Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Was nutzt der Versicherungsschutz, wenn man am Ende selber zahlen soll? Doch gegen eine Ablehnung sollten Versicherte Widerspruch einlegen. | Foto: Wörrle
  • Was nutzt der Versicherungsschutz, wenn man am Ende selber zahlen soll? Doch gegen eine Ablehnung sollten Versicherte Widerspruch einlegen.
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Berlin. Gregor W. steigt aufs Fahrrad. Sein kaputtes Knie braucht Bewegung. Noch vor ein paar Monaten ging er lieber joggen. Doch eines Tages passierte es. Ein falscher Schritt, ein Sturz und das Knie war verdreht. Folge: ein Riss im Meniskus.

Kurz vorher war Gregor W. von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt und wollte nun von den viel gepriesenen Vorteilen profitieren - neueste Behandlungsmethoden und keine langen Wartezeiten. Doch jetzt wird er zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück wechseln und auch seine Unfallversicherung kündigen. Denn: "Wenn es darauf ankommt, zahlen sie nicht." Er zumindest hat das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft verloren.

Und das kam so: Nach der Diagnose Meniskusriss sollte Gregor W. Krankengymnastik machen. Er ging zu einem Kniespezialisten, zehn Stunden kosteten hier 1000 Euro. Doch die Schmerzen blieben und sein Arzt ordnete eine Operation an. Die Kosten beliefen sich diesmal auf rund 3000 Euro. Die OP brachte Erfolg, doch dann folgte der Papierkrieg. Die Versicherung wollte die Kosten nicht erstatten und zweifelte die Diagnose an. "Wochenlang ging es hin und her, ein Brief folgte dem nächsten. Die Krankengymnastik haben sie dann irgendwann bezahlt, aber die OP-Kosten sind zum Teil noch offen." Nur ein Drittel davon will die Versicherung übernehmen und Gregor W. befürchtet, dass er auf dem Rest sitzen bleibt. Probleme gab es allerdings nicht nur mit der Krankenversicherung. Auch die Unfallversicherung will bis heute keinen Cent bezahlen. Als Grund nennt sie, dass der Unfall nicht unter Einfluss eines Dritten passiert sei.

"Aber wenn ein Dritter schuld ist, dann müsste doch dessen Versicherung zahlen und nicht meine", sagt Gregor W., der bereut, dass er nicht vor Vertragsschluss das Kleingedruckte der Versicherung genau gelesen hat. Denn der Teufel steckt wie so oft im Detail, und darin können die Versicherungen viele Leistungen ausschließen. Für Laien ist das Versicherungschinesisch meist undurchschaubar. "Lesen ist das eine, verstehen das andere", sagt Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin. Er hilft Menschen, sich durch das Kleingedruckte zu kämpfen. Steht nach der Beratung fest, dass die Versicherung doch zahlen müsste, können sich Verbraucher an einen Versicherungsombudsmann wenden und versuchen, gemeinsam mit ihm den Streit außergerichtlich zu klären. "Es gibt zwei dieser ehrenamtlichen Instanzen, einen Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen und einen für andere Versicherungsfragen", erklärt Strichau. Dass Gregor W. kein Einzelfall ist, belegen folgende Zahlen: 2012 gingen bei den beiden Ombudsmännern mehr als 23 000 Beschwerden ein.

Laut Verbraucherzentrale bezweifeln Versicherungen nicht selten die Diagnosen von Ärzten. Deshalb kann es sich lohnen, eine Ablehnung anzufechten. Bei einer ungerechtfertigten Zahlungsverzögerung hätten Versicherte allerdings noch ein weiteres Druckmittel: Sie können Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einlegen, die sich dann mit der Versicherung direkt in Verbindung setzt.

"Manchmal reicht alleine die Androhung einer Beschwerde, da die Versicherungen derartige Verfahren scheuen", gibt Strichau als Tipp. Hilft auch das nicht weiter, bleibt als letzter Schritt nur der Gang zum Anwalt. Allerdings sei das oft teuer und für Versicherte nicht immer erfolgversprechend.

Weitere Informationen gibt es auf www.versicherungsombudsmann.de und unter 0800 369 60 00.
Jana Tashina Wörrle / jtw
Autor:

Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg

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