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Ein Schildbürgerstreich?

Kleines Einfamilienhaus zu vermieten.
  • Kleines Einfamilienhaus zu vermieten.
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Berlin ist das erste Bundesland, das das Wohnraumgesetz eingeführt hat. Der Auftraggeber, der seine Wohnung vermieten will, soll auch bezahlen. Aber, wie wird sich der Mietmarkt entwickeln? Bis auf einige überzogene Wohnlagen gibt es in Berlin überwiegend zu wenig normale, bezahlbare Wohnungen. Das Prinzip freie Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, wird eingeschränkt. Der Anreiz neue private Wohnungen zu schaffen, geht evtl. verloren. Die zusätzlichen "Bestellerkosten" könnten Vermieter veranlassen, Instandsetzungsmaßnahmen hinauszuzögern. Aus Unkenntnis der richtigen Einschätzung der neuen Gesetzeslage, von Vermieter- und Mieterseite, wird es eine Flut von Prozessen geben. Seit dem 1. Juni ist nun zubeobachten gewesen, dass die Internetportale kaum noch ausreichende Wohnungen anbieten können. Denn Makler dürfen nicht mehr aus ihrem Bestand arbeiten, sie müssen für jeden Suchenden ein neues Angebot bei einem Vermieter einholen. Sie dürfen dieses Objekt keinen weiteren Suchenden mehr anbieten. Das ist bei dem fehlenden Wohnraum in Berlin fatal. (Schildbürgerstreich?)

Vermieter werden sich erst in die Rolle des Provisionszahlenden eingewöhnen müssen und werden, um Kosten zu sparen, ggf. erst einmal auf eigene Faust ihre Wohnungen anbieten.

Das könnte für den nicht sachkundigen Vermieter oder dem Wohnungssuchenden teuerer werden, als wie bisher kostenpflichtig einen fachkundigen Makler zu beauftragen. Oft sind Vermieter mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so vertraut, erst recht nicht mit dem Umgang der Wohnungssuchenden. Das kostet viel Zeit und macht oft persönlichen Stress. Spätestens nach dieser Erfahrung wird sich der Vermieter wieder an einen seriösen fachkundigen Makler wenden. Er wird aber auch darüber nachdenken, wie kann er die Kosten, die er zwar steuerlich als Werbungskosten ansetzen kann, darüber hinaus irgendwie wieder hereinbekommen. Er wird sich die Mietinteressenten noch genauer anschauen und prüfen, ob er mit dem Suchenden ein Mietverhältnis eingeht. Der Wohnungsuchende, der im Schnitt acht Wohnungen besichtigt, und das meist bisher über einen Makler geregelt hat, muss jetzt wahrscheinlich noch länger suchen. Er muss jetzt dem Makler einen Suchauftrag und eine Widerrufserklärung unterschreiben. Erst jetzt darf der Makler ihm aufgrund des Suchprofils ein Objekt anbieten. Es müssten also mindesten acht Wohnungen zusätzlich mehr auf dem Markt sein, die der Makler individuell anbieten soll. Nur wo sind die?

Sprechen Wolfgang Krüger Immobilien & Hausverwaltungen, 436 66 107, Mehrrente@aol.com. Ihr Makler im Norden Berlins und Umland, selbstständig seit 1989.

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Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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