Amtsgericht kassiert GSW-Abrechnung: Alternativer Mieterschutzbund sieht sich bestätigt

Eine GSW-Mieterin hatte einen ersten Erfolg gegen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Westerwaldstraße 1. | Foto: CS
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Falkenhagener Feld. Ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Spandau vom 10. Februar könnte nach Ansicht des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) dazu führen, dass auf die Wohnungsgesellschaft GSW Rückzahlungen an Mieter in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro zukommen.

Mit dem Versäumnisurteil (Geschäftszeichen 2 C 50/15) hat das Amtsgericht Spandau die zur Deutsche Wohnen AG gehörende GSW zur Rückzahlung von 1146,84 Euro aus der Betriebs- und Heizungskostenkostenabrechnung für das Jahr 2012 an eine Mieterin verurteilt. Anlass war die Klage der Mieterin aus der Westerwaldstraße 1, die ursprünglich 103,16 Euro nachzahlen sollte.

Nach Angaben des AMV muss die Mieterin keine Kosten für Aufzug, Ungezieferbekämpfung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Versicherungen und Heizung zahlen, da diese Positionen vom Amtsgericht für formell unwirksam erklärt wurden. Das Versäumnisurteil erging, weil die GSW nicht fristgerecht angezeigt hatte, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen.

Hintergrund der Klage ist laut AMV-Sprecher Marcel Eupen, dass die GSW unterschiedliche Gebäude in jeweils eine Wirtschaftseinheit zusammengefasst habe, was eine nachvollziehbare Berechnung der Betriebs- und Heizungskosten erschwere oder unmöglich mache. Die Wohnung, in der die Klägerin wohnt, gehört laut Eupen zu einer Wirtschaftseinheit mit 1234 Mietverhältnissen in der Westerwaldstraße, aber auch mit Gebäuden im Böhmerwald-, Ehm-, Hainleite-, Kellerwald- und Knüllweg sowie in der Frankenwald- und Steigerwaldstraße. "Rechnet man den hypothetischen Gesamtrückzahlungsanspruch aller dortigen Mieter zusammen, kommt man für das Jahr 2012 auf einen Betrag von 1,4 Millionen Euro", sagt Eupen. Bezogen auf alle sechs Wirtschaftseinheiten der GSW im Falkenhagener Feld läge die Summe sogar bei fünf Millionen Euro.

Der Jurist Eupen verweist darauf, dass dem Versäumnisurteil auch eine inhaltliche Prüfung durch das Amtsgericht zugrunde liegt: "Wäre die Klage unschlüssig gewesen, wäre ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil gegen sie ergangen." Auf Seiten der Deutsche Wohnen bestätigt Sprecher Marko Rosteck den Eingang des Versäumnisurteils. Die Hintergründe des Urteils würden noch geprüft. Die GSW hat inzwischen gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund ist unter 68 83 74 92 zu erreichen. Ab sofort bietet er im Bürgerbüro Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 9, jeweils sonnabends von 10 bis 11.30 Uhr auch Rechtsberatung an.
Christian Schindler / CS

Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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