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Homeoffice – Unbegrenzte Freiheit ?

Vertragliche Basis der Heimarbeit | Foto: Grafik: bso Verband Büro-, Sitz und Objektmöbel e. V.
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  • Vertragliche Basis der Heimarbeit
  • Foto: Grafik: bso Verband Büro-, Sitz und Objektmöbel e. V.
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Das macht das Homeoffice so beliebt: Kurzer Arbeitsweg, flexible Arbeitszeiten und geregelte Kinderbetreuung. Aber wie sieht die Realität aus? Auch wenn Homeworker mit Laptop am Küchentisch oder auf dem Sofa arbeiten können, ist den meisten ein professioneller Büroarbeitsplatz wichtig. Für den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden sind einige rechtliche Aspekte zu beachten.

Angestellte als Homeworker

Der Satz „Morgen ist mein Homeoffice-Tag.“ wird in Unternehmen immer selbstverständlicher. Eine Studie des bso Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e. V. zeigt, dass 4 % der Beschäftigten mit einem Büroarbeitsplatz überwiegend im Homeoffice arbeiten. In der Altersgruppe von 30 bis 44 Jahren arbeiten immerhin 48 % zeitweise zu Hause. Eine britische Studie prognostiziert sogar einen Anteil von 80 % im Jahr 2020.

Professionelle Büroeinrichtung

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes unterstützen allerdings laut der Studie nur die wenigsten Arbeitgeber. Die Ausweitung der Arbeitsstättenverordnung auf Telearbeitsplätze wurde im Jahr 2015 zwar diskutiert, aber nicht in einer Gesetzesänderung umgesetzt. Mit eigenen Investitionen sind viele Arbeitsplätze in privater Umgebung dennoch professionell eingerichtet. Während dort der Anteil an Sitz-Stehtischen sogar höher als bei Arbeitsplätzen in Unternehmen ist, sieht die Ausstattung mit ergonomischen Bürostühlen eher schwach aus.
Zur Ergonomie am Arbeitsplatz gehört aber auch Stauraum in Form von Rollcontainern und Büroschränken . Auch bei begrenztem Platzangebot lohnt sich eine gründliche Büroplanung für professionelles Arbeiten im Homeoffice.

Rechtliche Aspekte Homeoffice

My home is my castle stimmt für Angestellte mit einem Arbeitsplatz im Homeoffice nicht. Jeder, der sich ein Homeoffice einrichtet, sollte neben den räumlichen auch gesetzliche Aspekte bedenken. Es gibt zwar kein eigenes Gesetz oder eine gesonderte Verordnung für das Arbeiten im Homeoffice, ein gesetzesfreier Raum ist es trotzdem nicht: Wie im Unternehmen selbst gelten hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften.

Beim Umgang mit betriebsinternen Daten gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDG). Unterlagen und Datenträger müssen teilweise verschlossen oder gar feuerfest gelagert werden. Diese besonderen Anforderungen an Büromöbel erfüllt der Wohnzimmerschrank nicht mehr.

Für einfache Arbeiten wie die Auswertung von Meinungsumfragen, das Schreiben nach Diktat oder simple Buchhaltungsaufgaben gilt darüber hinaus das Heimarbeitsgesetz (HAG). Sobald die Arbeit etwas komplexer wird, spricht man von Telearbeit. Zur Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen ist durchaus der Zugang zur Wohnung zu gewähren.

Vereinbarungen zur Arbeit im Homeoffice schaffen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Klarheit. Nach der bso-Studie haben allerdings nur gut die Hälfte der Homeworker eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung.

Homeoffice einrichten

Auch für die Büroeinrichtung im Homeoffice lohnt sich eine professionelle Büroplanung. Ein Team von Büroplanern, die alle Anforderungen an Büromöbel und den Arbeitsplatz kennt, sitzt in Berlin Weißensee: www.hevis-Berlin.de oder 030 - 208 98 33 0.

Autor:

Hevis Bürokonzept aus Weißensee

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