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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz

Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern verbleiben die gemeinsamen minderjährigen Kinder zumeist bei einem Elternteil, der andere Elternteil hat für den sogenannten Barunterhalt der Kinder zu sorgen. Sind mit der Trennung schwierige wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse verbunden, ist der unterhaltsverpflichtete Elternteil vielfach nicht in der Lage, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Besonders schwierig wird die Situation, wenn die Eltern, etwa durch die Aufnahme von Konsumkrediten, überschuldet sind.

Fraglich ist dann, ob der Anspruch der minderjährigen Kinder auf Unterhalt Vorrang hat gegenüber den Ansprüchen der sonstigen Gläubiger des Unterhaltsverpflichteten. Der Bundesgerichtshof räumt in einer Entscheidung aus dem Jahre 2005 der Unterhaltsverpflichtung Vorrang ein und stellt hierzu fest, dass der Unterhaltspflichtige wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gehalten ist, alle Möglichkeiten auszunutzen, um den Unterhaltsbedarf für die minderjährigen Kinder sicherzustellen. Dazu zählt insbesondere auch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, um den laufenden Unterhaltsverpflichtungen Vorrang vor anderen Schulden zu verschaffen.

Während des sechsjährigen Insolvenzverfahrens können die Insolvenzgläubiger nicht gegen den unterhaltsverpflichteten Schuldner vollstrecken, der Schuldner muss nur sein pfändbares Einkommen über einen Treuhänder an die Gläubiger abführen und der Schuldner kann dann im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit seinen laufenden Unterhaltspflichten nachkommen. Zu beachten ist, dass nur der laufende Unterhalt im Insolvenzverfahren privilegiert ist. Unterhaltsrückstände zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden ebenso von der nach sechs Jahren erteilten Restschuldbefreiung erfasst.

Als vom Gericht bestellter Treuhänder und Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner Lutz mit sämtlichen Verfahrensabschnitten der Privatinsolvenz vertraut. Er führt die außergerichtliche Schuldenbereinigung für Sie durch und stellt den Insolvenzantrag bei Gericht. Dazu bietet er Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an.

Rechtsanwalt Werner Lutz, Schulstraße, 13507 Berlin-Tegel, Zweigstelle in Wedding, Ravenéstraße 4, 13347 Berlin, 43 65 86 88, www.rechtsanwalt-werner-lutz.de.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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