Vereinigung stellt Einwohnerantrag zur Rettung der Kolonie Säntisstraße
Marienfelde. Gegen das an der Säntisstraße geplante Logistikzentrum und für den Erhalt der Kleingärten formiert sich breiter Widerstand.
Der "Grüne Säntispark e.V." kann auf die Unterstützung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Lichtenrade, der Bürgerinitiative "Rettet die Marienfelder Feldmark", der BUND-Bezirksgruppe sowie weiterer Organisationen und Anwohner zählen.Wie berichtet, wurden in der Bezirksverordnetenversammlung kürzlich Anträge der CDU-Fraktion, die die Verhinderung eines Logistikzentrums und den Erhalt der Kolonie zum Ziel hatten, durch Ersetzungsanträge der rot-grünen Zählgemeinschaft abgeschmettert.
Dagegen fährt die am 12. März gegründete Süd-Allianz nun schweres Geschütz auf. "Wir stellen einen Einwohnerantrag nach Paragraf 44 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Über den muss in der vorliegenden Form abgestimmt werden. Er kann nicht mit einem Ersetzungsantrag einer BVV-Fraktion torpediert werden. Alle Bezirksverordneten müssen Farbe bekennen - für oder gegen die Interessen der Bürger", erklärt Andreas Schwager, Vorsitzender des Vereins "Grüner Säntispark", das von sachkundigen Juristen begleitete Verfahren.
Die Süd-Allianz geht damit den Weg der "Direkten Demokratie Berlin", frei nach dem Titel einer gleichnamigen, von der Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach herausgegebenen Broschüre. Darin heißt es unter anderem, dass Einwohner eines Bezirks, die dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, und das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Recht haben, mit einem Einwohnerantrag Empfehlungen an die Bezirksverordnetenversammlung zu richten. Der Antrag ist unter Bezeichnung von drei Vertrauenspersonen schriftlich bei der BVV einzureichen und zu begründen. Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn er von mindestens einem Prozent Einwohner des Bezirks per Unterschrift unterstützt wird. "Eine eher leichte Übung", so die Antragsteller zuversichtlich. Ist der Antrag zulässig, muss die BVV innerhalb von zwei Monaten nach Eingang darüber entscheiden. Die Vertrauenspersonen haben das Recht auf Anhörung in der BVV und den entsprechenden Ausschüssen.
Horst-Dieter Keitel / hdk
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