Nicht jedes Blitzerfoto muss für Autofahrer teuer werden. Gab es Fehler bei der Tempomessung oder ist der Fahrer nicht zu erkennen, kann sich ein Einspruch lohnen.
Zehn bis 15 Prozent der Bußgeldbescheide würden zu Unrecht ausgestellt, schätzt Frank-Roland Hillmann, Referent beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. Auf ähnliche Werte kommt Verkehrsrechtsanwalt Christian Demuth, der die größte Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Lasermessung sieht. "Weil da der menschliche Faktor so eine große Rolle spielt. Die Geräte müssen ja anständig bedient werden." Bei klassischen Laserpistolen könnten etwa andere Objekte zwischen Pistole und Auto den Messwert verfälschen.Anfällig für Fehlmessungen ist laut Hillmann auch das "Poliscan Speed"-Verfahren. Das Problem der kleinen Türmchen am Fahrbahnrand: "Die Messung wird bis zu 50 Meter vor dem Foto gemacht. Auf diesen 50 Metern kann viel passieren", sagt er. Undeutliche Blitzerfotos sieht Anwalt Demuth als klassische Fehlerquellen. "Wir haben in Deutschland keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerverantwortlichkeit", erläutert er. Ist der Halter auf dem Foto nicht zu erkennen, müsse er auch nicht zahlen. Zwei Wochen haben Autofahrer nach der Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit, um Einspruch einzulegen.
Teurer Gegenangriff
Dazu brauchten sie in der Regel einen Anwalt, sagt Jost Kärger vom ADAC. Unter Umständen sei für die Entlastung sogar das Gutachten eines Sachverständigen notwendig. Allerdings sollte man dessen Kosten nicht unterschätzen, warnt der Experte: "Wenn Sie sich 150 Euro Bußgeld sparen, aber 4000 Euro für den Sachverständigen bezahlen müssen, sollten Sie sich das gut überlegen."
Aber schon ein einfacher Einspruch kann Zeit verschaffen. Das kann helfen, wenn beim Fahrer bald Punkte in Flensburg verfallen oder er sein Auto nur zu bestimmten Zeiten braucht und das Fahrverbot länger als vier Monate aufschieben will.
"Mit einem Einspruch hat man immer eine zweite Chance", gibt Hillmann zu bedenken. Denn die Bußgeldstellen hätten keinen großen Ermessensspielraum, das Gericht dagegen schon. "Der Richter kann gnädig sein oder milde." Oder er lasse mit sich handeln, etwa indem er das Bußgeld erhöhe und dafür auf das Fahrverbot verzichte. Das ist vielen wichtiger.
dpa-Magazin / mag
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