Ferienwohnungen auf dem Prüfstand: Zweckentfremdung soll untersagt werden
"Endlich!", ist Klotz erste Reaktion auf die Entscheidung des Ausschusses, in Berlin wieder eine "Zweckentfremdungsverbotsverordnung" einzuführen. Damit würde die Verwaltung die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, aber auch in Büros, Arztpraxen, Kitas oder ähnliches verhindern können. Vor dem Hintergrund der steigenden Mieten vor allem in der Innenstadt hatten die Bezirke eine solche Verordnung wiederholt gefordert. In Schöneberg sind in den vergangenen Jahren beispielsweise rund um den Nollendorfplatz immer mehr Ferienwohnungen entstanden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass diejenigen, die Wohnraum "zweckentfremdet" haben, dem Bezirksamt Meldung machen müssen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren kann die Verwaltung dies dann untersagen. Ausnahmen kann es geben, wenn die Zweckentfremdung von vorrangigem öffentlichen Interesse ist oder der Betreiber einer Ferienwohnung nachweisen kann, dass er durch ein Verbot akut in seiner Existenz gefährdet wäre. "Bei Arztpraxen oder Kitas kann ich mir vorstellen, dass das öffentliche Interesse anerkannt wird", sagt Klotz. Bei Ferienwohnungen falle ihr allerdings kein Punkt ein, mit dem ein öffentliches Interesse begründet werden könnte. "Das Ganze ist aber schwer zu prüfen", gibt die Stadträtin zu bedenken und weist auf einen Haken im Gesetzesentwurf hin: Wenn der Antrag nicht innerhalb von zehn Wochen bearbeitet wird, soll er automatisch als bewilligt gelten. "Das ist übel, weil wir das nötige Personal nicht haben." Allein in Tempelhof-Schöneberg brauche es mindestens viereinhalb neue Stellen für die Umsetzung. "Am Ende könnte das Gesetz also ein zahnloser Tiger sein."
Der Entwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister vorgelegt und anschließend im Abgeordnetenhaus und dem Senat abgestimmt. Dann wird auch festzulegen sein, in welchen Gebieten die Verordnung gelten soll.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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