NEUES 2014
Im neuen Jahr gibt es viele neue Regelungen

EEG-Umlage: Die Förderung erneuerbarer Energien sorgt auch im Jahr 2014 für einen Strompreisanstieg, die Umlage selbst kostet dem Verbraucher nunmehr 6,240 Cent/kWh.
  • EEG-Umlage: Die Förderung erneuerbarer Energien sorgt auch im Jahr 2014 für einen Strompreisanstieg, die Umlage selbst kostet dem Verbraucher nunmehr 6,240 Cent/kWh.
  • hochgeladen von Frank Luhn

Das Jahr 2014 bringt wieder zahlreiche Veränderungen für den Verbraucher. Hier die wichtigsten Neuerungen. Alle Angaben sind unverbindlich, da die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.

Alltag

City-Tax. Berlin-Touristen müssen künftig eine Gebühr von fünf Prozent auf Übernachtungskosten zahlen. Dienstreisende sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Nachsendeauftrag. Der Service der Deutschen Post für alle Kunden, die umziehen, ist die Nachsendung an die neue Anschrift. Für sechs Monate kostet diese Dienstleistung 19,90 (bisher 15,20) Euro, für zwölf Monate 24,90 Euro (bisher 25,20) Euro.

Porto. Die Deutsche Post hebt einige Preise an: Briefe bis 20 Gramm kosten 60 (bisher 58) Cent, Einschreiben 2,15 (bisher 2,05) Euro, Einwurfeinschreiben 1,80 (bisher 1,60) Euro, für Postkarten bleibt es bei 45 Cent. In Filialen kostet das Porto für Päckchen bis zwei Kilogramm nun 4,10 Euro und für Pakete bis zehn Kilogramm 6,99 Euro, bis 20 Kilogramm 11,99 Euro, bis 31,5 Kilogramm 13,99 Euro (Onlinepreise abweichend).

Roaming. Handytelefonate vom EU-Ausland in die Heimat dürfen ab Juli höchstens 23 Cent die Minute kosten. Eingehende Anrufe im Ausland werden mit sechs Cent die Minute berechnet. Das Versenden einer SMS im Ausland wird sieben Cent kosten, ein Megabyte Datenvolumen darf nicht mehr als 24 Cent kosten. Ein Wechsel des Roaminganbieters muss jederzeit kostenfrei unter Beibehaltung der Rufnummer möglich sein.

Tabaksteuer. Eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung tritt in Kraft. Eine Packung Zigaretten (19 Stück) könnte um rund zehn Cent, Feinschnitt (40 Gramm) um rund 15 Cent teurer werden.

Banken

Geldeinzug. Für Einzugsermächtigungen hat der Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger schriftlich ein Mandat zu erteilen, telefonisch oder per E-Mail geht das nicht.

Informationspflicht. Zahlungspflichtige müssen mit einer 14-Tages-Frist über den abzubuchenden Betrag informiert werden. Für regelmäßige, gleiche Beträge genügt die einmalige Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen.

Kontonummern. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) kommen ab Februar internationale Kontonummern (IBAN) zum Einsatz. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016.

Widerrufsrecht. Genehmigte Lastschriftverfahren können beim Vertragspartner und nun auch bei der eigenen Bank widerrufen werden. Privatpersonen können jeder Abbuchung innerhalb von acht Wochen widersprechen.

Verjährung. Kann der Zahlungsempfänger keine Einwilligung vorlegen, darf sich der Kontoinhaber das Geld innerhalb von 13 Monaten (ab Buchungstag) erstatten lassen.

Finanzen

Bemessungsgrenzen. Die gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden für ein monatliches Einkommen bis 5950 Euro (West) bzw. 5000 Euro (Ost) (Vorjahr 5800 bzw. 4900 Euro) sowie bundesweit in der Kranken- und Pflegeversicherung 4050 (Vorjahr 3937,50) Euro berechnet. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Bemessungsgrenze auf 7300 Euro (West) bzw. 6150 Euro (Ost) angehoben.

