Es darf wieder geraucht werden in Berlins Eckkneipen wie hier in der
Es darf wieder geraucht werden in Berlins Eckkneipen wie hier in der Kneipe „Jonas“ in der Naumannstraße in Schöneberg. Foto: Hahn
Kneipe „Jonas“ in der Naumannstraße in Schöneberg. Foto: Hahn

Rauchen wieder erlaubt - Wirte atmen auf

Nach dem Urteil in Karlsruhe hoffen viele Gastronomen auf einen Kompromiss / Senat strebt jedoch absolutes Verbot an

Berlin. Rund 10 000 Gaststätten – vom Restaurant bis zum Imbiss – gibt es in Berlin; darunter etwa 895 Schankwirtschaften. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auf die Klage dreier Wirte darf nun in kleinen Eckkneipen ohne Speiseangebot wieder geraucht werden.

Das Land Berlin muss bis Ende 2009 sein Rauchergesetz überarbeiten. Nach ersten Statements der Senatsgesundheitsverwaltung wird in allen Gaststätten ein absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme angestrebt. Sie spüre nun, sagt Sylvia Thimm, eine „große Gelassenheit“. Die Wirtin der Musikkneipe „Doors“ in Prenzlauer Berg, die – zusammen mit einem anderen Kläger – den Prozess um die Rechtmäßigkeit des neuen Rauchregelungen in Gaststätten angestrengt hat, lebt und arbeitet jetzt, wie sie sagt, „sehr viel entspannter“. Das höchste deutsche Gericht habe ein Urteil gesprochen, das „genau auf mich zugeschnitten ist“. Mit ihren 36 Quadratmetern Ladenfläche, keiner Essensausgabe, dem Schild „Raucher-Kneipe“ an der Tür und dem Zutrittsverbot für Gäste unter 18 Jahren erfüllt sie alle Auflagen der Richter für die Raucherlaubnis. Ein Sieg auf ganzer Linie.

Eine juristische Niederlage hätte ihre Existenz bedroht. Dann, sagt sie, hätte sie den Laden, der nicht nur ihr Überleben sichert, sondern an dem auch ihr Herz hängt, dichtmachen müssen. Auch für die Zukunft macht sie sich wenig Sorgen. Sie könne sich „nicht vorstellen“, dass der Senat ein totales Raucherverbot beschließen werde. Schon vor der Karlsruher Entscheidung habe sie „ein gutes Bauchgefühl“ gehabt. Ob ihr Optimismus in Bezug auf die Berliner Politik Bestand hat, muss sich aber erst noch zeigen.

„So wie es jetzt ist, ist es gut. So sollte es bleiben.“ Das sagen auch die Gäste in der kleinen Eckkneipe „Jonas“ an der Naumannstraße in Schöneberg. Versammelt sind fast nur (glückliche) Raucher. In der Raucherkneipe – deutlich mit Schild im Fenster gekennzeichnet – wird die Galgenfrist bis zur endgültigen Senatsentscheidung von den Stammgästen ausgiebig genutzt. Trotzdem hält Nichtraucher Jürgen tapfer durch und zeigt sich grummelnd tolerant.

Diskutiert wird heftig, wie weit gesetzliche Verbote von den Politikern getrieben werden dürfen. Wirtin Iris Juschka sieht es gelassen, erst einmal sind „leichtes Aufatmen und Abwarten“ angesagt. „Wir hatten die irrsinnigsten Ideen, irgendwie umzubauen, noch ein Raucherteil reinzuquetschen“, erzählt sie. Aber das sei eine Kostenfrage, alles bleibe nun wie bisher.

Stammgäste erfreut


Und noch bekommen die Gäste auch ihre Knacker oder Erdnüsse für den kleinen Hunger zwischendurch. „Ich habe mich mit dem Hotel- und Gaststättenverband in Verbindung gesetzt, um mich zu informieren.“ Wirtin Juschka ist es bisher noch nicht gelungen, eine eindeutige Antwort auf die Frage zu erhalten, was genau die in den Raucherkneipen verbotenen „selbst zubereiteten Speisen“ sind. Sollte das absolute Rauchverbot kommen, werden die Umsätze im „Jonas“ zurückgehen, davon ist Iris Juschka überzeugt. Aber sie meint auch, zur Not würden sich die Kneipengänger ja auch vielleicht an das Rauchen vor der Tür gewöhnen. Ihre Vermutung: Der Trend zu Privatpartys in den eigenen vier Wänden wird erheblichen Aufwind bekommen.

