Berlin. Ein Berliner wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Politikerin Claudia Roth per Facebook beleidigt hatte.

Andreas M. wies Medienberichten zufolge im Prozess darauf hin, dass man ähnliche Aufrufe jeden Tag viele Male bei Facebook lesen kann und berief sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
Meinungsfreiheit im Widerstreit mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte: Um das Problem auf politischer Ebene anzugehen, hat Bundesjustizminister Heiko Maas im Jahr 2015 eine Vereinbarung mit großen IT-Firmen getroffen. Strafbare Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden von den Plattformen entfernt werden. Probleme gibt es laut Medienrechtsanwalt David Geßner allerdings deshalb, weil die Täter oft anonym bleiben. „Zwar besteht die Möglichkeit, bei Beleidigung und Verleumdung Strafantrag zu stellen, sodass die IP-Adresse des Täters ermittelt werden kann. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Staatsanwaltschaft nur in wenigen Fällen ein öffentliches Strafverfolgungsinteresse annimmt“, sagt er. In vielen Fällen werde der Verletzte auf den Privatklageweg verwiesen und es werden keine Ermittlungen aufgenommen. Dies müsse sich dringend ändern. Medienanwalt Geßner wertet das aktuelle Urteil als gerechtfertigt, da Persönlichkeitsrechte verstärkt Beachtung finden sollten. jtw