Doppelte Haushaltsführung. Für eine notwendige Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind nur noch bis maximal 1000 Euro monatlich (inklusive alle Nebenkosten) absetzbar. Zudem gibt es strengere Regelungen zwischen Erst- und Zweitwohnung und der Tätigkeitsstätte.

Entfernungspauschale. Die "regelmäßige Arbeitsstätte" wird "erste Tätigkeitsstätte" und die Entfernung künftig zwischen Wohnung und den verschiedenen Einsatzorten berechnet, jedes Mal für die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent je Kilometer.

Grunderwerbssteuer. Immobilienkäufer müssen in Berlin ab sofort sechs statt bisher fünf Prozent Grunderwerbssteuer zahlen.

Grundfreibetrag. Das steuerfreie Einkommen wird von 8130 Euro um 224 Euro auf 8354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert. Der Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent.

Hartz IV. Der Regelsatz wird um 2,27 Prozent angehoben, das sind bis zu neun Euro pro Monat mehr. Daraus ergibt sich auch eine Erhöhung bei Mehrbedarf, Barleistungen sowie eine Änderung der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen.

Inkasso. Ab November müssen bei Forderungen gegenüber Verbrauchern neben Namen und Firma des Auftraggebers auch Grund der Forderung, Datum des Vertragsabschlusses und Vertragsgegenstandes genannt sowie Angaben zu Zinsen und Inkassokosten erläutert und begründet werden.

Kinderfreibetrag. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 4368 auf 4440 Euro.

Münzen. Die Mehrwertsteuer für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber erhöht sich von bisher sieben auf 19 Prozent.

Verpflegungspauschale. Bei Geschäfts- und Dienstreisen innerhalb Deutschlands gibt es nur noch zwei Zeitintervalle für die steuerfreie Zuwendung vom Arbeitgeber. Die Pauschalen betragen zwölf Euro bei Abwesenheit von mindestens acht Stunden beziehungsweise für den Tag der An- und Abreise und 24 Euro bei Abwesenheit von mindestens 24 Stunden.

Massenklagen. Bislang konnten Finanzinstitute und Versicherer bei brenzligen Rechtsstreitigkeiten durch Revisionsrücknahme Massenklagen verhindern, nun werden auch Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.

Versicherungspflicht. Ab einem Jahreseinkommen über 53 550 Euro (im Vorjahr 52 200) entfällt die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Handel

Fernabsatzrecht. Zum 13. Juni werden die Gesetze für den Versandhandel gemäß einer EU-Richtlinie europaweit nahezu vereinheitlicht.

Bezahlung. Händler dürfen bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln nicht über Zuschläge mitverdienen.

Warenkorb. Zusatzleistungen, die der Kunde mitbestellen kann, dürfen in sogenannten Checkboxen nicht mehr automatisch angehakt sein.

Kundenhotline. Nach Vertragsabschluss müssen Kunden mit dem Händler telefonisch und zum üblichen Grundtarif in Kontakt treten können, die Rufnummer muss klar kommuniziert werden.

Widerrufsrecht. Die kommentarlose Rücksendung von Waren ist nicht mehr möglich. Der Kunde muss seinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen eindeutig erklären, dies soll ohne Angabe von Gründen auch telefonisch möglich sein.

Rücksendung. Die Ware muss binnen 14 Tage ab Widerruf an den Händler zurückgeschickt werden. Der Kunde übernimmt, sofern vom Händler nicht anders geregelt, die Rücksendekosten. Der Kaufpreis ist nach Widerruf, spätestens bis zur nachweislich erfolgten Warenrücksendung, innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Ausnahmen. Einzelne Artikelgruppen (z.B. Software, digitale Medien, Lebensmittel, Hygieneartikel) können von der Rückgabe ausgeschlossen werden, etwa wenn versiegelte Ware aufgebrochen ist.

Verjährungsfrist. Hat der Händler den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die selbst zu tragenden Rücksendekosten informiert, gilt künftig eine verlängerte Widerrufsfrist von zwölf Monaten.

