Wirtschaftspartnertag kritisiert Liegenschaftspolitik des Senats
Marzahn-Hellersdorf. Die Unternehmen im Bezirk sind mit der Arbeit des Senats unzufrieden. Das geht aus einer Unternehmensumfrage des MHWK hervor. Ein Problempunkt ist die Liegenschaftspolitik.
Die Probleme reichen von der langsamen Arbeit der Behörden und der Verkehrspolitik über die Sicherung von Wirtschaftsstandorten und Fachkräften bis zum Neubau und der Sanierung von Kitas und Schulen. „Die Unternehmer haben den Eindruck, dass der Senat eine Klientelpolitik betreibt und die Belange der Bezirke am Rand der Metropole Berlin nicht ernst genug nimmt“, sagte der Vorsitzende des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises (MHWK) Uwe Heß beim Wirtschaftspartnertag Berlin Eastside am 15. November.
Heftige Kritik musste sich Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke), Senatorin zur Liegenschaftspolitik des Senates anhören. Laut der Umfrage halten viele Unternehmen es für falsch, dass Flächen im Clean Tech Businesspark nicht mehr zum Verkauf, sondern nur noch in Erbbaupacht angeboten werden. „Wenn wir Flächen erst einmal verkauft haben, dann haben wir keinen Einfluss mehr darauf, was damit nach einiger Zeit geschieht“, verteidigte Lompscher die Strategie des Senats.
Zum anderen fühlen sich Wohnungsgenossenschaften vom Berliner Senat benachteiligt. Denn nur die landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten preiswert Flächen für den Wohnungsbau. Karsten Ewert, Kaufmännischer Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Wuhletal, kritisierte auf der Veranstaltung, dass vor allem kleinere Grundstücke bei den großen landeseigenen Gesellschaften kaum Berücksichtigung finden. Als Beispiel führte er gegenüber der Berliner Woche eine Lücke in der Bebauung am Kummerwoer Ring 40 an. „Wir wollten da 35 bis 50 Wohnungen bauen“, erzählt Ewert. Der Senat hatte die Fläche aber schon für eine landeseigene Gesellschaft reserviert. „Das war 2012. Bisher wurde dort nichts gebaut“, erläutert er.
„Wir sind dabei, auch die Liegenschaftspolitik neu zu ordnen“, erklärte Lompscher. Dabei würde man die Wohnungsgenossenschaft besser einbeziehen. Größere Flächen mit Platz für 300 oder 400 Wohnungen blieben aber den landeseigenen Gesellschaften vorbehalten.
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