Nur Schrotträder sind zu entfernen
Keine offiziellen Abstell-Regelungen
Sie sind vor allem für Fußgänger ein Ärgernis: Fahrräder, die kreuz und quer an Fahrradständern im öffentlichen Straßenland, an Straßenlaternen, Bäumen oder Zäunen stehen. Kann das Bezirksamt gegen solche „vorschriftswidrigen Nutzungen im öffentlichen Raum“ nichts unternehmen?
Auf eine entsprechende Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung stellt die Stadträtin für Ordnung und Öffentlichen Raum, Manuela Anders-Granitzki (CDU), klar: „An öffentlichen Fahrradabstellplätzen und im öffentlichem Straßenland dürfen Fahrräder zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, sofern sie niemanden behindern oder gefährden.“ Allerdings schreibe die Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrräder keine Regeln zum Halten, Parken beziehungsweise Abstellen vor, wie es sie für Kraftfahrzeuge gibt. Vermeintlich ordnungswidrig abgestellte Räder können daher gar nicht geahndet oder erfasst werden.
Anders sieht es mit sogenannten „Schrottfahrrädern“ aus, die über lange Zeit unbenutzt im öffentlichen Raum stehen, vor sich hinrosten und oftmals der „Ersatzteilgewinnung“ durch Dritte dienen. Solche Fahrräder können, wenn sie entdeckt oder dem Ordnungsamt gemeldet werden, nach einer gewissen Frist entfernt werden.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden durch das Ordnungsamt insgesamt 1724 Schrotträder erfasst, gekennzeichnet und an zwei gemeinnützige Träger zur Beseitigung weitergemeldet, berichtet Anders-Granitzki. In diesem Zeitraum sind 236 der gemeldeten Räder, die ganz offensichtlich keinem Halter zugeordnet werden konnten, beseitigt worden.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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