Lärmschutz an Bahntrassen soll endlich gesetzlich verpflichtend werden
Das wollen die Anwohner nicht länger hinnehmen. Denn der Lärm hat auch Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Die BINO machte in den zurückliegenden Jahren mit vielen Aktionen auf die Problematik aufmerksam. Das Bezirksamt und die Mehrheit der Bezirksverordneten hat sie inzwischen auf ihrer Seite. So unterstützte das Bezirksamt zum Beispiel die BINO bei Lärmmessungen.
Die Messungen zeigten: An der Bahntrasse der Stettiner Bahn ist es deutlich zu laut. Würde es sich um eine neue Trasse handeln, wäre die Deutsche Bahn AG gesetzlich zum Lärmschutz verpflichtet. Aber diese Strecke ist seit 1842 in Betrieb und genießt Bestandsschutz. Nach derzeitiger Gesetzeslage hat die Bahn somit keine Rechtsverpflichtung zum Lärmschutz. Nur zwei Möglichkeiten bleiben, um die Situation zu verbessern. Die Bahn könnte sich freiwillig zu Lärmschutzmaßnahmen bereit erklären. Oder sie baut ihr Gleisnetz in diesem Gebiet aus. Dann müsste im Vorfeld ein gesetzlich vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren stattfinden. In diesem könnten auch Lärmschutzmaßnahmen eingefordert werden.
Beides ist derzeit nicht zu erwarten. Stattdessen sorgt die Bahn dafür, dass die Strecke immer besser ausgelastet wird und der Güterverkehr sukzessive zunimmt. Um die Anlieger zu unterstützen, gibt es jetzt einen neuen Vorstoß in der BVV. Einige Bundesländer haben bereits eine Initiative zum Bahnlärm gestartet. Sie fordern vom Bund eine Rechtsgrundlage für Betriebsbeschränkungen. Überlaute Güterwagen sollen nur noch mit einer bestimmten Geschwindigkeit und nicht mehr in der Nacht auf den betroffenen Bahnstrecken unterwegs sein dürfen.
Die BVV-Fraktionen von SPD, Grünen und CDU bitten in einem Antrag das Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass sich auch das Land Berlin dieser Forderung anschließt. Nach einer Diskussion im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der BVV ist davon auszugehen, dass dieser Antrag demnächst beschlossen wird.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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