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Bußgeld - Fahrverbot - Punkte

Kurz nicht aufgepasst - und in eine Radarfalle reingerauscht. Der rote Blitz leuchtet auf und es ist geschehen. Und nun? Eine Geschwindigkeitsübertretung oder das überfahren einer roten Ampel kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Zudem drohen mitunter ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Nicht jedes Verwarnungsgeld oder Bußgeld wird mit Blick auf die entsprechenden beruflichen und privaten Folgen zu Recht erhoben. Die übliche Verjährungsfrist von drei Monaten wird mitunter falsch berechnet. Die Verhängung eines Bußgeldbescheides oder Fahrverbotes für zu schnelles Fahren ist beispielsweise nicht zulässig, wenn es nicht der Sicherheit dient. Radarkontrollen sind kein Selbstzweck.

Nicht jede Verkehrsüberwachungsmethode (Blitzer-Ampel, Radarsäule, PoliScan speed oder Riegel-/Laveg-Laser) ist für jeden Einsatzzweck geeignet und ordnungsgemäß gewartet oder auch von geschultem Personal bedient. Immer mehr Autofahrer tappen in die Falle, und es fließen mehrere Millionen Euro zusätzlich in die Kassen, weil sich die Betroffenen gegen eine anwaltliche Beratung entscheiden und Bußgelder bezahlen und oder ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Obwohl viele Geschwindigkeitsmessungen offensichtlich falsch sind, verfolgen Ordnungsämter vermeintliche Vergehen mit Bußgeld, Punkten und sogar Führerscheinentzug.

Gegebenenfalls können die Folgen durch eine entsprechend versierte und spezialisierte Verteidigung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts abgemildert werden, wenn beispielsweise eine aufgelockerte Bebauungsweise nicht auf den Ortseingang schließen lässt. Hier kann nicht selten ein Fahrverbot vermieden oder durch die Erhöhung der Geldbuße notfalls kompensiert werden. Claudia Petrikowski hilft Ihnen mit einer Beratung gerne weiter.

Claudia Petrikowski, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwaltskurs für Verkehrsrecht

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Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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