Mit rund 30 Prozent Umsatzeinbußen hat sich im ersten Quartal 2008 die Speisegaststätte „Kleisther“ an der Schöneberger Hauptstraße abfinden müssen – seit April gibt es einen Raucherbereich hinter Glas. „Das wird angenommen, die Gäste kommen zurück“, zieht Manuela Christoph vom „Kleisther“-Team vorsichtig Bilanz. So richtig werde sich das aber erst im Winter zeigen, wenn es im Freien zu ungemütlich sei. Beim absoluten Qualmverbot müsste der Raucherraum wieder verschwinden. „Ganz billig war der Umbau nicht. Über einen Rückbau machen wir uns daher erst mal keine Gedanken – aber ärgerlich wäre das schon“, sinniert die Gastronomin. Sie plädiert für eine generelle Lösung im Umgang mit dem blauen Dunst. Genau wie Juschka, die jetzt erst einmal bundeseinheitliche Rauchzeichen abwartet.

Schließungen durch das Rauchverbot sind beim Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga) bisher noch nicht bekannt. „Aber nur, weil das Rauchen in den Eckkneipen von vielen Wirten einfach wieder erlaubt wurde“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder. Mit dem Urteil aus Karlsruhe könne der Verband „gut leben“. Damit das auch so bleibt, werde nach der Sommerpause auf den Senat zugegangen, um diesen Kompromiss zu erhalten. Beschwörend setzt Lengfelder hinzu: „Wir appellieren an die Politiker und glauben daran, dass es kein absolutes Rauchverbot geben wird.“

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) dagegen will den Nichtraucherschutz in Kneipen noch ausweiten. „Wir sind für ein stringentes Verbot“, so ihre Sprecherin Regina Kneiding. Die Fachabteilung will bis September eine Senatsvorlage für ein neues Nichtraucherschutzgesetz erarbeiten. Parallel dazu seien Gespräche mit den Gesundheitsministern anderer Länder geplant. Nach der Sommerpause werde der neue Entwurf ins Parlament eingebracht. Kneiding: „Dennoch liegt uns viel an einer bundeseinheitlichen Regelung.“

Das wünschen sich auch einige Parlamentarier. „Ich bin für ein generelles Rauchverbot“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Abgeordnetenhaus, Daniel Buchholz. Durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht er „eine neue Chance für eine bundeseinheitliche Regelung.“ Über die Arbeitsstättenverordnung habe der Bund die Möglichkeit, die Ländergesetzgebung in puncto Nichtraucherschutz aushebeln.

Auf diese Verordnung setzt auch die grüne Gesundheitspolitikerin Heidi Kosche. Sie will ein generelles Rauchverbot in Gaststätten und möchte dies auf Spielplätze ausgedehnt wissen. Gregor Hoffmann, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, ist für eine Wahlmöglichkeit vor allem bei Eckkneipen. Er bezweifelt jedoch, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt. Diese sei bereits in den ersten Anläufen „an den unterschiedlichen Vorstellungen der Länder gescheitert.“

Einheitliche Regeln

Für Kai Gersch (FDP) darf der Nichtraucherschutz nicht zu einem Antirauchergesetz führen. „Wir wollen eine Kennzeichnung bei Einraum-Kneipen“ – ähnlich wie in Spanien. Dort entscheiden die Wirte, ob bei ihnen geraucht werden darf.
In der parlamentarischen Sommerpause wird bundesweit über die Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil diskutiert. Bis 2009 müssen alle Länder ihre Gesetze überarbeiten. Zur schnellen Truppe zählt Niedersachsen. Das Landeskabinett in Hannover hat sich bereits auf einen Kompromiss geeinigt. Danach soll das Rauchen in Einraum-Kneipen ohne zubereitetes Essen wieder erlaubt werden.

Marianne Rittner, Kai Ritzmann, Gabi Zylla


Was gilt als zubereitete Speise
Das vom Senat beschlossene Nichtraucherschutzgesetz ist für kleine Einraumkneipen verfassungswidrig. Das stellte am 30. Juli das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klar (Az.: 1 BvR 402/08). Geklagt hatten Wirte aus Berlin und Tübingen. Bedingung für Raucherkneipen: Maximalgröße 75 Quadratmeter, Kennzeichnung als Raucherkneipe, kein Zutritt unter 18 Jahren, keine „zubereiteten“ Speisen. Nach dem Urteil ist aber auch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten möglich. Wenn aber, wie in Berlin und Baden-Württemberg, große Gaststätten Raucherräume haben dürfen, müsse es auch für Eckkneipen Ausnahmen geben. Beide Länder haben bis Ende 2009 Zeit, ihr Gesetz zu ändern: Entweder totales Rauchverbot oder Ausnahmen bleiben. Irritiert sind Wirte über den Begriff „zubereitete“ Speisen. So hat der Hotel- und Gaststättenverband Berlin jetzt ein Merkblatt herausgegeben. Danach gelten als nicht zubereitet z.B. ungeschältes Obst, Brezeln, Nüsse, Salzstangen, Kekse, Räucherwaren. Untersagt sind das Belegen von Broten und Erwärmen von Konserven. Bei Buletten und Bockwürsten vom Fleischer oder gekauftem Kartoffelsalat ist die Situation noch unklar. zy

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