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Fahrrad nach der Weihnachtsfeier?

Rechtsanwalt Jan Buchholz

Die Zeit der Weihnachtsfeiern beginnt bald. Jeder weiß, dass er besser nicht unter Alkohol mit dem Auto nach Hause fahren sollte. Manch einer mag sich überlegen, ob er das Fahrrad nehmen darf.Die Gerichte haben entschieden, dass auch ein unter Alkohol stehender bzw. fahrender Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verlieren kann.

Was aber ist mit einem Radfahrer, die keinen Führerschein hat? Darf ihm das Fahrradfahren verboten werden?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass auch bei Radfahrern eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden dürfe. Werde diese nicht erbracht, könne sogar das Radfahren verboten werden.

Nach der Pressemitteilung vom September 2012 wurde an die Fahrerlaubnisverordnung angeknüpft, die eine MPU ab 1,6 Promille erlaubt. Die Blutprobe hatte bei dem Radfahrer 2,44 Promille aufgewiesen.

Es gab jedoch auch bereits anders lautende Entscheidungen, die Gegenargumente bieten. So wurde ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte gesehen. Ferner bestanden Bedenken wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wenn einem alkoholisierten Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werde, komme es in der Regel nicht zu einem Verbot, mit dem Rad zu fahren.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, www.kanzleibuchholz.de, 604 32 36.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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