BVV fordert erschwerte Genehmigungen für neue Gaststätten
Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bezirk ist einer der Schwerpunkte der Berliner Kneipenszene. Das führt nicht nur zu häufigen Klagen über Lärm, sondern auch zum Verdrängen alteingesessener Geschäfte.
Deshalb soll ein weiteres Ausbreiten von Gastronomiebetrieben künftig zumindest erschwert werden. Das verlangt ein Antrag der Grünen, der am 19. Dezember von der BVV angenommen wurde. "In manchen Straßen findet sich kaum noch ein Lebensmittelladen oder Friseur, dafür aber viele Lokale", meinte deren Bezirksverordneter Julian Schwarze. Diese zunehmende "Ballermannisierung" gelte es zu verhindern. Deshalb soll überall dort eine Umnutzung von Wohn- und Gewerbeflächen zu Restaurants und Kneipen untersagt werden, wo der Charakter eines Wohngebiets dadurch gefährdet ist. Eine Möglichkeit dazu bietet nach Ansicht der Bündnispartei Paragraph 15 der Baunutzungsverordnung. Er definiert ansonsten zu genehmigende Betriebe als unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart eines Wohnviertels widersprechen. Dies sei in vielen Kiezen in Friedrichshain-Kreuzberg mittlerweile der Fall, findet Schwarze.
Den Paragraph 15, so weiß er, habe der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bereits in einigen Fällen in der Maaßenstraße erfolgreich angewendet, also diese Betriebe untersagt. "Bisher ist dagegen nicht geklagt worden."
Klar sei natürlich, dass sich dieses Vorgehen nur gegen Neuansiedlungen richtet. Bereits bestehende Lokale wären davon nicht betroffen. Für viele Eigentümer ist ein Vermieten ihrer Gewerberäume an Gaststätten deshalb sehr lukrativ, weil die häufig nahezu jeden verlangten Preis bezahlen. Kleine Geschäftsleute können hier meist nicht mehr mithalten.
Die Möglichkeit, auf diese Weise eingreifen zu können, stößt auch auf Zustimmung beim Bezirksamt. Bürgermeister Dr. Franz Schulz (B 90/Grüne) sieht allerdings ein Problem. "Wir müssen relativ früh über einen Betreiberwechsel in einem Geschäft informiert werden." Denn der müsse vom Vermieter ja nicht angezeigt werden. "Aber nur im Vorfeld können wir einem Eigentümer klar machen, dass wir den Einzug eines Lokals nicht genehmigen" Wenn das bereits eröffnet hat, ist es zu spät.
Thomas Frey / tf
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