Treptow-Köpenick. Laut Wetterprognosen sollen die winterlichen Temperaturen in den kommenden Tagen weiter anhalten. Grund genug für das Ordnungsamt, auf die Räum- und Streupflicht hinweisen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Berliner Straßenreinigungsgesetz zu finden. Die Schneeberäumung, das Abstreuen von Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, müssen die Anlieger/Grundstückseigentümer auf Gehwegbereichen einer öffentlichen Straße durchführen.
Für den Fußgängerverkehr muss auf Gehwegen in einer erforderlichen Breite geräumt werden. Für die im Straßenreinigungsverzeichnis A in der Reinigungsklasse 1 und 2 benannten Straßen beträgt die Mindestbreite 1,50 Meter und in allen anderen Straßen mindestens einen Meter. Sind bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht voneinander abgegrenzt, so sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, entsprechend von Schnee und Eis zu befreien.
Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, zu beseitigen. Bei Schnee- und Eisglätte muss unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Dauert der Schneefall nach 20 Uhr weiter an, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr – an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr – zu leisten. Im Land Berlin ist die Verwendung von Auftaumitteln, darunter auch Streusalz verboten, das gilt auch für private Grundstücke. Sollten Grundstückseigentümer ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, können Nachbarn das Ordnungsamt informieren. Dass kann die Schnee- und Glättebeseitigung dann auf Kosten des Grundstückseigners durch eine Fachfirma ausführen lassen. Kontakt zum Ordnungsamt unter 902 97 46 29. RD
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