Keine Ehe mit Kindern: AfD befragt das Bezirksamt zu Zwangsheiraten bei Flüchtlingen

Männer an der Seite minderjähriger Bräute – ein Phänomen, das man im City-West-Bezirk nur vom Hörensagen kennt. Aber die Behörden wären vorbereitet, um einzuschreiten. | Foto: Thomas Schubert
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Charlottenburg-Wilmersdorf. Zwangsehen mit Mädchen – eine Zunahme dieses Phänomen befürchtet die AfD auch im City West-Bezirk. Und verweist auf eine Statistik, wonach es in Deutschland 900 „Kinderbräute“ geben soll. Doch der Bezirk kennt keinen einzigen Fall.

Wenn Männer minderjährige Partnerinnen zur Gattin wählen, muss der Staat dann nicht einschreiten? Mit Sorgen um die unfreiwillige Trauung nach muslimischer Sitte trägt sich die AfD-Fraktion im Hinblick auf die Lebenswirklichkeit von Flüchtlingen. Und widmete ihre erste große Anfrage diesem Thema.

Als Anlass gilt eine Auskunft des Ausländerzentralregisters, wonach in Deutschland 900 Zwangsehen belegt sind, davon 361 mit Bräuten, die jünger sind als 14 Jahre. Ob im Bezirk Fälle solcher „aus dem Orient importierter Gewalt“ bekannt seien?

Die Antwort von Jugendstadträtin Heike Schmitt-Schmelz (SPD) fällt knapp aus: „Nein.“ Für eine Ermittlung seien grundsätzlich Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn jene eine Kinderehe erkennen, ist der Bezirk am Zug. „Werden dem Jugendamt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, wird es nach den vorgegebenen Standards tätig“, versichert Schmitt-Schmelz.

Nachfrage zu konkreten Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung

Weiterhin fragt die AfD, welche Maßnahmen bei der Feststellung des Problems zu ergreifen seien, um Mädchen zu schützen – vor „sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Pädophilie“, wie es im Anfragetext heißt.

Hier verweist Schmitt-Schmelz auf eine Absprache des Senats und des Landesamts für Gesundheit und Soziales zum Umgang mit dem Phänomen, sofern es in Berliner Flüchtlingsunterkünften auftritt. „Danach sind volljährige Ehemänner nicht die Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Ehefrau. Sie gelten als unbegleitete Minderjährige und bedürfen eines Vormunds“, erklärt Schmitt-Schmelz. „Die Eheschließungen von Mädchen unter 14 Jahren sind nicht anzuerkennen. Hier soll eine Inobhutnahme erfolgen“ – verantwortlich hierfür wäre das bezirklichen Jugendamt.

Bei Eheschließungen nach dem 16. Lebensjahr der Braut könne es aber unter Umständen eine Anerkennung der Vermählung geben. Aber auch hier werde das Jugendamt tätig, um die Minderjährigen sozialpädagogisch zu begleiten. tsc

Autor:

Thomas Schubert aus Charlottenburg

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