Verboten ist, was gefällt: Sauber, gepflegt und menschenleer – so präsentiert sich der Los-Angeles-Platz in Charlottenburg. Foto: Augen-Blick
Verboten ist, was gefällt: Sauber, gepflegt und menschenleer – so präsentiert sich der Los-Angeles-Platz in Charlottenburg. Foto: Augen-Blick

Ohne Verbote geht’s nicht

Liste der Regelungen und Verordnungen wird immer länger. Aber Berlin hat zu wenig Personal, um Verstöße zu ahnden.

Berlin. Ballspielen untersagt, Hunde verboten, Grillen und Alkohol nicht erlaubt. Verbote sollen das Zusammenleben regeln, werden aber oft ignoriert.
Karin Schurike lässt ihren Blick über den Los-Angeles-Platz in Charlottenburg schweifen: „Eine tolle Parkanlage, schöne Blumen, alles sauber und gepflegt. Aber wo sind hier die Menschen?“, fragt sich die 50-jährige Sekretärin. Nur einen Steinwurf entfernt tobt das Leben an der Gedächtniskirche. Von dort kommt sie mit Rauhaardackel Lisa, will sich nun ausruhen. Leere Bänke gibt es auf der Anlage zwar genug, aber Frau Schurike traut ihren Augen nicht, als sie die Schilder entdeckt. „Da steht, dass auf dem Platz alles verboten ist, was Spaß macht.“ Ein grünes Schild mit weißer Schrift sagt ihr, wo sie sich befindet – auf einem „Privatgrundstück“. Und da sind laut Piktogramm Hunde, Räder, Ballspiele sowie Essen und Trinken untersagt. Die Platzordnung, die überall auf blauen Schildern prangt, sagt, dass Rasenbetreten, Vögelfüttern und der Genuss von Alkohol nicht gestattet sind. Es wird um Verständnis geworben und darauf hingewiesen, dass der Sicherheitsdienst alle Regeln durchsetzt. „Dieser blöde Verbotswahnsinn“, ärgert sich Frau Schurike und verlässt den Platz.

Stärker durchgreifen


Die Liste der Regelungen und Verbote in Berlin ist lang – auch für öffentliches Straßenland und Grün. Seit Dezember 2008 herrscht Alkoholverbot im Park am Fernsehturm, zwischen Tauentzien und Breitscheidplatz soll ab 2010 stärker bei unerwünschten Sondernutzungen durchgegriffen werden – schlechte Zeiten für Bauchladenhändler, offensive Bettler, Musikanten mit Verstärkern und Taubenfütterer. Heizpilze vor Restaurants werden besonders in der Innenstadt von den Bezirksverwaltungen nicht mehr akzeptiert. Ob in Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg oder Pankow – trotz der im Juli gefällten Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass das Aufstellen von Heizpilzen im Freien aus Klimaschutzgründen verboten werden kann, ist unklar, wie das bei den Wirten umgesetzt wird. Das bei den Berlinern so beliebte Grillen im Park ist fast überall verboten. Es gibt nur wenige ausgewiesene Plätze dafür. Seit dem 1. Juli ist es noch einer weniger – am Falkplatz in Prenzlauer Berg heißt es nun ebenfalls „Grillen verboten“. Den Anstoß gaben massive Beschwerden von Anwohnern über unzumutbare Geruchs- und Lärmbelästigungen. Kleiner Trost: Pankows Bürgermeister Matthias Köhne (SPD) betont, dass der benachbarte Mauerpark, mit Ausnahme von Spielplätzen und Birkenwäldchen, ausgewiesene Grillzone bleibt. Besser als nichts, ist doch Grillen in vielen Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf und Neukölln nirgends erlaubt. „Kein Wunder, dass die paar Plätze total überlaufen sind“, meint Grillfan Sascha Vollbrechts und verweist auf seinen Lieblingsplatz Tiergarten.

In Neukölln beschloss das Bezirksamt, die Straßenfeste auf der Karl-Marx-Straße, Sonnenallee und Hermannstraße nicht mehr zu genehmigen – zu niedrig das Niveau, nur noch „Saufexzesse“, Anwohnerbeschwerden und Verkehrschaos. Gabriele Dori kann’s nicht fassen: „Wir haben uns beim Blumenkorso in der Hermannstraße immer mit Nachbarn getroffen. Es ist schade, dass das jetzt vorbei ist.“

Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) stellt klar, es gehe nicht um Feierverbote. „Feste, bei denen Bürger zusammen feiern, oder zum Beispiel Kirchen oder AWO etwas auf die Beine stellen, sind immer willkommen“, so Buschkowsky. Die kommerziellen Straßenfeste in den drei Einkaufsstraßen waren, so der Politiker, am Ende kein Aushängeschild mehr für Neukölln. „Den Beschluss haben wir letztlich wegen der vielen Anwohnerbeschwerden gefasst.“