Lebensmittel

Allergene. 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorr

ufen können, müssen ab 13. Dezember bei verpackten wie unverpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Zudem müssen alle verpflichtenden Informationen gut lesbar und kontrastreich gedruckt werden.

Energy Drinks. Entsprechende Getränke müssen ab 13. Dezember gut sichtbar die Hinweise "erhöhter Koffeingehalt" und "Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" tragen.

Fisch. Fangquoten und Fanggebiete sollen nach Vorschlägen der EU-Kommission überarbeitet werden, dies wird sich im Laufe des Jahres auf Angebot und Preise für Endverbraucher auswirken.

Lebensmittelimitate. Ersatzstoffe müssen ab 13. Dezember in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Ein Hinweis auf "Analogkäse" könnte dann "hergestellt aus Pflanzenfett" sein. Der Begriff Käse darf nur für echten Käse verwendet werden. Ein Hinweis auf "Klebefleisch" wäre beispielsweise "aus Fleischstücken zusammengefügt".

Nährwerte. Für freiwilligen Herstellerangaben auf Lebensmittelverpackungen gelten ab 13. Dezember die Regeln, welche ab 2016 für alle Anbieter verbindlich werden.

Nanopartikel. Lebensmittelzutaten (etwa bei Tütensuppen) in Form von Nanomaterialien müssen ab 13. Dezember mit "Nano" zusätzlich gekennzeichnet werden.

Regionalfenster. Ein bundesweites Logo macht auf regionale Lebensmittel aufmerksam. Die Hauptzutat des zertifizierten Produktes muss nachweislich aus der angegebenen Region stammen.

Rente

Eigenheimrente. Riester-Sparer können nun beim Wohn-Riestern jederzeit anteilig (Bedingungen: Entnahme mindestens 3000 Euro, Fortführung des Sparvertrags mit mindestens 3000 Euro) oder vollständig auf bestehendes Guthaben zurückgreifen, um Schulden für die eigne Immobilie zu tilgen oder einen altersgerechten Umbau zu bezahlen.

Mütterrente. Die angedachte Rentenbeitragssenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent soll in diesem Jahr zugunsten der Mütterrente ausfallen.

Rentenerhöhung. Zur Jahresmitte ist eine Rentenerhöhung geplant. Die Bezüge würden dann voraussichtlich um gut zwei Prozent steigen.

Riester-Verträge. Für die erweiterte Police zum Schutz vor Berufsunfähigkeit und verminderter Erwerbstätigkeit sowie Absicherung für Hinterbliebene können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge (maximal 2100 Euro) eingesetzt werden.

Rürup-Verträge. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von maximal 20 000 Euro sind 78 (bisher 76) Prozent der eingezahlten Beträge in der Einkommensteuererklärung anrechenbar. Die nachgelagerte Besteuerung steigt ebenso um zwei Prozent auf 68 Prozent.

Soziales

Arbeitserlaubnis. Menschen aus Bulgarien und Rumänien genießen nun alle Rechte als EU-Bürger und dürfen somit auch ohne Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden.

Gesundheitskarte. Ab sofort gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto des Versicherten. Vorerst sind darauf nur die Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer) gespeichert.

Intersexuelle. Bereits seit November 2013 müssen sich Eltern gemäß Paragraf 22 Personenstandsgesetz nicht mehr auf ein Geschlecht des Kindes festlegen, wenn dies nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Mindestlohn. Zeitarbeiter sollen künftig mindestens 8,50 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7,86 Euro (neue Bundesländer und Berlin) erhalten. Ab April 2015 und Juni 2016 folgen weitere Erhöhungen. Einen bundesweiten Mindestlohn soll es ab 2017 geben.

Nachwuchs. Schwangeren in Notlagen wird ab Mai eine anonyme Geburt unter ärztlicher Aufsicht ermöglicht. Kinder haben demnach erst ab dem 16. Lebensjahr einen Anspruch, den Namen ihrer Mutter zu erfahren.

