Gebührenfreier Biergarten
Wirte dürfen in dieser Saison mehr Außenfläche in Anspruch nehmen
Im Bezirk gibt es ein dichtes Netz gastronomischer Einrichtungen. Infolge der Pandemie wird dieses Netz allerdings löchriger. Etliche Wirte gaben wegen ausbleibender Einnahmen auf.
Um die Gastronomiebetriebe zu unterstützen, fasste das Bezirksamt nun einen entsprechenden Beschluss. Für das Kalenderjahr 2021 werden Betreiberinnen und Betreiber von Schankvorgärten im Bezirk Pankow von Sondernutzungsgebühren befreit. Dies betrifft sowohl alle Betriebe, die einen neuen Antrag auf einen Schankvorgarten stellen, als auch alle, die bereits genehmigte Schankvorgartenflächen bewirtschaften. Damit möchte das Bezirksamt die Gastronomiebetriebe und damit auch die Lebenskultur im Bezirk unterstützen.
Für die Genehmigung eines neuen Schankvorgartens mit Tischen und Stühlen im öffentlichen Straßenland wird von den Wirten ein einsprechender Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung sowie auf Sondernutzungserlaubnis benötigt. Weiterhin sind eine Kopie der aktuellen Gewerbeerlaubnis und gegebenenfalls der Gaststättenerlaubnis und eine bemaßte Lageskizze, die die genauen Örtlichkeiten darstellt, einzureichen. Das betreffende Antragsformular ist unter https://bwurl.de/16pq abrufbar.
Mit seinem Beschluss zur Befreiung von der Sondernutzungsgebühr kommt das Bezirksamt auch einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach. Diese regte auf Antrag von SPD und Bündnisgrünen solch eine gebührenfreie Genehmigung für die Sondernutzung an. Die derzeitigen pandemischen Bestimmungen erschweren es der Gastronomie, Gäste zu bewirten, die sich an den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern halten sollen. „Aufgrund der behördlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie sind viele Gastronomiebetriebe in ihrer Existenz bedroht“, sagt SPD-Fraktionschef Roland Schröder. „Für die Sicherung ihrer ökonomischen Existenz sind große Außenbereiche notwendig, um die bereits entstandenen wirtschaftlichen Schäden wenigstens in der Perspektive zu reduzieren und Ersatzmöglichkeiten für die Innengastronomie zu schaffen.“ Durch erweiterte Außenbereiche der Gastronomie werde den Wünschen der Bürger ebenso entsprochen, wie auch der geltenden Regel eines Mindestabstandes. Dass die Flächen nun auch kostenfrei genutzt werden dürfen, helfe den Gastronomen ungemein. Hinzu kommt, dass das Bezirksamt auch prüft, ob Parkplätze vor gastronomischen Betrieben als Außenflächen genutzt werden können. Wegen des erhöhten Prüfaufwands und der dafür erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung könne es bei einer solchen Genehmigung aber zu zeitlichen Verzögerungen kommen, heißt es aus dem Bezirksamt.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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