BVV berät über Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern

Kleidercontainer wie hier nahe der St. Johannis-Kirche in der Straße Alt-Moabit sind selten schön anzusehen. | Foto: Liptau
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Mitte. Die Situation in ganz Berlin ist mehr als unübersichtlich. Das Berliner Straßengesetz überlässt es mehr oder weniger den Bezirken, ob sie Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland zulassen wollen oder nicht. Die BVV Mitte wird nun über ein Konzept abstimmen, das Ordnung ins Chaos bringen soll.

Denn der potenzielle Spender ist verwirrt: Tut er nun Gutes, wenn er seine abgelegten Kleider zum Container bringt, oder bereichern sich daran lediglich irgendwelche obskuren Zwischenhändler? Werden die Textilien tatsächlich an Bedürftige weitergegeben oder einfach geschreddert? Darf der Container überhaupt dort stehen, wo er steht? Und wer hat ihn überhaupt aufgestellt? Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat in den vergangenen Monaten ein Konzept entwickelt, das voraussichtlich noch in diesem Monat vom Bezirksgremium verabschiedet wird. Darin schlagen die Verordneten dem Bezirksamt vor, zunächst einmal systematisch 60 bis 120 Standorte im Bezirk Mitte zu benennen, an denen Container prinzipiell aufgestellt werden dürfen. Wenn die BVV diese Liste abnickt, sollen die Standorte ausgeschrieben werden. Durch das Verfahren soll die Belegung der Standorte durch jeweils bis zu drei Bewerbern erfolgen. Bevorzugt werden sollen dabei Anbieter, die die Ergebnisse ihrer Sammlungen Kleiderkammern, Wohlfahrtsverbänden und "insbesondere der Obdachlosenunterstützung" zukommen lassen.

Zudem soll das Bezirksamt schon jetzt die aktuell im Straßenland befindlichen Container und deren Aufsteller erfassen. Bei Containern, die auf Privatgelände stehen, soll, "soweit rechtlich zulässig", ein Nachweis über die vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer eingefordert werden. Unternehmen und Organisationen, denen bei diesen Prüfungen das illegale Aufstellen von Containern nachgewiesen wird, sollen von der anschließenden Ausschreibung ausgeschlossen werden.

Die Verordneten haben darüber hinaus einen Kriterienkatalog entworfen, nach dem die Entscheidung bei der Ausschreibung getroffen werden soll. Darin fordern sie einen Nachweis über die Kleiderverwertung und darüber, dass der Bekleidungsmarkt in anderen Ländern durch die Spenden nicht negativ beeinflusst wird. Zudem soll die Weiterverwendung bauchbarer Kleidung gewährleistet sein, und die Aufsteller sollen sich verpflichten, unentgeltlich ausgewählte Kleiderkammern und Obdachloseneinrichtungen zu unterstützen. Und sie sollen dabei helfen, ihre illegalen Konkurrenten auszuschalten, indem sie sich künftig bei der Beseitigung illegal aufgestellter Container beteiligen.

Der zuständige Ausschuss hat das Konzept mit 13 Ja- und einer Neinstimme beschlossen. Die BVV entscheidet voraussichtlich am 21. Februar.

Ralf Liptau / flip
Autor:

Ralf Liptau aus Tiergarten

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