Menschenrechte in der Diktatur. Die Staatssicherheit und der KSZE-Prozess in den 70er und 80er Jahren

Helsinki 1975, die Welt war geteilt in Ost und West. Dennoch
handelten 35 Staaten beider Seiten eine gemeinsame Erklärung
aus, die auch die Einhaltung von Menschenrechten
vereinbarte. Bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (KSZE) war auch die DDR dabei – bemüht um
internationale Anerkennung.

Für die Stasi war die Unterschrift unter die KSZE-Schlussakte
eine Herausforderung: Wie sollte sie nun mit Forderungen der
DDR-Bevölkerung nach Menschenrechten umgehen?
Im politischen KSZE-Prozess war die Sowjetunion beim
Thema Menschenrechte stärker auf den Westen zugegangen
als die SED-Führung. Moskau forcierte für die DDR vielmehr
eine Politik der strikten Abgrenzung von der Bundesrepublik.
Gleichzeitig beauftragte die SED die Stasi, unerwünschte
Nebenwirkungen in der DDR zu bekämpfen. Die Geheimpolizei
agierte dadurch im Spannungsfeld zwischen SED und
Sowjetunion, vertreten durch den KGB. Doch die Bemühungen
der Stasi brachten am Ende wenig. Die Folgen des KSZE-Prozesses
reichten mit der steigenden Ausreisebewegung weit
ins Jahr 1989 und verschärften die Krise des SED-Staates.

Dr. Douglas Selvage (Historiker, BStU) und Dr. Walter Süß
(Historiker) stellen ihr neues Buch „Staatssicherheit und
KSZE-Prozess. MfS zwischen SED und KGB (1972–1989)“ vor.
Dr. Selvage erläutert in einem Impulsvortrag, wie sich der
Spielraum der Stasi im Laufe des KSZE-Prozesses verringerte
und gleichzeitig oppositionelle Kräfte in ihren Reformbestrebungen
ermutigt wurden. Wolfgang Templin, Mitbegründer
der Menschenrechtsgruppe Initiative Frieden und Menschenrechte,
berichtet von den Folgen des KSZE-Prozesses für die
Bürgerrechtsbewegung. Moderation: Dr. Jacqueline Boysen (Journalistin)

Empfang im Anschluss.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Macht, Menschenrechte,
Mauerfall. Die Stasi in der Friedlichen Revolution“.

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