Schutz vor Riesenpostern
Charlottenburg-Wilmersdorf verschärft Genehmigungspraxis
Das Bezirksamt geht gegen Riesenposter an Baugerüsten vor. Einheitliche Kriterien sollen künftig die Genehmigungspraxis verschärfen.
Der Bezirk will großflächige Werbeplakate und fingierte Gerüstwerbung nicht mehr länger tolerieren. Im vergangenen Sommer kündigten die Stadträte Oliver Schruoffeneger (Grüne) und Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) deshalb wie berichtet eine verschärfte Genehmigungspraxis an. Nun hat das Bezirksamt „einheitliche und transparente Kriterien“ für die Werbebotschaften an Baugerüsten auf öffentlichem Straßenland beschlossen. So sollen etwa die Notwendigkeit der Werbung strenger hinterfragt und die Größe der Plakate reduziert werden.
„Seit einiger Zeit beobachten wir, dass Baugerüstwerbung, insbesondere an Straßenecken, eine Dimension einnimmt, die wir weder den Bewohnern der Gebäude noch dem Stadtbild zumuten können“, begründet Stadtentwicklungsstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein. „Wir reagieren darauf mit eindeutigen, restriktiven Kriterien zum Schutz von Anwohnern und Stadtbild.“ Vor allem vor Wohnhäusern sei die Baugerüstwerbung zur „Wahrung der gesunden Wohnverhältnisse“ in der Regel nicht zulässig. Es sei denn, es werde nachgewiesen, dass eine Verdunklung von Wohnräumen ausgeschlossen ist und von der Schutzplane keine „vermeidbaren Belästigungen“ wie etwa störende Beleuchtung ausgehen. Außerdem hat sich das Bezirksamt aus Rücksicht auf das Straßen- und Ortsbild auf Gestaltungskriterien verständigt, die bei der Planung künftig berücksichtigt werden sollen. Ziel ist es, die Größe der Werbung zu minimieren und zwar auf maximal 30 Prozent der Gerüstfläche.
Werbepause für fünf Jahre
Der Kriterienkatalog legt außerdem fest, dass Baugerüste für Werbeanlagen nur im direkten Zusammenhang mit tatsächlichen Baumaßnahmen genutzt werden dürfen und das auch nur für maximal sechs Monate. Das schreibt auch die Berliner Bauordnung so vor. Laut Bezirksamt zeigt sich in der Praxis jedoch immer wieder, „dass Baustellen mit großflächiger Gerüstwerbung unnötig verzögert oder gar fingiert werden, um damit lukrative Werbeeinnahmen zu erzielen“. Wiederholte Werbung am selben Gebäude innerhalb von fünf Jahren will die Bauaufsicht grundsätzlich nicht mehr genehmigen. Ebenso wenig „störende Häufungen“, also Mehrfachplakate auf zu engem Raum. Sexistische, diskriminierende, kriegs- oder gewaltverherrlichende Werbeinhalte sind verboten.
Mit den Kriterien will das Bezirksamt Bauherren und Werbefirmen den Rahmen des Baugerüstwerbegesetzes aufzeigen und eine Orientierungshilfe für die Genehmigungsanträge in die Hand geben. Verboten sind Werbeplakate nicht. Die Hauseigentümer müssen dafür aber beim Bezirksamt eine Sondernutzung beantragen.
Veröffentlicht sind die Kriterien unter https://bwurl.de/192g.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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