Grundstückseigentümer der Aubert- und Tiriotstraße verweigern Beräumung des Straßenrandes

Bernd Winkelmann, Peter Markiewicz, Eckhard Düwiger und Klemens Lober aus der Aubertstraße wollen die Sträucher und Hecken nicht entfernen. | Foto: Bernd Wähner
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Französisch Buchholz. Die Eigentümer der Einfamilienhäuser entlang der Aubertstraße und der Tiriotstraße sind sauer. Grund ist ein Brief vom Pankower Straßen- und Grünflächenamt, der die Anwohner kürzlich erreichte. Darin wird ihnen ein „unerlaubter Eingriff in das öffentliche Straßenland“ vorgeworfen.

Sie sollen umgehend Bepflanzungen, Feldsteine, Eisenträger, Zäune und ähnliches am Straßenrand entfernen. Andernfalls wird der „Vorgang den Kollegen für Straßenrechtliche Grundsatzangelegenheiten bzw. Ordnungswidrigkeiten übergeben“, heißt es im Brief. Vorsorglich werden die Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass unerlaubte Eingriffe in das öffentliche Straßenland eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden könne.

Die Grundstückseigentümer sind sich indes keines Vergehens bewusst. Das, was in dem Schreiben als öffentliches Straßenland bezeichnet wird, ist in fast allen Fällen ihr Grundstück. „Laut Grundbucheintrag geht mein Grundstück bis zum Straßenrand. Der Zaun ist nur zurückgesetzt, damit Fußgänger am Grundstück vorbeilaufen können“, sagt Peter Markiewicz. Deshalb hat sich der Buchholzer auch erlaubt, vor vielen Jahren eine Hecke an der Straße zu pflanzen. Fußgänger werden dabei nicht behindert, nur das wilde Parken wird dadurch unterbunden.

Autofahrer parken kreuz und quer

Dass etliche Autofahrer einfach kreuz und quer ihre Autos abstellen, ist der eigentliche Grund für die Absperrungen mit Hecken, Steinen oder Pollern vor den Grundstücken. „Als die neuen Wohnhäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite errichtet und die Aubertstraße ausgebaut wurde, wollte der Senat schon einmal die Grundstücke vor unseren Gärtenzäunen von uns abkaufen“, sagt Eckhard Düwiger. Weil auf der Aubertstraße genug Platz für eine Fahrbahn und Gehwege war, weigerten sich fast alle. Deshalb müsste im Bezirksamt doch bekannt sein, dass die Flächen vor den Zäunen noch Privateigentum ist. "Warum sollen wir also Sachen von unseren Grundstücken räumen?", fragen die Anwohner. Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) befürchtet, dass viele der Anwohner nicht die aktuelle Rechtslage kennen und deshalb das Schreiben des Straßen- und Grünflächenamtes nicht nachvollziehen können.

Stadtrat macht vorerst einen Rückzieher

Seit dem 3. Oktober 1990 wird auch auf den Ostteil der Stadt das Berliner Straßengesetz angewendet. Demnach sind die betreffenden Flächen, auch wenn sie laut Grundbuch Privateigentum sind, als Straßenland gewidmet, „welches uneingeschränkt zugänglich und für den öffentlichen Verkehr nutzbar“ sein müsse, so der Stadtrat. Allerdings räumt Kirchner ein: „Da eine weitere Bearbeitung dieser Problematik, insbesondere vor dem geschilderten rechtlichen Hintergrund, vermutlich nicht das Ergebnis einer vollständigen Beräumung der Flächen bringen würde, habe ich nach reiflicher Überlegung beschlossen, dass das Straßen- und Grünflächenamt von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit beziehungsweise Durchsetzung der angekündigten Maßnahmen Abstand nehmen wird.“

Gehwege werden neu gebaut

Ausschlaggebend sei auch der Umstand, dass von den Bepflanzungen und Einbauten keine akute Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgehe, so der Stadtrat. Stattdessen soll, voraussichtlich ab dem kommenden Haushaltsjahr, in der Aubert- und Tiriotstraße erstmals der noch fehlende Gehweg vor den Grundstücken baulich hergestellt werden. „Damit ist dann eine eindeutige und klare Rechtssituation auf der Grundlage des Berliner Straßengesetzes geschaffen“, so Kirchner. Spätestens mit Baubeginn müssen dann Anpflanzungen und Einbauten, die den Gehwegbau behindern, zwangsläufig entfernt werden. BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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