Tempelhof-Schöneberg. Das Jugendamt sucht Personen, die im Bezirk leben und bereit sind, von 2014 bis 2018 am Amts- oder Landgericht als Schöffen in Jugendstrafsachen teilzunehmen.
Die ehrenamtlichen Richter haben bei der Hauptverhandlung das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Sie sind an keinerlei Weisung sondern nur an das Gesetz gebunden. Eine Jugendstrafkammer ist in der Regel mit zwei Laien- und einem Berufsrichter besetzt. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen dabei sowohl rechtlich als moralisch im Prinzip die gleiche Verantwortung. Das bedeutet in der Praxis: Ob Freispruch oder Verurteilung, ohne eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht beziehungsweise gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.Jugendschöffe kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 ist. Er sollte für die Ausübung des Amts gesundheitlich geeignet sein. Ausgeschlossen sind Bewerber, die wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
Die ehrenamtlichen Laienrichter sowie ihre Vertreter (Hilfsschöffen) werden durch Wahlausschüsse beim Amtsgericht Tiergarten für jeweils fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Vorschlagslisten der Bezirksämter und aus freiwilligen Meldungen. Die Frist läuft bis Ende Februar 2013. Reicht das nicht aus, werden Personen nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister der deutschen Einwohner ausgewählt.
Bevor die Tempelhof-Schöneberger Vorschlagsliste nach Moabit weitergeleitet wird, muss sie zunächst noch von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.
Dort, beim Amt für Bürgerdienste, John-F.-Kennedy-Platz, gibt es auch alle weiteren Informationen sowie die Bewerbungsformulare. Oder im Internet unter www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/.
Horst-Dieter Keitel / hdk
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