Pflegenoten. Die Benotung von stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde nur leicht geändert. Es wird fünf Qualitätsbereiche mit insgesamt 77 (bisher 82) Prüfkriterien geben, die zur Benotung von "1" (sehr gut) bis "5" (mangelhaft) führen. Die Stichproben beziehen sich auf je drei Bewohner der Pflegestufen I, II und III - unabhängig der Einrichtungsgröße.

Prozesskostenhilfe. Die finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren soll für einkommensschwache Personen effizienter werden. Einkommensfreibeträge und Rückzahlungsmodalitäten bleiben unverändert, während Mehrbedarfsleistungen aus der Sozialhilfe nicht mehr dem Einkommen angerechnet werden.

Selbstauskunft. Prozesskostenhilfeempfänger müssen bis vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens eine Selbstauskunft über wesentliche Verbesserungen des Arbeitseinkommens geben, sonst droht ein Strafverfahren.

Sozialwohnungen. Vermieter dürfen zum 1. Januar die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschale um insgesamt 5,689 Prozent anheben, wenn der Mieter bis zum 15. Dezember 2013 die Erklärung erhalten hat.

Verbraucherinsolvenz. Zum 1. Juli treten eine Reihe neuer Regeln für das Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft, wonach sich die sogenannte Wohlverhaltensphase mit anschließender Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzen kann. Dazu müssen innerhalb von drei Jahren wenigstens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und alle Verfahrenskosten beglichen werden.

Umwelt

Bleirohre. Der Grenzwert für Blei von 0,01 (bisher 0,025) Milligramm je Liter Trinkwasser darf nicht überschritten werden. Bleirohre zur Trinkwasserversorgung müssen je nach Zuständigkeit durch Wasserwerke oder Eigentümer ersetzt werden.

EEG-Umlage. Die Förderung erneuerbarer Energien sorgt auch im Jahr 2014 für einen Strompreisanstieg, die Umlage selbst kostet dem Verbraucher nunmehr 6,240 Cent pro Kilowattstunde.

Energieausweis. Die abgebildeten Effizienz-Klassen reichen künftig von H bis A+ - letztere stellt den Neubaustandard ab 2016 dar.

Neubauten. Nach der geplanten Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gelten ab 2016 für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. Der Dämmstandard steigt um durchschnittlich 20 Prozent.

Staubsauger. Ab September dürfen nur noch Geräte mit maximal 1600 Watt Leistung (2017 wird auf 900 Watt gedrosselt) verkauft werden. Die Geräte werden mit dem EU-Energielabel von A bis G gekennzeichnet - entscheidend ist die Watt-Zahl.

Warmwasser- und Heizwärmezähler. Vermieter müssen geeichte Messgeräte installieren. Wasserzähler die bereits vor 1987 und Heizwärmezähler die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Verkehr

EasyPASS. Zur Verkürzung der Abfertigungszeiten sollen an den fünf größten deutschen Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Hamburg und künftig Berlin e-Gates für elektronische Grenzkontrollen in Betrieb gehen. Die neuen Reisepässe der Europäischen Union und der neue deutsche Personalausweis sind fit für dieses System.

Punktesystem. Zum 1. Mai wird das Verkehrszentralregister in Flensburg umgestellt. Schon bei acht Punkten wird künftig der Führerschein eingezogen, durch Nachschulungen kann künftig nur noch alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden.

Geldbußen. Mit der Neuregelung ab Mai werden allgemeine Regelverstöße allein mit erhöhten Geldbußen geahndet. Nur bei schweren und besonders schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit oder bei Straftaten gibt es ein, zwei oder drei Punkte.

Kfz-Steuer. Für Neuzulassungen sinkt die Freigrenze beim Kohlendioxid-basierten Anteil der Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer, für jedes Gramm Kohlendioxid mehr werden zwei Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt bei zwei Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel je angefangene 100 Kubikzentimeter. Die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt.

Verjährung. Je nach Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes verjähren die Punkte nach zweieinhalb (schwere Verstöße), fünf (besonders schwere Verstöße) oder zehn Jahren (Straftaten).

Warnwestenpflicht. Ab Juli müssen in jedem Fahrzeug Warnwesten (Europäische Norm EN 471) mitgeführt werden.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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