Rechtsstreit endet mit Insolvenz: Rentner-Ehepaar muss Abriss seiner Datsche zahlen

Hakenfelde. Im Rechtsstreit um die Zwangsvollstreckung gegen das Ehepaar Röckendorf hat das Landgericht Berlin jetzt einen Beschluss gefasst. Die Rentner müssen den Abriss ihres Wochenendhauses am Elkartweg 10 bezahlen.

Zwei Prozesse gegen das Bezirksamt haben Annegret und Paul-Uwe Röckendorf verloren. Das Konto wurde ihnen gepfändet und nun muss das Rentner-Ehepaar auch den Abriss seines Wochenendhäuschens in der Siedlung am Elkartweg bezahlen. Das hat jetzt das Landgericht Berlin in der Zwangsvollstreckungssache Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt, gegen Paul-Uwe Röckendorf per Beschluss verkündet.

Auf Kosten des Schuldners

Demnach wird das Bezirksamt als Gläubiger ermächtigt, die weitere Räumung der Grundstücksparzelle auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Den Schuldner, also Paul-Uwe Röckendorf, verpflichtete das Landgericht zur Zahlung der voraussichtlichen Abrisskosten in Höhe von 21.000 Euro an das Bezirksamt. Für die Röckendorfs ist diese Entscheidung fatal. „Das Geld haben wir nicht“, sagt Paul-Uwe Röckendorf. „Ich werde jetzt Privatinsolvenz anmelden müssen.“ Mehr Worte findet der Rentner nicht. Der dreijährige Rechtsstreit, der mit der Kündigung seiner Datsche begann, hat ihn zermürbt. Gegen den Beschluss könnte Röckendorf noch Beschwerde einlegen. „Das bringt doch aber nichts mehr“, sagt er.

Dem Beschluss des Landgerichts war eine mündliche Verhandlung Mitte Januar vorausgegangen. Gegenstand der Verhandlung waren zwei Gespräche zwischen Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) und Paul-Uwe Röckendorf, deren Inhalt streitig ist. So berief sich der Rentner in der Verhandlung auf eine Vereinbarung mit dem Bürgermeister, die ihn vom Abriss und somit von den Kosten freigestellt hätte. Laut dem Richter konnte der Schuldner die behauptete Einigung jedoch nicht nachweisen. Denn sowohl Helmut Kleebank als auch die Abgeordnete Burgunde Grosse (SPD), die als Zeugin zur Verhandlung geladen war, hätten laut Gericht lediglich bekundet, dass sich der Bürgermeister um eine Lösung bemühen wollte, nach der die Röckendorfs ihr Grundstück ohne zusätzliche Kosten, also mit „plus minus Null“ verlassen könnten. Wie eine solche Lösung hätte aussehen können, sei nicht besprochen worden. Für den Richter stand somit fest: Der Vorschlag sei lediglich eine Absichtserklärung des Bürgermeisters gewesen und keine Zusage.

Anwalt kann nichts mehr tun

Eine einvernehmliche Lösung im Sinn einer Vereinbarung schließt der Bürgermeister aus. „Der Beschluss wird jetzt umgesetzt und der Bezirk reißt möglichst kostengünstig ab“, so Kleebank. Anwalt Dr. Harald Westphal kann für seinen Mandanten Paul-Uwe Röckendorf nichts mehr tun. „Das Bezirksamt kann jetzt die Zwangsvollstreckung jederzeit umsetzen.“ Klar sei aber, der Bürgermeister habe sich nicht an die getroffene Absprache gehalten.

Das Bezirksamt hatte den Röckendorfs im Februar 2013 das Wochenendgrundstück nach 20 Jahren gekündigt. Es war plötzlich zu groß. Dabei haben viele der dortigen Wochenendhäuser mehr als die erlaubten 40 Quadratmeter, weil sie nach dem Zweiten Weltkrieg als Behelfsheime erbaut wurden. Rechtlich war die Kündigung möglich, weil der Mietvertrag eine Kündigung ohne Angaben von Gründen zulässt. Doch das Bezirksamt verlangte mit der Kündigung auch eine Abrissgebühr. Dagegen prozessierten die Röckendorfs, verloren aber zwei Mal vor Gericht. In der Wohnsiedlung Hakenfelde kämpfen die Mieter bisher vergeblich um neue Verträge ohne Abrissgebühr. Das Rechtsamt Spandau lehnt den Verzicht einer Sicherheitsleistung ab. uk

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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