Das ändert sich 2016
Was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Wer 2016 ein Haus bauen möchte und auch dann erst den Antrag einreicht, muss neue Auflagen der Energieeinsparverordnung einhalten. | Foto: Nestor Bachmann
  • Wer 2016 ein Haus bauen möchte und auch dann erst den Antrag einreicht, muss neue Auflagen der Energieeinsparverordnung einhalten.
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Dieses Jahr kommen wieder eine Reihe von neuen Regelungen und Veränderungen auf Verbraucher zu. Wer davon betroffen ist und was sich ändert – hier ein Überblick:

Altersvorsorge: Der Fiskus hat bisher 80 Prozent der Aufwendungen für die Altersvorsorge anerkannt. 2016 wirken sich bis zu 82 Prozent steuermindernd aus. Das heißt, Steuerpflichtige können bis zu 18 669 Euro im Jahr geltend machen. Bei Ehepaaren werden sogar Aufwendungen von bis zu 37 338 Euro berücksichtigt.

Briefporto: Zum Jahreswechsel erhöhte die Post das Standardbriefporto (bis 20 Gramm) von 62 auf 70 Cent für den nationalen Versand, von 80 auf 90 Cent für den Versand ins Ausland.

Energiesparen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Wohngebäude, die ab 1. Januar 2016 gebaut werden, einen um 25 Prozent niedrigeren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserversorgung pro Jahr haben müssen als bisher. Auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten muss um circa 20 Prozent verbessert werden.

Facharzttermin: Ab 23. Januar sollen Patienten schneller einen Facharzttermin erhalten, danach darf die Wartezeit auf den Termin nicht länger als vier Wochen dauern. Wer auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung zurückgreift, verzichtet allerdings auf die freie Arztwahl.

Grundfreibetrag: Künftig müssen Ledige ihr Einkommen erst ab 8652 Euro im Jahr versteuern. "Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Gemeinsam veranlagte Ehepaare zahlen erst ab 17 304 Euro Einkommensteuer.

Hundesteuermarken: Es werden neue Hundesteuermarken mit der Gültigkeitsdauer 2016-2022 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgegeben.

IBAN: Privatpersonen müssen ab 1. Februar für Überweisungen die IBAN (International Bank Account Number) benutzen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Indirekt bleiben Bankleitzahl und Kontonummer den Kunden aber erhalten – als Teil der 22-stelligen IBAN-Nummer.

Kindergeld: Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Wer es beziehen will, muss aber eindeutig identifizierbar sein. Die Familienkassen benötigen dafür die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindergeldbeziehers sowie die des Kindes. Liegen die Angaben nicht vor, werden Eltern im Laufe des Jahres angeschrieben.

Krankenkassenbeitrag: Zum Sockelbeitrag von 14,6 Prozent verlangen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, der je nach Versicherer um durchschnittlich 0,2 auf 1,1 Prozent angehoben wird.

Lohnsteuerfreibeträge: Steuerpflichtige mussten bislang ihre Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jedes Jahr neu beantragen. Künftig gelten Freibeträge zwei Jahre lang. Wer also einen Freibetrag zum 1. Januar 2016 eingetragen hat, kann laut Verbraucherzentrale NRW davon bis Ende 2017 profitieren.

Rauchwarnmelder: Berliner Vermieter müssen diese in Wohnräumen installieren. Für Neubauten gilt die Bauordnung unverzüglich, für bestehende Wohngebäude ist diese Pflicht bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen. Installations- und Betriebskosten können wie die Funktionsprüfung auf die Miete umgelegt werden.

Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner von 70 auf 72 Prozent. Damit sind für sie nur noch 28 Prozent der Rente steuerfrei.

Roaming: Ab 30. April wird telefonieren und surfen im EU-Ausland günstiger. Der Netzbetreiber darf bei Telefonaten nach Deutschland nur noch fünf Cent pro Minute auf den Inlandspreis aufschlagen, pro SMS nur noch zwei Cent und bei Datenvolumen höchstens fünf Cent pro Megabyte.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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