


Was genau steht im geheimen Vertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe? Initiative fordert vom Senat Offenlegung.
Berlin. Die Berliner müssen für kühles Nass tief in die Tasche greifen. Eine Ursache für die hohen Preise ist nach Ansicht von Experten unterschiedlicher Couleur in der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu suchen. Der Vertrag wird als weitgehend geheim unter Verschluss gehalten.
Bis jetzt. Die Initiative „Berliner Wassertisch“ strebt einen Volksentscheid zur Offenlegung an. „Ich will wissen, was in den Geheimverträgen steht“, sagt Eigenheimbesitzerin Angela Hartung aus Pankow. „Ich sehe nur, wie die Wasserpreise ständig steigen, kann mich aber dagegen nicht wehren.“ Mit ihrer Unterschrift unterstützt sie das Volksbegehren des Berliner Wassertisches zur „Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge“. Überall in der Stadt sammelt die Initiative Unterschriften. Michel Tschuschke opfert seit Wochen seine gesamte Freizeit. Der Krankenpfleger organisiert die berlinweite Aktion. Oft steht er selbst auf der Straße – wie etwa in Pankow. „Der Platz vor dem Einkaufszentrum an der Breiten Straße ist gut. Wir bekommen sehr viel Zuspruch“, erzählt Tschuschke.
30 Prozent Preissteigerung
Knapp 40.000 Unterschriften hat der Wassertisch bisher beim Landeswahlleiter zur Überprüfung eingereicht. Bis Ende Oktober müssen 172.000 Berliner per Unterschrift ihre Zustimmung geben, damit es zu einem Volksentscheid – einer berlinweiten Abstimmung – kommt.
Seit fast zehn Jahren schwelt der Streit um die Verträge zwischen dem Senat und den beiden Käufern RWE und Veolia. Sie erwarben zusammen für 1,7 Milliarden Euro 49,9 Prozent der BWB. „Die Vereinbarungen enthalten offenbar Gewinnzusagen, die der Haupteigentümer – das Land Berlin – den beiden Minderheitseignern einräumte“, vermutet Thomas Rudek, Sprecher des Berliner Wassertisches.
Die Initiative möchte nicht nur die Verträge sehen. Sie würde sie am liebsten rückgängig machen. „Der Wasserpreis ist seit 1999 um 30 Prozent gestiegen und gehört zu den höchsten in der Bundesrepublik.“ Ein Beispiel: Mieter eines Mehrfamilienhauses zahlten 2002 pro Kubikmeter 4,18 Euro, inzwischen sind es 5,64 Euro. Gleiches gilt für die Kommune. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bekam für Be- und Entwässerung des Charlottenburger Rathauses an der Otto-Suhr-Allee 2004 eine Rechnung in Höhe von 46.600 Euro. Zwei Jahre später waren es bereits 56.100 Euro. Insgesamt betragen die Wasserkosten in Charlottenburg-Wilmersdorf jährlich mehr als zwei Millionen Euro. „Dabei nutzen wir zum Bewässern der Grünanlagen viel Eigenwasser aus Brunnen“, so Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU). Sonst fiele die Rechnung noch höher aus.
Ansätze, die Wasserpreise anzufechten, gab es bereits mehrere. So klagte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf Akteneinsicht und gewann. Seine Klage auf Rückzahlung scheiterte jedoch. „Wir sind daher für Offenlegung der Verträge“, so BBU-Sprecher David Eberhart. Verbraucherzentrale und Berliner Mieterbund kritisieren die Verschleierungstaktik des Senats ebenfalls.
Erst die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts vor einem Jahr machte den Weg für das Volksbegehren frei. Bis dahin blockierte der Senat es unter anderem mit der Begründung, es verletze „die betroffenen privaten Unternehmen in der Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Berufsfreiheit und dem Eigentumsrecht“. Inzwischen wird die Landesregierung rechtlich in die Zange genommen. Der Berliner Abgeordneten Heidi Kosche (Bündnis 90/Die Grünen) wurde bisher als gewählter Volksvertreterin die uneingeschränkte Akteneinsicht verwehrt.
Zu Unrecht, wie der Landesverfassungsgerichtshof im Juli entschied. „Nur äußerst wichtige Gründe könnten die Akteneinsicht einschränken“, so Heidi Kosche. „Das Gericht hat zudem gesagt, wenn ein Privater mit dem Staat Verträge abschließe, muss er sich den strengeren Transparenzbedingungen, denen der Staat unterliegt, unterordnen.“ Die Abgeordnete ist gespannt, wann sie die 180 Aktenordner mit 90000 Seiten endlich zu Gesicht bekommt.
„Wir erarbeiten dazu eine Senatsvorlage“, erklärt Jan Köhler, Leiter des Büros von Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Wenig Aussicht auf Erfolg sei aber dem Wunsch der Initiative beschieden, die privaten Anteile der Wasserbetriebe zurückzukaufen. „Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags wird teuer, weil die Firmen Schadensersatz fordern können.“ Der Vertrag habe eine Laufzeit bis zum Jahr 2028 und sei dann erstmals kündbar.
Neutrale Stellungnahme
Einen weiteren Mosaikstein auf dem Weg zur Klärung, warum das Wasser in Berlin so teuer ist, könnte das Bundeskartellamt beisteuern. Es wird voraussichtlich bis Ende des Jahres seine Expertise erstellen. Damit erhofft sich Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) offensichtlich eine neutrale Stellungnahme. Denn Wolf ist sowohl Aufsichtsratvorsitzender der BWB als auch Chef des Landeskartellamtes. Für die BWB ist der Streit um die Verträge unverständlich. „Im vergangenen Jahr erhielt das Land Berlin etwa 200 Millionen Euro von unseren Erlösen, RWE und Veolia zusammen etwa 130 Millionen“, so BWB-Sprecher Stephan Natz. Das entspreche den Anteilen der Eigner. Das Land erhalte mehr, weil es zusätzlich die Beträge für die Abwasserabgabe und das Grundwasserentnahmegeld in Höhe von 31 Cent je Kubikmeter bekomme. Natz bestätigt: „Die Wasserpreise sind seit 2003 um 30 Prozent gestiegen. Ursache dafür sind die Instandhaltungskosten des Leitungsnetzes und der Rückgang des Wasserverbrauchs um 50 Prozent.“
Marianne Rittner
| Unterschriftenlisten liegen in den Bürgerämtern |
| Sind Bürger mit Entscheidungen der Landesregierung nicht einverstanden, können sie ein Volksbegehren starten, um beispielsweise erlassene Gesetze zu ändern oder eigene Vorschläge zu unterbreiten. Für den Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens sind derzeit 20.000 Unterschriften von Wahlberechtigten nötig. Wird der Antrag positiv beschieden, müssen sich in der zweiten Stufe mindestens sieben Prozent der Stimmberechtigten (das sind derzeit etwa 172.000 Berliner) per Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen. Ist diese Hürde genommen und übernimmt das Berliner Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf trotzdem nicht, erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse ein Volksentscheid. Für das aktuelle Volksbegehren wurden 41 Auslegungsstellen vor allem in den Bürgerämtern eingerichtet. Sie sind montags von 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Die Anschriften der Auslegungsstellen, der komplette Wortlaut des Volksbegehrens sowie weitere Informationen sind unter der Adresse www.wahlen-berlin.de im Internet veröffentlicht. |
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