Für Frieden unter Nachbarn
Horst Stein schlichtet seit über 25 Jahren Streit

Im lichtdurchfluteten Erker seiner Mietwohnung empfängt Horst Stein die Streitparteien und bespricht mit ihnen den jeweiligen Streifall. | Foto: hari
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Horst Stein kann über die Arbeit als Schiedsperson viel erzählen. Er ist der dienstälteste Schiedsmann im Bezirk und zuständig für Biesdorf sowie Teile von Kaulsdorf- und Mahlsdorf-Süd.

„Wir vermitteln da, wenn der Gang vor Gericht weitgehend überflüssig und im Verhältnis zum zu erwartenden Ergebnis viel zu teuer wäre“, sagt Horst Stein. Der besondere Reiz sei, zwischen Menschen wieder Frieden herzustellen und keinen Streit zwischen Nachbarn eskalieren zu lassen. „Ich bin praktizierender Christ und der Frieden zwischen Menschen ist mir ein Herzensanliegen“, erläutert der 84-Jährige.

Stein ist seit 1992 Schiedsmann. Zunächst in Biesdorf. „Damals war ich Bezirksverordneter. Schiedspersonen wurden in der neuen Zeit gebraucht und ich konnte nicht Nein sagen“, erzählt er. Für die Ausübung dieses Ehrenamtes erhält er nur eine kleine Aufwandsentschädigung. Mit den Jahren hat sich sein Amtsbezirk auf den Süden von Kaulsdorf und Mahlsdorf ausgeweitet. Die Zahl der Schiedspersonen wurde seitdem schrittweise verringert, weil ihre Dienste seltener in Anspruch genommen wurden als erwartet.

Der Biesdorfer hat in seiner Mietwohnung in einem Haus am Biesdorfer Weg sein Büro. Hier empfängt er die Streitparteien und bespricht im lichtdurchfluteten Erker die Fälle.

Um in das Amt von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt zu werden, bedarf es keiner juristischen Ausbildung. Deshalb dürfen Schiedspersonen auch nicht schwierigere Fälle wie Streitigkeiten mit Behörden, im Familienrecht oder Arbeits-und Familienrecht übernehmen. Urkunden dürfen sie ohnehin nicht ausstellen.

Bei Vorwürfen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses muss zuerst eine Schlichtung beim Schiedsamt versucht werden, wenn es das öffentliche Interesse nicht anders verlangt. In bestimmten Zivilsachen kann das Schiedsamt ebenfalls angerufen werden. Dazu gehören beispielsweise vermögensrechtliche Ansprüche, Ehrverletzungen oder ein Nachbarstreit wegen Lärm oder Grundstücksgrenzen.

Solche Streitigkeiten unter Nachbarn machen die weitaus größte Zahl der Fälle aus, bei denen der Schiedsmann im Siedlungsgebiet um Vermittlung gebeten wird. Jedes Jahr wird er in rund acht Fällen von einer Streitpartei eingeschaltet. Der Antragssteller hat lediglich als Vorschuss für die Verfahrenskosten 40 Euro zu zahlen. Bei Erfolg der Vermittlung bleiben als Gebühr 20 Euro, bei Nichterfolg zehn Euro von den Streitparteien zu zahlen. Außerdem kann der Schiedsmann noch kleinere Beträge für Postsendungen und Schreibarbeiten in Rechnung stellen. Erscheint eine Streitpartei unentschuldigt nicht zu einem Schiedstermin, kann Stein ein Ordnungsgeld in Höhe von 75 Euro verhängen.

Horst Stein wurde im November 2017 zum wiederholten Mal zum Schiedsmann gewählt. Bei Eintritt in ein Schiedsamt soll der Kandidat nicht älter als 70 Jahre sein. Stein hat noch immer Freude an seinem Ehrenamt und füllt es mit Energie aus. „In fünf Jahren werde ich aber wahrscheinlich nicht noch einmal antreten“, sagt er. Der 84-Jährige lebt am Biesdorfer Weg 6 und ist unter ¿514 63 54 zu erreichen.

Im lichtdurchfluteten Erker seiner Mietwohnung empfängt Horst Stein die Streitparteien und bespricht mit ihnen den jeweiligen Streifall. | Foto: hari
Literatur zur Rechtsprechung hat Horst Stein bei Schiedsverhandlungen immer zur Hand.  | Foto: hari
Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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