Zwischen Baum & Borke

- oder exakter: zwischen Skylla & Charybdis, eine Redewendung, die eine ungute Situation zwischen zwei Übeln zum Ausdruck bringt. Wo fährt man als Fahrradfahrer auf einer vielbefahrenen Hauptstraße ohne Fahrradweg am sichersten?

 Nahe den parkenden Autos am Straßenrand so weit rechts wie möglich also? Oder in einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter von ihnen nahezu mittig auf der Fahrbahn? Bei letzterem hat man stets das unbehagliche Gefühl, ein Verkehrshindernis für den fließenden Autoverkehr hinter einem zu sein, da man die rechte Fahrbahn in Anspruch nimmt und ein überholendes Auto auf die linke zwingt. Bei ersterem Fahrverhalten, also  möglichst weit rechts an die parkenden Autos heran, besteht die große Gefahr einer sich plötzlich öffnenden Autotür und damit eines Auffahrens/Zusammenpralls. Dies passiert, verschuldet durch nicht auszumerzende Unaufmerksamkeit und fehlendes Gefahrenbewusstsein seitens des Autofahrers, immer wieder. Die Folgen können katastrophal sein, zuletzt öffentlich geworden durch den Todesfall eines 55-jährigen Mannes in Neukölln in diesem Frühjahr, verursacht durch einen saudi-arabischen Botschaftsmitarbeiter. Die mediale Aufmerksamkeit ist dann immer groß, die Handlungsfolgen gleich null, die eminente Gefahr besteht weiter. Der Rat des ADFC an alle Fahrradfahrer lautet daher, auf der rechten Fahrbahn in sicherem Abstand zu den parkenden oder haltenden Autos zu fahren, auch wenn einem das, wie bereits gesagt, ein ständig unangenehmes Gefühl beschert. (Erproben Sie das mal in der Rushhour auf der Kreuzberger Gitschiner Straße!)
Dass das ziemlich weit rechts Fahren noch eine weitere große Gefahr birgt, weiß jeder Fahrradfahrer. Da man damit die rechte Spur für Autos (fast vollkommen) freigibt, nutzen diese das natürlich und fahren oft so knapp am Fahrradfahrer vorbei, dass manchmal nur 20, 25 Zentimeter Seitenabstand zwischen beiden bleiben. Das erfordert seitens des Fahrradfahrers allzeit hohe Konzentration und starke Nerven. Dass sogar dies nicht immer ausreicht, um nicht in einen nichtverschuldeten Unfall hineinzugeraten, erlebte ich vor zwei Wochen. Auf eben jener schon erwähnten Gitschiner Straße fuhr ich (wie ich es meistens tue) ganz rechts, nahe den parkenden Autos. Ein von hinten kommendes überholte mich mit einem sehr knappen Seitenabstand. Das Auto war schon an mir vorbei, als ich plötzlich an der linken Pedale eine Berührung spürte, die einen kleinen Schlenker auslöste, ich kurz ins Trudeln geriet, mich und Fahrrad aber gleich wieder stabilisieren konnte. Das Auto fuhr mit Anhänger und - alle Autofahrer müssten das wissen - der Radstand des Anhängers reicht in etwa 20 cm über den des Autos auf beiden Seiten seitlich hinaus. Wo vorn (Auto) also gerade noch Platz war (Seitenabstand), touchierte mich das rechte Rad des Anhängers. Natürlich kann und will ich dem Fahrer keine Absicht unterstellen, aber es ist einer dieser vielen typischen Fälle, wo Bedenkenlosigkeit und Vergessenheit (oft auch Rücksichtslosigkeit!) in Fahrlässigkeit mündet. Fahrlässigkeit ist eine Kategorie des Strafrechts, in unserem Falle fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB), die mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Es hätte, wie so oft, schlimm ausgehen können, aber mein Schutzengel hielt auch diesmal wieder Obacht über mich…Nun, nicht jeder hat so einen zuverlässigen Schutzengel - in Berlin wurden im Jahre 2016 17 Fahrradfahrer tödlich verletzt. Der ADFC hat sich für die Zukunft eine NULL zum Ziel gesetzt. Ohne grundsätzliche infrastrukturelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes aber wird dieses Ziel niemals erreicht werden.

Autor:

Thomas Kunze aus Friedrichshain

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