Siedlung oder Kleingarten? Eine Frage, die zum Interessenkonflikt in "Falkenhöhe 1932" führt

Die Siedler Nadine Duschinski (links) und Sandra Lerche organisieren den Protest. | Foto: Wrobel
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Falkenberg. Die Kleingartenanlage "Falkenhöhe 1932" soll eine Dauerkleingartenanlage werden. Was die Kleingärtner freut, bringt die Siedler in der Anlage in Aufruhr.

"Ich bin hier aufgewachsen. Meine Eltern haben hier das Haus gebaut. Es ist meine Altersvorsorge", sagt Sandra Lerche. Die 41-jährige Agrarwissenschaftlerin war völlig überrascht, als sie von dem laufenden Bebauungsplanverfahren des Bezirksamtes hörte. "Ich will nicht, dass die Anlage zur Dauerkleingartenanlage erklärt wird", sagt sie.

Aber ganz von vorn: Das Bezirksamt hatte von der Bezirksverordnetenversammlung den Auftrag erhalten, die Kleingartenanlagen im Bezirk vor Ablauf der Schutzfrist im Jahr 2020 mit einem Bebauungsplan zu sichern. Wie für viele andere Kleingartenanlagen wurde das Verfahren auch für die Anlage "Falkenhöhe 1932" angeschoben. Was für Kleingärtner sonst ein willkommenes Verfahren ist, hat in der "Falkenhöhe" für viel Wirbel gesorgt. "Hier gibt es eine schwierige Gemengelage", bestätigt auch der Stadtrat für Stadtentwicklung Wilfried Nünthel (CDU), der sich nun mit den verschiedenen Interessen auseinander setzen muss.

Insgesamt 350 Parzellen befinden sich auf dem Areal in Falkenberg an der Hauptstraße. "Rund 300 Parzellen werden von unserem Kleingartenverein Falkenhöhe 1932 verpachtet", weiß René Janke, Vorstandsmitglied im Verein. Etwa 50 Parzellen gehören privaten Eigentümern – eine davon ist Sandra Lerche. Sie und ihre Mitstreiter befürchten nun, mit der Festsetzung zu einer Dauerkleingartenanlage materielle Einbußen einzustreichen: Dabei geht es nicht nur um die Häuser, sondern auch um möglich sinkende Grundstückswerte. Weiterhin befüchtet Lerche, dass das Haus nicht weitervererbt werden darf.

Viele der 50 Eigentümer haben die Grundstücke bereits in der DDR gekauft und Häuser darauf gebaut, die aus den heutigen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes heraus fallen würden. Sie genießen damit Bestandsschutz, obwohl sie sich mitten in der Kleingartenanlage befinden. Aber eben nicht alle hier Wohnaften haben diesen Schutz. Für den Vereinsvorsitzenden René Janke ist jedoch klar: "Wir im Vorstand befürworten trotzdem die Festsetzung des Gebiets als Dauerkleingartenanlage." Der Vorstand sieht sich immerhin seinen Mitgliedern und dem Kleingartenwesen gegenüber verpflichtet und will widerum die Parzellen als Kleingärten für die Zukunft absichern.

Mit diesem Interessen- und Gestzeskonflikt haben sich die Grundstücks- und Hauseigentümer wie Sandra Lerche in einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. "Wir erwägen, den Rechtsweg zu beschreiten", sagt Lerche, die als Sprecherin der Gemeinschaft auftritt. "Es ist doch längst eine siedlungsähnliche Anlage", weiß sie und schätzt nach einer eigenen Befragung, dass 60 Prozent aller Parzellen in der Kleingartenanlage dauerhaft für Wohnzwecke genutzt werden – und das teilweise illegal.

"Ich fordere vom Bezirk, eine eigene Bestandsaufnahme der Anlage zu machen", fügt Lerche an. Sie drängt auf eine Anerkennung als Siedlung oder Erholungslage. Ein Vorbild für eine Lösung sei etwa die Siedlergemeinschaft "Einigkeit" in Pankow. Die dortige Siedlergemeinschaft konnte die Anerkennung ihrer Parzellen als "Erholungslage" erwirken. Mit dem gleichen Anliegen sprach Sandra Lerche deshalb kürzlich im zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung am 3. Dezember vor. Der Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) bestätigte, es gebe "noch viele ungeklärte Zustände" dort. Ein Lösungsansatz solle jedoch mit dem Kleingartenbeirat erarbeitet werden, in dem die Bezirksverbände der Kleingartenvereine aus Lichtenberg und Hohenschönhausen vertreten sind. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des laufenden Bebauungsplanverfahrens sollen zudem auch alle von der Interessengemeinschaft gemachten Einwände ausgewertet und entsprechend berücksichtigt werden. Nünthel betonte: "Das im Bebauungsplanverfahren aktuell verfolgte Ziel zur Festsetzung als Dauerkleingartenanlage muss letztlich nicht zum Ergebnis führen". KW

Autor:

Karolina Wrobel aus Lichtenberg

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