



Nach Auftauchen der Schweizer Bankdaten-CD haben sich bisher 550 reuige Berliner selbst angezeigt.
Berlin. Berlins Steuerfahnder haben Grund zum Jubeln. Innerhalb von zwei Monaten gingen bei den Berliner Finanzämtern mehr als 550 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein.
Grund für den Ansturm auf die Behörde: Die umstrittene Bankdaten-CD mit Angaben zu Auslandskonten in der Schweiz enthält auch Adressen von Berlinern. Ehe die Steuerfahndung den Betrügern auf den Pelz rücken konnte, starteten viele sicherheitshalber eine Rettungsaktion: Bundesweit baten mehr als 10.000 Steuerhinterzieher um Amnestie.
Einen roten Klappstuhl hält Carsten Buchhauser für seine Gäste bereit, mehr Platz bietet sein Büro nicht. Buchhauser ist einer der 124 Steuerfahnder beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Tempelhof, die berlinweit ermitteln. Er geht Hinweisen nach, prüft Indizien oder Unterlagen auf Plausibilität und darf Beweismaterial konfiszieren oder gar Hausdurchsuchungen durchführen. Die Ermittlungen seien oft schwierig, sagt Buchhauser. Wer beispielsweise eingesteht, Steuern hinterzogen zu haben, muss seine Umsätze teilweise für die vergangenen zehn Jahre erneut offenlegen. „Das fällt vielen schwer, weil die Unterlagen mitunter schwer zu beschaffen sind“, so der Steuerfahnder.
Im Tempelhofer Dienstgebäude an der Ullsteinstraße werden in den kommenden Monaten auch die Unterlagen der mehr als 550 Berliner landen, die sich selbst angezeigt haben. „Bei uns erfolgt die Überprüfung aller Steuerbetrugsfälle“, sagt Vorsteher Erik Schliephake.
Buchhausers Schreibtisch steht im fünften Stock des Bürogebäudes. Hätte er Zeit und Muße, könnte er den Ausblick auf die nähere Umgebung und das Ullsteinhaus genießen. Diese Zeit hat der Spandauer aber nicht. Sitzt er am Schreibtisch, versucht er Licht in dubiose Vorgänge zu bringen, verhört Steuerpflichtige. Genauso oft wie er an seinem Schreibtisch arbeitet, ist er auch auf den Straßen Berlins unterwegs, prüft in Büros, Geschäften, Gaststätten und Arbeitszimmern Rechnungen, Quittungen, Belege, Geschäftsbücher und Kontoauszüge.
Was dem Staat zusteht
„Uns ist es völlig egal, wo die Bürger ihr Geld deponieren“, stellt Buchhauser klar. Ob in Deutschland oder auf den Bahamas – jeder könne sein Geld dort anlegen, wo es ihm beliebt. Der deutsche Fiskus wolle nur das haben, was ihm zusteht: seinen gesetzlich verankerten Anteil an den Erträgen. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg gibt es in der Stadt etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Etwa 300 von ihnen versteuern mehr als eine Million Euro Einkommen im Jahr. Etwas mehr als doppelt so hoch ist die Anzahl der Berliner mit einem zu versteuernden Einkommen von 500.000 bis zu einer Million Euro. Das Auftauchen einer Bankdaten-CD, auf der Einlagen von Deutschen in der Schweiz aufgelistet sind, sorgte bundesweit für Verunsicherung bei Steuerzahlern.
In den vergangenen Wochen registrierte die Berliner Steuerberaterkammer eine stärkere Nachfrage nach Steuerberatern und deren Dienste. „Genaue Zahlen haben wir nicht“, sagt der Vizepräsident Detlef Loczenski. Er rät Betroffenen, sich wegen der schwierigen Materie auf alle Fälle Hilfe bei einem Steuerberater zu holen.