Die Verbote umfassen Picknick in der Waldbühne ebenso wie Demonstrationen mit brennenden Wachskerzen. Aber es gibt auch Ausnahmen. In der Waldbühne wird das Verbot beim Auftritt der Philharmoniker wegen der Tradition legerer ausgelegt – kleine Picknick-Körbe sind dann erlaubt. Und das Verbot von brennenden Kerzen wie bei der Mahnwache gegen das Iran-Regime auf dem Pariser Platz war, so ein Polizeisprecher, wohl eher eine Ausnahme.

Charlottenburg-Wilmersdorfs Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) erklärt für die City West: „Dort soll nur der jetzige Status festgeschrieben werden.“ Es gehe niemand gegen Bettler vor, die ihre Hand aufhalten. Aber sollte das Betteln mit Bedrängen und Festhalten verbunden sein, werde reagiert. Die Begrenzung der Feste und Märkte zwischen Tauentzien und Breitscheidplatz sei, so Schulte, auch der Diskussion geschuldet, wie mit innerstädtischen Plätzen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, umgegangen werden soll.

Betroffen ist auch der Markt an der Gedächtniskirche. „Der sorgt für eine Belebung des Platzes, mehr Sauberkeit an der Kirche und hält Dealer und Alkoholiker ab“, meint dagegen Pfarrerin Cornelia Kulawik. Daher laufen jetzt Gespräche mit Politikern, die Marktstände rund um die Kirche doch zu erhalten. Und Stadtrat Schulte verspricht, bei Veranstaltungsgenehmigungen flexibel zu sein – zum Beispiel zu Messen oder Sportveranstaltungen in der Stadt.

Die neue Alkohol-Verordnung im Park am Fernsehturm soll den Jugendschutz stärken, da sich dort meist junge Leute treffen, betrinken, Besucher belästigen und das Grün schädigen. Von Mai bis Juli war das Ordnungsamt mit 184 Einsatzstunden vor Ort, rechnet Mittes Wirtschaftsstadtrat Carsten Spallek (CDU). Dabei gab es 142 Kontrollen, 16 Platzverweise, es wurden Alkohol sichergestellt und erzieherische Gespräche geführt. „Leider können wir nur reglementieren, die Ursachen bleiben“, bedauert Spallek. Alkoholverbot herrscht auch auf dem Neuköllner Rathausvorplatz und auf Spielplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf. „Das funktioniert aber nur mit einer dauernden Aufsicht“, bekennt Buschkowsky. Aus Personalmangel sind Kontrollen nicht immer möglich und Verbote oft schwer umsetzbar.

Anwohner klagen


Zu Verbotsspezialisten werden Anwohner, wenn es um ihr persönliches Lärmempfinden geht. Da wird vor Gericht gezogen, um gegen Open-Air-Konzerte in der Wuhlheide und auf der Zitadelle Spandau vorzugehen. Kitas und Bolzplätze in Friedenau oder Clubs wie das legendäre SO.36 in Kreuzberg geraten ins Visier der Nachbarn. Da heißt es dann: „Das gehört verboten.“ Ob im Namen der Umwelt Heizpilze verboten und die Pkw-Umweltzone eingerichtet werden, im Namen der Gesundheit Alkohol- und Rauchverbote existieren oder im Namen der Stadtentwicklung neue Regelungen ersonnen werden, ohne Verbote – mal sinnvoll, mal unsinnig – geht’s nicht.

Gabi Zylla

 


Illegales Grillen kostet 20 Euro
Werden Verbote ignoriert, kann dies mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden. Die OrWerden Verbote ignoriert, kann dies mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden. Die Ordnungsämter können direkt vor Ort bis zu 35 Euro sofort kassieren oder je nach Situation auch die Polizei einschalten. In Berlin kostet unerlaubtes Grillen 20 Euro. Für den Großen Tiergarten wird wegen der vielen Müllberge nach schönen Wochenenden im Bezirk Mitte diskutiert, „Grillgebühren“ für die Nutzung der Grillplätze einzuführen. Wird in Restaurants unerlaubt geraucht, können der Wirt mit bis zu 1000 Euro und der Raucher-Gast mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden. Stellen Gastronomen unerlaubt Heizpilze auf, kann sie das in Pankow zwischen 1500 und 10000 Euro kosten. Bei störendem nächtlichem Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zum Beispiel in Mietwohnungen kann der Verursacher mit 35 Euro rechnen.


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