Anwohner wollen Blutbuche retten
Ein Bauvorhaben in der Wielandstraße 17, das im vergangenen Jahr bekannt wurde, hat den Protest von Anwohnern ausgelöst. Nun haben sie die Expertenmeinung eines Forstwirts eingeholt.
Die Anwohner befürchten, dass die rund 180 Jahre alte Blutbuche auf dem Grundstück bei den Bauarbeiten irreparabel geschädigt wird. Im Hof der Wielandstraße 17 ist ein ein fünfgeschossiger Neubau mit Tiefgarage geplant.
Bezirksamt und Bauherr trauen sie nicht. Sie meinen, beide missachten den Baumschutz. Die Anwohner haben sich zur „Interessengemeinschaft der Anwohner für den Erhalt des Baumes der Grundstücke Wielandstraße 16 und 17 sowie Fregestraße 72“ zusammengeschlossen und bei einem Sachverständigen aus Lichterfelde ein Gutachten eingeholt. Der Experte für Gehölzwertermittlung, Baumpflege, Garten- und Landschaftsbau sowie die Verkehrssicherheit von Bäumen ist auch für den Berliner Senat tätig.
Der Fachmann stellt fest: Mit einem Stammumfang von 3,87 Metern in 1,3 Metern Höhe fällt die 27 Meter hohe Blutbuche mit ihrer mächtigen Krone von fast 26 Metern Breite unter die Berliner Baumschutzverordnung. Und er sagt weiter: Das Bauvorhaben im Innenhof greife massiv in den geschützten Wurzelbereich und in die Krone des alten Baumes ein. Denn was an Erdaushub, an Baumaterialien und Maschinen heraus- beziehungsweise herangebracht werden muss, kann nur über eine einzige Zufahrt erfolgen, die im Bereich der geschützten Baumwurzel liegt.
Offensichtlich sei sich der Bauherr der Baumproblematik durchaus bewusst, äußert die Interessengemeinschaft. Er habe nämlich, so die Anwohner-Aktivisten, beim Eigentümer der Wielandstraße 16, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, angefragt, ob die Baustellenzufahrt über ihr Grundstück verlaufen könnte. Die Kirche hat abgelehnt.
Laut Expertengutachten, dass der Berliner Woche vorliegt, muss der Bauherr weitreichende Schutzmaßnahmen ergreifen, jeden einzelnen Bauschritt vorab dem bezirklichen Naturschutzamt melden und warten, bis die Behörde ihre Genehmigung oder eben einen Änderungs-, Teiländerungs- oder Ablehnungsbescheid erteilt.
Damit bei den Bauarbeiten im Fall des Falles schnell reagiert werden kann, schlägt der Gutachter abschließend vor, eine Kontaktliste aller Beteiligten anzulegen – vom Bauherrn über Behörden und Firmen bis hin zu Anwohnern und Gutachtern. Das sei „erfahrungsgemäß sehr hilfreich“, so der Baumexperte.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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