Mit ihrer Mehrheit setzte die rot-grüne Zählgemeinschaft ihren Antrag gegen die Stimmen von CDU, Linken und Piraten durch. Gleichzeitig lehnte sie einen Einwohnerantrag mit 1162 gültigen Unterschriften ab. Darin waren ein erneuter runder Tisch und Umplanungen gefordert worden.
Am Tag nach der BVV-Sitzung erwirkte der Landesverband des Bundes für Umwelt- und Naturschutz bei Gericht die einstweilige Verfügung. "Die beabsichtigten Arbeiten verletzen Umwelt- und Naturschutzrecht", sagt Christian Hönig vom BUND. Notwendig sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. "Eine solche Ausnahme liegt nicht vor", so Hönig. Außerdem habe das Bezirksamt die Forderung ihres eigenen Artenschutzgutachtens vom 28. Oktober 2013 nicht erfüllt, "nämlich im Sommer vergangenen Jahres nach Leben und Bruthöhlen im Wäldchen zu suchen".
Insbesondere für Blau- und Kohlmeise, Rotkehlchen, Nachtigall und Laubsänger gibt es jetzt eine Verschnaufpause. Das Gericht prüft die Einwände der Umweltschutzorganisation und wartet auf die Stellungnahme des Bezirksamts. Bis zum Redaktionsschluss standen Bäume und Sträucher noch, rund ein Hektar Fläche mit "nettem Gehölzbestand", sagt Hönig.
"Die SPD-Fraktion findet die Verzögerung sehr ärgerlich", sagt ihr Vorsitzender Jan Rauchfuß. Man dränge weiter auf Umsetzung des Bauvorhabens. Inhaltlich werde das Bezirksamt vermutlich Recht bekommen.
In der Zählgemeinschaft fragt man sich: Hat der zuständige Baustadtrat Daniel Krüger (CDU) wichtige Fristen versäumt? In der nächsten BVV-Sitzung wird sie von ihm fordern, den Sachstand und die Ursachen für die Verzögerung zu erläutern.
Karen Noetzel / KEN