Gutachten zur Kolonie Säntisstraße widerlegt Senat und Bezirksamt

Marienfelde. Bislang hieß es, dass das jetzt in Privatbesitz befindliche Gelände der Laubenkolonie Säntisstraße zwar zum Eisenbahnvermögen gehörte, aber nie für Bahnbetriebszwecke genutzt wurde. Laut Gutachten ist das Gegenteil der Fall.

Das Gutachten ließ der Verein Grüner Säntispark von der Anwaltskanzlei Groth, Gassner, Siederer & Coll. anfertigen. Es kommt eindeutig zu dem Schluss, dass das Areal zwischen Bahntrasse, Säntisstraße, Daimlerstraße, Richard-Tauber-Damm und Buckower Chaussee inklusive Koloniegelände vor und während des Zweiten Weltkrieges Eigentum der Reichsbahn war, die dort den Bau eines Güterwagenausbesserungswerks plante, das jedoch nicht mehr realisiert wurde. Stattdessen kam es zum Bau mindestens eines Zwangsarbeiterlagers, das über die Dresdener Bahn erschlossen wurde. Die Gleisanlagen nebst Weichen und Nebengleisen sind noch vorhanden. Für die Gutachter besteht kein Zweifel, dass das Grundstück planfestgestelltes Bahngelände war, auch wenn ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss bislang nicht gefunden werden kann. Aber: "Selbst wenn eine Planfeststellung nicht durchgeführt worden wäre (was angesichts der Planungen der Reichsbahn auf dem Grundstück nicht vorstellbar erscheint), war das Grundstück jedenfalls faktisch der Bahnnutzung gewidmet. Das Grundstück ist daher eisenbahnbetriebsbefangen", erklären die Gutachter und fügen hinzu, dass die abweichenden Stellungnahmen von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bezirksamt "nicht plausibel" seien. "Da sich auf dem Grundstück noch heute die Gleise befinden, auf denen die Züge mit den Zwangsarbeitern und Waren zu deren Versorgung verkehrten, ist der erforderliche Bahnbezug gegeben. Das Gleisnetz war zudem an die Haupttrasse der Berlin-Dresdener Bahn angeschlossen und mehrfach verzweigt. Es ist damit auch ausgeschlossen, dass es sich um ein rein für Bauarbeiten oder Rangierfahrten vorgesehenes "Baugleis" gehandelt haben könnte."

Die Gutachter stellen fest, dass die Bauvorbescheide für das geplante Logistikzentrum mithin rechtswidrig sind. Dem Bezirksamt lag das Gutachten für eine Stellungnahme bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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