Bundestag debattiert zu Trisomie-21-Test als Kassenleistung
Eine ethische Frage
Der Bundestag hat seine besten Momente, wenn er ohne Fraktionszwang über ein Thema debattiert.
So, als es darum ging, ob Krankenkassen bei Schwangeren die Kosten der Untersuchung auf Trisomie 21 übernehmen sollen. Sie gibt nahezu eindeutige Klarheit darüber, ob bei einem Ungeborenen das Down-Syndrom, eine geistige Behinderung, vorliegt.
Vom sozialen Standpunkt aus ist der Vorstoß zu bejahen. Ob jemand diesen Test machen kann, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Viel entscheidender finde ich die ethische Dimension. Was bedeutet ein "positives" Ergebnis? Wie reagieren die werdenden Eltern? Zugespitzt: Findet nicht in diesem Moment bereits eine Selektion statt? Niemand soll über die Entscheidung urteilen. Aber es liegt wohl nahe, dass die Möglichkeit, sich zu entscheiden, manches Kind nicht auf die Welt kommen lässt. Schon jetzt. Und noch weiter gedacht: Es lassen sich heute schon viele Merkmale eines Säuglings vor der Geburt bestimmen. Vom Geschlecht bis zu Handicaps. Die Gefahr ist groß, dass die Grenzen weiter verschwimmen. Auch das sollte bei der aktuellen Debatte berücksichtigt werden.
Als meine Frau schwanger war, hat sie den Trisomie-21-Test gemacht. Im Vorfeld haben wir länger überlegt und gefragt, "Was machen wir, wenn ...?" Aufatmen, als das Resultat "negativ" war. Dem Arzt, der das mitteilte, erzählten wir von unseren Gewissensbissen. Er konnte damit wenig anfangen. Seine Haltung: Was medizinisch möglich sei, sollte genutzt werden. Wenn nicht, wäre das eher fahrlässig. Welche Konsequenzen er in einem anderen Fall nahegelegt hätte, war daraus unschwer zu erkennen. Für Menschen in so einer Situation ist er damit aber keine Hilfe.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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