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Verschärfte Verkehrssünderdatei

Rechtsanwalt Martin Zimmermann ist auch Fachanwalt für Strafrecht.
  • Rechtsanwalt Martin Zimmermann ist auch Fachanwalt für Strafrecht.
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Mit Wirkung zum 1. Mai werden das Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister und das Punktesystem durch das Fahreignungs-Bewertungssystem abgelöst.

Das Bundesverkehrsministerium verspricht, dass es einfacher, gerechter und transparenter sein soll. Zweifel sind erlaubt. In Wahrheit versteckt sich in der Reform eine ganze Reihe von teils massiven Verschärfungen zu Lasten der Kraftfahrer, die in der öffentlichen Diskussion kaum wahrgenommen werden. Der Führerschein wird künftig bereits nach acht statt bisher nach 18 Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung.

Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Fahreignungsseminar umgestaltet. Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten ein Abzug von einem Punkt bewirkt werden. Die Fahreignungsseminare werden aufgrund ihres größeren Umfangs auch deutlich teurer: zirka 600 Euro.

Nach der Neuregelung wird es je nach Schwere des Verstoßes statt wie früher einen bis sieben Punkte nur noch bis zu drei Punkte geben. Die Eintragungsgrenze liegt nunmehr bei 60 Euro.

Einen Punkt erhält man für "schwere Verstöße". Bei einer ganzen Reihe von Verstößen sind die Bußgelder nunmehr angehoben:

Verstoß gegen die Winterreifenpflicht auf 60 Euro, Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotenes Parken an Feuerwehrzufahrt auf 65 Euro, Missachtung der Kindersicherungspflicht auf 60/70 Euro, Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgen auf 70 Euro, unzulässiges Telefonieren mit dem Handy am Steuer auf 60 Euro.

Andererseits entfällt eine Eintragung z.B. beim unberechtigten Befahren einer Umweltzone, bei einem Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage und bei Kennzeichenverstößen. Zwei Punkte wird es künftig für "besonders schwere Verstöße", wie das Überfahren roter Ampeln geben.

Die Neuregelung sieht drei Punkte für Straftaten vor, z.B. für Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc.

Jeder Eintrag verjährt für sich: Schwere Verstöße nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Alte Punkte aus nicht sicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten werden gelöscht. Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die alten Punkte für solche Verstöße sollen gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt.

PR-Redaktion
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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