Stimmen, die in allen Wahlkreisen für eine Partei abgegeben wurden. Daraus folgert die Anzahl der Parlamentssitze im Vergleich zu den Mitbewerbern. Beim Verhältniswahlrecht wie in Großbritannien siegt der Kandidat einer Partei X, der die meisten Stimmen aller Bewerber in seinem Wahlkreis hat und zieht direkt ins Parlament. Die Stimmen der Parteien X, Y, Z „gehen verloren“. Theoretisch könnte die A-Partei alle Parlamentssitze erringen, deren Kandidaten alle Wahlkreise mit 51 zu 49 Prozent gewonnen haben. Die B-Partei geht leer aus, obwohl landesweit 49 Prozent für ihre Kandidaten votiert haben. In Deutschland gibt es eine Mischform, bei der man mit der Erststimme bei einer Persönlichkeitswahl für einen konkreten Bewerber stimmt. Mit der Zweitstimme wird für das Verhältnis der Parteien zueinander im Parlament votiert. Die Ergebnisse werden gegeneinander verrechnet. |