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Bußgeldbescheid - was nun?

Rechtsanwältin Doreen Spieß

Wussten Sie schon, welche Abwehrmaßnahmen Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes haben? Die Frage stellt sich, denn eine Geldbuße kann recht hoch sein, Punkte in die Verkehrssünderkartei eingetragen werden und ein Fahrverbot folgen. In einem solchen Fall empfiehlt sich der Gang zu einem Verkehrsrechtsspezialisten. Zunächst wird dieser Akteneinsicht beantragen. Und diese erhält nur ein Anwalt! Danach kann er die Erfolgsaussichten eines Einspruchs abklären. Wird Ihnen vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein, wird der erfahrene Anwalt zunächst sein Augenmerk auf die Beweismittel richten. Aufgrund seiner Fachkenntnis kann er die Ordnungsmäßigkeit der Messung unter technischen Aspekten überprüfen und angreifen. Ebenfalls nur durch eine erfolgte Akteneinsicht ist feststellbar, ob der Fahrzeugführer an Hand des wichtigen Beweismittels Foto zu identifizieren ist. Außerdem genügt ein Bußgeldbescheid nicht immer den Vorgaben des Gesetzgebers. So muss beispielsweise in dem Bescheid der Lebenssachverhalt, auf dem die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit basiert, hinreichend konkret beschrieben werden. Dies sieht aber nur der Spezialist. Auch wird er Ihnen unter verfahrenstaktischen Aspekten sagen können, ob es besser ist, sich zu erklären oder die Sache "auszusitzen". Denn auch hier gilt wie so oft: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!"

Rufen Sie an! Ich berate Sie und helfe Ihnen gern! 65 49 77 78, www.ra-spiess.de.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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