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Was ist Vor- und Nacherbschaft?

Immer wieder kommt es in gemeinschaftlichen Verfügungen von Ehegatten nach Eintritt des Erbfalles zu Auslegungsfragen und teilweise auch zur Erteilung letztlich nicht gewünschter Erbscheine. Ursache dieser Probleme ist häufig ein unsachgemäßer Sprachgebrauch. Vor- und Nacherbschaft ist etwas völlig anderes als Voll- und Schlusserbschaft. Während der Volksmund Vor- und Nacherbe als zeitlich aufeinander folgende Erben deuten, so hat dies juristisch eine völlig andere Bedeutung, nämlich letztlich Verfügungsbeschränkungen des Vorerben. Dies ist unter Ehegatten häufig nicht gewollt. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, müssen daher dringend Fachbegriffe, ggf. nach entsprechender Beratung richtig verwendet werden.

Rechtsanwalt Thorsten Schlichting, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in der Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin, 590 09 09 69.
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PR-Redaktion aus Mitte

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