Von Umwegen und Zigarettenqualm

Taxipassagiere müssen nicht unbedingt in den ersten Wagen am Stand einsteigen. | Foto: Silke Heyer/dpa/mag
  • Taxipassagiere müssen nicht unbedingt in den ersten Wagen am Stand einsteigen.
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Auch in einem Taxi sollte der Kunde König sein. Welche Rechte Passagiere genau haben, erläutern der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der ADAC und Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen.

  • Müssen Fahrgäste am Taxistand den Wagen ganz vorne nehmen? Nein, sie haben freie Wahl. Wer lieber in eine Mercedes E-Klasse als in eine B-Klasse einsteigen will, muss keine Rücksicht auf die Reihenfolge in der Taxischlange nehmen.
  • Müssen Kunden ein Ekel-Taxi akzeptieren? Ein Fahrzeug, das innen schmutzig ist oder nach Zigarettenqualm stinkt, dürfen Kunden ablehnen. Die Anfahrtspauschale muss dann nicht bezahlt werden. Seit 2008 gilt in deutschen Taxen Rauchverbot. Das heißt, der Fahrer darf auch in Pausen nicht im Wagen qualmen.
  • Können Fahrgäste auf extrem kurze oder lange Touren bestehen? Kurzstrecken dürfen Taxifahrer nicht ablehnen. Bei langen Touren sieht es anders aus: "Über sein Pflichtfahrgebiet hinaus, das mindestens bis an die Stadtgrenze reicht, darf ein Taxifahrer frei entscheiden, ob er eine Tour annimmt", erklärt Anwältin Daniela Mielchen.
  • Sind Umwege zum Fahrtziel erlaubt? Nein, der Fahrer muss das Wunschziel des Kunden immer auf dem kürzesten Weg ansteuern. Für Umwege benötigt er die Zustimmung des Fahrgastes. Bemerkt der Kunde eine unerwünschte Extratour, sollte er später bei der Taxizentrale oder dem Ordnungsamt Anzeige erstatten. Dann gibt es womöglich Geld zurück.
  • Darf man Bleifuß-Taxifahrer zur Räson bringen? Hat ein Passagier das Gefühl, dass der Taxifahrer zu schnell unterwegs ist, sollte er diesen unbedingt auffordern, vom Gas zu gehen. Stoße man damit auf taube Ohren, ist das ein triftiger Grund für eine Anzeige.
  • Wo kann man sich über einen Taxifahrer beschweren? " Unzufriedene Fahrgäste können sich direkt beim Taxiunternehmen, der Taxizentrale oder der städtischen Ordnungsbehörde beschweren", sagt Mielchen. Dafür sollte man die Ordnungsnummer kennen, die auf einem gelben Aufkleber rechts in der Fahrzeugheckscheibe steht. Als Beleg für die Fahrt werde eine Quittung benötigt.
  • Dürfen Hunde im Taxi mitfahren? Grundsätzlich ja, denn es besteht eine allgemeine Mitnahmepflicht für Tiere. Wenn der Fahrer aber eine Allergie oder Angst vor einem Hund hat, darf er ablehnen.
  • Wie viel Wechselgeld muss ein Taxifahrer bereithalten? Einige Taxiordnungen sehen vor, dass der Fahrer mindestens auf 50- oder 100-Euro-Noten herausgeben können muss. Will ein Kunde mit einem 200-Euro-Schein bezahlen, sollte er das vorher mit dem Fahrer abklären.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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