Obwohl hauptsächlich Einwohner aus Nordrhein-Westfalen betroffen sind, profitieren auch andere Bundesländer vom Ankauf der Schweizer Bankdaten-CD. Anfang April übermittelten die Fahnder aus Nordrhein-Westfalen der Berliner Steuerfahndung die Schweizer Konten, deren Besitzer in Berlin gemeldet sind. Steuerhinterzieher können nur auf Straferlass hoffen, solange die Finanzbehörde nicht ermittelt. Sind die Ermittlungen bereits angelaufen, geht die Selbstanzeige ins Leere. Wer versäumt hat, Zinserträge seiner Auslandskonten bei der Steuererklärung anzugeben, muss damit rechnen, seine Umsätze der vergangenen zehn Jahren genau nachzuweisen. „Die meisten melden sich schriftlich“, sagt Buchhauser. Es gäbe so gut wie niemanden, der als reuiger Steuerhinterzieher direkt ins Finanzamt gehe.
Geheime Konten offenlegen
Doch nicht nur die Schweizer Bankdaten-CD führt dazu, das plötzlich Bürger in Scharen ihre geheimen Konten offenlegen. Ein Grund, so Buchhauser: „Wenn Menschen älter werden, stellt sich die Frage, was passiert im Falle des Todes.“ Teilweise drängten auch spätere Erben darauf, mit dem Finanzamt rechtzeitig klar Schiff zu machen. Er kenne Fälle, bei denen Söhne, Töchter oder Ehegatten eine böse Überraschung erlebten, als sie versuchten, das Vermögen des Verstorbenen zu ordnen. „Manchmal tauchen nach und nach Konten auf, von denen bis dahin niemand etwas wusste.“ In solchen Fällen sind die Erben in der Pflicht, hinterzogene Steuern nachzuzahlen.
Die mehr als 550 Selbstanzeigen bringen nicht nur zusätzliches Geld in die Staatskasse, sondern machen auch Arbeit. „Zum Glück“, räumt der Steuerfahnder ein, „wenden sich die meisten Selbstanzeiger an ihr Finanzamt.“ Anderenfalls gäbe bei der Masse von nachträglichen Steuerermittlungen bald einen Personalengpass bei der Berliner Steuerfahndung.
Straffreiheit erhalten nur diejenigen, die die einbehaltene Steuer plus Zinsen nachträglich bezahlen. Pro Monat berechnet der Fiskus 0,5 Prozent, also pro Jahr sechs Prozent. Die Senatsfinanzverwaltung schätzt, dass durch die Selbstanzeigen in den kommenden Monaten „bis zu 25 Millionen Euro in die Landeskasse fließen“, sagt Kathrin Bierwirth, Sprecherin der Behörde. Obgleich täglich weitere Selbstanzeigen eingehen, sei der Höhepunkt inzwischen überschritten. „Wir sind bereits dabei, die übermittelten Daten aus Nordrhein-Westfalen zu prüfen“, so Bierwirth.
Bisher sei Berlin keine CD angeboten worden, die ähnlich wie für Nordrhein-Westfalen Daten von Steuerhinterziehern enthalte. Daher stelle sich derzeit für Finanzsenator Ulrich Nußbaum nicht die Frage, ob das Land Berlin solch eine CD ankaufe oder nicht. „Der Senator plädiert aber dafür, dass sich die Länder auf eine einheitliche Regelung einigen“, so Bierwirth. Da das Bundesland Baden-Württemberg den Ankauf einer Daten-CD ablehnte, sprang jüngst die Bundesregierung ein und kaufte. Bei der ersten Daten-CD 2008, auf der deutsche Konten in Liechtenstein aufgeführt wurden, hätten sich alle Bundesländer an den Kosten für den Ankauf beteiligt. Ob dieses Verfahren für die jüngste Daten-CD wiederholt werde, sei noch offen.
Marianne Rittner
| Steuerhinterziehung |
| Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, die nach Paragraf 370 der Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Bereits der Versuch, Steuerzahlungen zu umgehen, indem beispielsweise falsche Angaben gemacht werden, ist strafbar. Straffreiheit gibt es für Täter, die sich selbst anzeigen, aber nur, bevor die Tat von der Finanzbehörde entdeckt wird. Die Behörde ist zwingend verpflichtet, Steuerstraftaten zu verfolgen und aufzuklären. Je nach Schwere der Tat müssen Steuerbetrüger mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. |
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